…234 Abs. 2 Buchstabe a ZK) die Berufung gegen Entscheidungen von Zollbehörden zu; gemäß § 85f leg. cit. aber - wie oben ausgeführt - darüber hinaus auch noch in allen anderen Bereichen der sachlichen Zuständigkeit der Zollbehörden. Gemäß § 85b Abs. 2 ZollR-DG haben die Zollbehörden, bei denen…
…dass sowohl die deutschen als auch die österreichischen Zollbehörden siebzehn von ihm näher bezeichnete Lieferungen der insgesamt dreiundachtzig LKW-Transporte (achtundsiebzig LKW-Transporte mit der G als Versender und fünf LKW-Transporte mit der O als Versender) sowohl eine Tabakbesteuerung in Österreich als auch in…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…6.1.8. | Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 7. Juli 2003 | 6.1.9. | Beschwerde vom 29. Juli 2003 | 6.2. | Entscheidungen von Höchstgerichten | 6.2.1. | Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. April 2002; Geschäftszahl: 2001/16/0410…
…der ersten Stufe (Art 243 (2) a) ZK) die Berufung zu 1. gegen Entscheidungen von Zollbehörden...3. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht, wenn eine Zollbehörde entgegen Art 6 (2) ZK über einen Antrag nicht innerhalb einer im geltenden Recht festgelegten Frist, insb innerhalb der Sechsmonatsfrist gem …
…zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, Zollkodex, ZK] die Berufung gegen Entscheidungen von Zollbehörden zu. Nach Art. 4 Nummer 5 ZK sind Entscheidungen eine hoheitliche Maßnahme auf dem Gebiet des Zollrechts zur Regelung eines Einzelfalls mit Rechtswirkung für eine oder mehrere bestimmte oder bestimmbare Personen; ..…
…im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 und Abs. 2 als Rechtsbehelf der ersten Stufe die Berufung gegen Entscheidungen von Zollbehörden zu. Gemäß § 85b Abs. 1 leg. cit. steht das Recht zur Einbringung der Berufung gegen einen Eingangsabgabenbescheid innerhalb der dem Anmelder offenstehenden Berufungsfrist…
…Die Entscheidung, welcher der Zollschuldner zur Entrichtung herangezogen werde, liege im Ermessen der Zollbehörde. Gemäß § 79 Abs. 2 ZollR-DG entstehe eine Zollschuld, die für einen Dienstnehmer oder sonstigen Beauftragten eines Unternehmens entstanden ist, weil dieser in Besorgung von Angelegenheiten seines Dienstgebers oder Auftraggebers bei…
…zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, Zollkodex, ZK] die Berufung gegen Entscheidungen von Zollbehörden zu. Nach Art. 4 Nummer 5 ZK sind Entscheidungen eine hoheitliche Maßnahme auf dem Gebiet des Zollrechts zur Regelung eines Einzelfalls mit Rechtswirkung für eine oder mehrere bestimmte oder bestimmbare Personen; ..…
…zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, Zollkodex, ZK] die Berufung gegen Entscheidungen von Zollbehörden zu. Nach Art. 4 Nummer 5 ZK sind Entscheidungen eine hoheitliche Maßnahme auf dem Gebiet des Zollrechts zur Regelung eines Einzelfalls mit Rechtswirkung für eine oder mehrere bestimmte oder bestimmbare Personen; ..…
…bestimmt werden. Der Bf wendet im Wesentlichen ein, dass sowohl die deutschen als auch die österreichischen Zollbehörden siebzehn von ihm näher bezeichnete Lieferungen der insgesamt dreiundachtzig LKW-Transporte (achtundsiebzig LKW-Transporte mit der Fa. P als Versender und fünf LKW-Transporte mit der Fa. G…
…der Hauptverpflichtete, als Inhaber des externen gemeinschaftsrechtlichen Versandverfahrens, die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist, unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen, unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellen, und darüber hinaus die Vorschriften über das gemeinschaftsrechtliche Versandverfahren einzuhalten. Gemäß Abs.2 leg.cit. ist…
…der Hauptverpflichtete, als Inhaber des externen gemeinschaftsrechtlichen Versandverfahrens, die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist, unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen, unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellen, und darüber hinaus die Vorschriften über das gemeinschaftsrechtliche Versandverfahren einzuhalten. Gemäß Abs.2 leg.cit. ist…
…von Voraussetzungen abhängig, die nach dem Ausschussverfahren festgelegt werden. Ist dazu eine Bewilligung erforderlich so kann diese nur unter den Voraussetzungen der persönlichen Gewähr und Verhältnismäßigkeit (Artikel 86 ZK) bzw. der besonderen Verwendung und der Informationspflicht des Bewilligungsinhabers gegenüber der Zollbehörde (Artikel 87 ZK) erteilt…
…dass neben dem Hauptverpflichteten auch ein Warenführer oder Warenempfänger, der die Waren annimmt, verpflichtet ist, sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen, ist gemäß Artikel 96 Abs. 2 ZK, dass er weiß…