…somit durch die Begebung von Urkunden, die in Verbindung mit entsprechenden Zahlungsbelegen vom Aussteller auch der Rechtsschein einer vorsteuergerechten Rechnung gesetzt wurde, war die Steuerschuld auf Grund der Rechnungsausstellung gemäß § 11 Abs. 12 UStG (Ruppe/Achatz, UStG 4 , § 11, 127) rechtens. Eine Rechnungsberichtigung (§ 11 Abs…
…verschaffen. Bei der vorgeschriebenen Umsatzsteuer handelt es sich um eine Entstehung der Umsatzsteuer auf Grund der Rechnungslegung und nicht aus erbrachten Lieferungen und Leistungen (VwGH 27.9.1995, 92/13/0310; 19.1.2005, 2000/13/0162). Wird in solchen Fällen eine Rechnung mit gesondertem…
…Das Finanzamt führte in der - teilweise - stattgebenden Berufungsvorentscheidung aus, dass für die Entstehung der Steuerschuld auf Grund Rechnungslegung das Vorliegen einer Rechnung, die formal die Erfordernisse des § 11 Abs. 1 UStG 1994 erfülle, vorausgesetzt sei. Nicht erforderlich sei hingegen, dass die Rechnungsbestandteile auch inhaltlich korrekt…
…so dürfe der Leistungsort aufgrund der Nutzung und Auswertung nur dann ins Inland verlegt werden, wenn dies zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen erforderlich sei. Wie jedoch bereits zu § 3a Abs. 13 UStG 1994 ausgeführt, komme es gerade durch die Anwendung der Verordnung bzw…
…und die Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1972 dem Abgabenpflichtigen vorgeschrieben, sei nicht richtig. Der Betriebsprüfung sei nämlich sehr wohl bekannt, dass die Umsatzsteuer nicht aufgrund der Bestimmung des § 4 Abs. 4 UStG 1972 geschuldet werde und in Rechnung zu stellen sei…
…abgewichen ist, erlassen worden sein. Hinsichtlich des nicht (zustehenden) Vorsteuerabzuges der Berufungswerberin auf Grund des Überganges Steuerschuld auf die Berufungswerberin, verkennt er offenbar die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges. Der Unternehmer kann (grundsätzlich) die folgenden Vorsteuerbeträge von anderen Unternehmern, die in einer Rechnung (§ 11…
…abgewichen ist, erlassen worden sein. Hinsichtlich des nicht (zustehenden) Vorsteuerabzuges der Berufungswerberin auf Grund des Überganges Steuerschuld auf die Berufungswerberin, verkennt MW. offenbar die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges. Der Unternehmer kann (grundsätzlich) die folgenden Vorsteuerbeträge von anderen Unternehmern, die in einer Rechnung (§ 11…
…im Veranlagungsjahr 2003 korrigiert werden. Lediglich der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nach ha. Ansicht für den streitgegenständlichen Fall auch keine Steuerschuld auf Grund der Rechnung gemäß den Bestimmungen des § 11 Abs. 12 oder Abs. 14 UStG besteht. Dies würde das Vorliegen einer Rechnung iSd…
…darf unter der Kennzahl 082 diese Steuer nicht eingetragen werden." Aufgrund der vorgelegten Unterlagen (Rechnungen) wurde der Übergang der Steuerschuld nach Rechnungsdatum für die Jahre 2006 und 2007 wie folgt ermittelt: | Jahr | Auflistung der einzelnen Unternehmer | Rechnung ohne Umsatzsteuer € | Umsatzsteuer…
…darf unter der Kennzahl 082 diese Steuer nicht eingetragen werden." Aufgrund der vorgelegten Unterlagen (Rechnungen) wurde der Übergang der Steuerschuld nach Rechnungsdatum für die Jahre 2006 und 2007 wie folgt ermittelt: | Jahr | Auflistung der einzelnen Unternehmer | Rechnung ohne Umsatzsteuer € | Umsatzsteuer…
…auf Grund der Pkt. 2 und 6 des dazugehörigen Erlasses (des BMF) die Rechnung für den erteilten Auftrag ohne Umsatzsteuer auszustellen ist, weil gleichzeitig die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. In den vorliegenden Kopien der Rechnungen der bauausführenden Unternehmen wurde auf den Übergang der Steuerschuld…
…Auf Grund dieser Umstände sei die für den gewerblichen Kfz-Handel geforderte Nachhaltigkeit nicht gegeben. Mit Bescheid vom 25. April 2007 setzte das Finanzamt wegen der erstmaligen Zulassung des strittigen Kfz im Inland die NOVA für April 2006 in Höhe von 7.927,00 Euro…
…20 in Rechnung gestellt wurde (Rechnung der Fa. X.BauträgerGmbH&CoKG an Herrn N.N. vom 18.12.2003), welcher jedoch auf Grund der Gegenverrechnungsvereinbarung nicht eingezahlt wurde und zudem, obwohl treuhändig sichergestellt, schließlich anstatt der vereinbarten € 253.083,00 lediglich der Gegenwert von…
…das den Anspruch auf Übereignung begründet, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen der Grunderwerbsteuer. Auf Grund des § 17 Abs. 1 Z 1GrEStG 1987 wird die Steuer auf Antrag nicht festgesetzt, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung…
…das den Anspruch auf Übereignung begründet, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen der Grunderwerbsteuer. Auf Grund des § 17 Abs. 1 Z 1GrEStG 1987 wird die Steuer auf Antrag nicht festgesetzt, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung…
…im gegenständlichen Fall der 18. Mai 2007. Die Erbschaftssteuer stellt als Stichtagssteuer auf den Erwerb von Vermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt ab (VwGH vom 27.9.1995, 95/16/0138). Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens sind im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen…
…im gegenständlichen Fall der 18. Mai 2007. Die Erbschaftssteuer stellt als Stichtagssteuer auf den Erwerb von Vermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt ab (VwGH vom 27.9.1995, 95/16/0138). Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens sind im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen…
…im gegenständlichen Fall der 18. Mai 2007. Die Erbschaftssteuer stellt als Stichtagssteuer auf den Erwerb von Vermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt ab (VwGH vom 27.9.1995, 95/16/0138). Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens sind im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen…
…im gegenständlichen Fall der 18. Mai 2007. Die Erbschaftssteuer stellt als Stichtagssteuer auf den Erwerb von Vermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt ab (VwGH vom 27.9.1995, 95/16/0138). Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens sind im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen…
…im gegenständlichen Fall der 18. Mai 2007. Die Erbschaftssteuer stellt als Stichtagssteuer auf den Erwerb von Vermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt ab (VwGH vom 27.9.1995, 95/16/0138). Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens sind im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen…