…Interessen des Abgabepflichtigen werden daher grundsätzlich in den Hintergrund treten. Nur in Ausnahmefällen - etwa bei Geringfügigkeit des zu sichernden Betrages oder der zur erlangenden Sicherheit - ist daher von der Erlassung eines Sicherstellungsauftrages abzusehen. Davon kann im vorliegenden Fall aber keine Rede sein. Der Sicherstellungsauftrag umfasst…
…die für die Schätzung von Bedeutung sind. Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabenpflichtige keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs.1) wesentlich sind. (§ 184 Abs.1 und 2 BAO) Im Sinne…
…Abgabepflichtige seiner Verpflichtung zur Einreichung von Abgabenerklärungen nicht nachkommt (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 3. Auflage Rz 6 zu § 184) Im vorliegenden Fall ist die S. ihrer in den §§§ 8, 9 Abs. 2, 20 Abs. 1 ALSAG normierten Aufzeichnungsverpflichtung in keiner Weise nachgekommen. Im Lichte der…
…Schätzung von Bedeutung sind. Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabenpflichtige keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs.1) wesentlich sind (§ 184 Abs.1 und 2 BAO). Im Sinne des § 183 Absatz…
…Schätzung von Bedeutung sind. Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabenpflichtige keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs.1) wesentlich sind (§ 184 Abs.1 und 2 BAO). Im Sinne des § 183 Absatz…
…Tages der Kundmachung, am 9.8.2000, wirksam. Die Bestimmung des § 33 Abs. 4 Z. 1 idF. BGBl. 71/2000 ist somit auf Abgabenansprüche, die nach diesem Zeitpunkt entstehen, anzuwenden. Der Abgabenanspruch entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabenpflicht knüpft…
…In der Bescheidbegründung führte das Finanzamt aus, dass die Vorschreibung infolge Entstehung der Abgabenpflicht erforderlich war. Gegen diesen Bescheid über die Bodenwertabgabe erhob der abgabepflichtige Gesellschaft durch ihren Vertreter fristgerecht Berufung und beantragte die Festsetzung der Bodenwertabgabe für das Jahr 2005 und die folgenden Jahren…
…weiters die Pflicht, dem Abgabenpflichtigen neben den Ausgangspunkte, Überlegungen, Schlussfolgerungen, der angewandten Schätzungsmethode und dem Schätzungsergebnis vor Bescheiderlassung zu denjenigen Beweisen Gelegenheit zur Äußerung zu geben, auf die sie ihre Sachverhaltsfeststellungen zum Entstehen des Abgabenanspruchs dem Grunde nach in Ausführung der Beweiswürdigung stützt, ist zunächst…
…Tatsachen oder Abreden, auf die in der Urkunde nicht Bezug genommen ist, sind für ihre gebührenrechtliche Beurteilung unmaßgeblich. Weiters ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt (§ 17…
…auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss ist, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von einer Genehmigung abhängt. Von § 17 Abs. 4 GebG werden sowohl aufschiebende als auch auflösende Bedingungen erfasst. Unter Bedingung versteht man ein ungewisses Ereignis, von dem der Eintritt…
…Der Vertrag wurde somit auf eine bestimmte Dauer von 5 Jahren und 1 Monat (das sind insgesamt 61 Monate) abgeschlossen, sodass die monatlich wiederkehrenden Leistungen dementsprechend mit 61 zu vervielfachen sind. Gemäß § 17 Abs. 4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss…
…ist. Darüber hinaus wird der Vollständigkeit halber noch angemerkt, dass die Einhebungsverjährung auch ohne Unterbrechungshandlungen noch nicht eingetreten wäre. Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in den §§ 80 ff BAO bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit…
…ob der Abgabepflichtige wirtschaftlicher Eigentümer eines Wirtschaftsgutes geworden sei, gebe demnach nicht nur Auskunft darüber, ob das Wirtschaftsgut in den Kreis der prämienbegünstigten Wirtschaftsgüter falle oder nicht. Aus den angeführten Richtlinien - insbesondere aus der RZ 2166 - sei nicht ableitbar, dass das Jahr der Entstehung der…
…die nachträgliche Ausstellung eines Versandscheines versucht worden wäre, die Entstehung der Zollschuld zu verheimlichen. Dagegen erhob die Bf. fristgerecht Beschwerde und wiederholte dabei im Wesentlichen die im Berufungsschreiben enthaltenen Darstellungen. Sie fügte hinzu, dass die nachträgliche Ausstellung eines Versandscheines, die gute Absicht der Bf. zeige…
…dem Freizügigkeitsabkommen nicht außer Kraft gesetzt worden. Die Entstehung der Eingangsabgabenschuld verhindert auch nicht, dass sich der Bf in Österreich niederlassen kann und dies auch getan hat. Es kann auch nicht davon gesprochen werden, dass durch die Abgabepflicht seine berufliche oder geographische Mobilität gemäß Art…
…Übernahme von Ergebnissen anderer vergleichbarer Betriebe scheitert an der im Abgabenverfahren bestehenden abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht bzw. am Verbot geheimer Beweismittel. Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es gesetzwidrig, eine Schätzung auf Ergebnisse anderer Betriebe zu stützen, ohne dies dem Abgabepflichtigen zu nennen (VwGH 28.5.1998…
… 200 Abs. 1 BAO erklärt wurde. Begründet wurde dieser Berichtigungsbescheid damit, dass nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der Umfang der Abgabenpflicht noch ungewiss sei und daher die Vorschreibung vorläufig erfolge. Die Berichtigung erfolge, da die Ausfertigung eines vorläufigen Bescheides beabsichtigt gewesen wäre, jedoch durch einen…
…Ein Hinausschieben der Entstehung der Steuerschuld oder auch ihr Nichteintritt wäre nach dieser Kommentarmeinung nur im Falle von Zufallsbedingungen möglich. Im gegenständlichen Fall ist die Wirksamkeit des Vertrages aber nicht ausschließlich von behördlichen Genehmigungen abhängig, sondern lag es in der Sphäre der Bestandnehmerin und war…
…nach Rücksprache mit der Bw. erfolgen. Eine ergänzende Stellungnahme erfolge noch in dieser Woche. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die angekündigte ergänzende Stellungnahme nicht erfolgt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum…
…bzw. ohne ausreichende Möglichkeit zur Prüfung durch den Abgabepflichtigen unter Beiziehung von Fachleuten, da die eingesetzten Programme und Methoden für sich alleine nicht verständlich sind, hat die Wirtschaftstreuhandkanzlei bereits am 9.7.2004 um rechtzeitige Information zur Vorbereitung einer Stellungnahme vor der Schlussbesprechung gebeten, siehe…