…Vorfragen, die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und 22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. § 116 Abs. 2 BAO normiert: Entscheidungen der Gerichte…
…die Bestimmung des Ortes der Nutzung freistünde. Eine Abgabenbehörde ist gemäß § 116 BAO grundsätzlich an Entscheidungen der Gerichte und der Verwaltungsbehörden (zum Beispiel an Bescheide) gebunden. Eine solche Bindung ist Ausdruck der Rechtskraft der Entscheidung; sie wirkt nur innerhalb der Grenzen der Rechtskraft und erstreckt…
…Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und 22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Gemäß Abs.2 leg. cit. sind Entscheidungen der Gerichte, durch die privatrechtliche Vorfragen als Hauptfragen entscheiden wurden, von der…
…Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. In diesem Zusammenhang besteht -dem Wortlaut des § 116 Abs.2 BAO zufolge- insoweit eine Bindung der Abgabenbehörden an Entscheidungen der Gerichte, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes…
…Die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ist auch auszusetzen, wenn dem Bf. durch die Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Die die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Mangels Definition im Zollkodex knüpft der Europäische Gerichtshof in…
…Entscheidung die Behörde nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet. Bei der Vorfrage handelt es sich um eine Frage, die als Hauptfrage Gegenstand einer Absprache rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur durch eine andere Behörde ist. Die Bindung der Gerichte an Entscheidungen…
…Entscheidung die Behörde nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet. Bei der Vorfrage handelt es sich um eine Frage, die als Hauptfrage Gegenstand einer Absprache rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur durch eine andere Behörde ist. Die Bindung der Gerichte an Entscheidungen…
…2 zweiter Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte, nur insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs ist die Abgabenbehörde an die im…
…Eine Bindung besteht nur insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war." Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch…
…Ausserstreitverfahren. Somit ist der UFS an diese gerichtliche Entscheidung gebunden. Aus den aufgezeigten Gründen erfolgte daher die mit dem bekämpften Bescheid erfolgte Festsetzung der Erbschaftssteuer mit € 1.808,72 unter Zugrundelegung eines steuerpflichtigen Erwerbs von € 45.218,20 (= gerichtlich festgestellter Pflichtteil von…
…anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und 22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Die bescheiderlassende Behörde stützt sich in der angefochtenen Entscheidung im Wesentlichen auf zwei Gründe…
…den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauungen zu beurteilen,(§§ 21,22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Gemäß Abs.2 leg.cit. sind Entscheidungen der Gerichte, durch die privatrechtliche Vorfragen als Hauptfragen entschieden wurden, von der…
…anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und 22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Die bescheiderlassende Behörde stützt sich in der angefochtenen Entscheidung im Wesentlichen auf zwei Gründe…
…Eine Bindung besteht nur insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war." Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch…
…Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben von Bedeutung sind. Nach dem Wortlaut des § 116 Abs. 2 BAO besteht jedoch insoweit eine Bindung der Abgabenbehörden an Entscheidungen der Gerichte, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von…
…keine Bindung der Abgabenbehörden an gerichtliche Entscheidungen im Zivilprozess (Ritz, BAO3, § 116 Tz 6). Es sind in den Verfahren zur einheitlichen und gesonderten Feststellung für die Jahre 2003, 2004, 2005 und 2006 folgende Hauptfragen (gewesen), die in den Einkünftefeststellungsbescheiden für diese Jahre ihre Entscheidung gefunden…
…mit einer Entscheidung zu rechnen ist. So wird ein Zuwarten speziell auch dann angebracht sein, wenn - wie im gegenständlichen Fall - nachgewiesen wird, dass bereits ein Flurbereinigungsverfahren anhängig gemacht wurde. Grundsätzlich besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte und der Verwaltungsbehörden und ist der gegenständliche Fall…
…Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben von Bedeutung sind. Nach dem Wortlaut des § 116 Abs.2 BAO besteht jedoch insoweit eine Bindung der Abgabenbehörden an Entscheidungen der Gerichte, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von…
…Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben von Bedeutung sind. Nach dem Wortlaut des § 116 Abs.2 BAO besteht jedoch insoweit eine Bindung der Abgabenbehörden an Entscheidungen der Gerichte, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von…
…der Grenzen der Rechtskraft und erstreckt sich nur auf den Inhalt des Spruches, nicht auch auf die Entscheidungsgründe (Ritz, § 116, Tz 5, und die dort zitierte Judikatur). Eine Ausnahme von dieser grundsätzlich gegebenen Bindungswirkung normiert § 116 BAO Abs. 2 BAO für Abgabenbehörden an gerichtliche Entscheidungen…