…234 Abs. 2 Buchstabe a ZK) die Berufung gegen Entscheidungen von Zollbehörden zu; gemäß § 85f leg. cit. aber - wie oben ausgeführt - darüber hinaus auch noch in allen anderen Bereichen der sachlichen Zuständigkeit der Zollbehörden. Gemäß § 85b Abs. 2 ZollR-DG haben die Zollbehörden, bei denen…
…mündlichen Verhandlung betreffend das gegenständliche Beschwerdeverfahren hat die Beschwerdeführerin diese Einreihung außer Streit gestellt. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die von der Zollbehörde mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom 21. November 2013 getroffene Einreihung der zum Zeitpunkt der Erlassung der verbindlichen Zolltarifauskunft geltenden Rechtslage entsprochen hat…
…mündlichen Verhandlung betreffend das gegenständliche Beschwerdeverfahren hat die Beschwerdeführerin diese Einreihung außer Streit gestellt. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die von der Zollbehörde mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom 21. November 2013 getroffene Einreihung der zum Zeitpunkt der Erlassung der verbindlichen Zolltarifauskunft geltenden Rechtslage entsprochen hat…
…dass sowohl die deutschen als auch die österreichischen Zollbehörden siebzehn von ihm näher bezeichnete Lieferungen der insgesamt dreiundachtzig LKW-Transporte (achtundsiebzig LKW-Transporte mit der G als Versender und fünf LKW-Transporte mit der O als Versender) sowohl eine Tabakbesteuerung in Österreich als auch in…
…die eine Entscheidung über die Anwendung des Zollrechts beantragt (Antragsteller), auf rechtliches Gehör sollte ausreichend sein, damit der Antragsteller seinen Standpunkt vorbereiten und den Zollbehörden unterbreiten kann. Diese Frist sollte jedoch verkürzt werden, wenn die Entscheidung die Ergebnisse von Kontrollen bei nicht ordnungsgemäß angemeldeten Waren…
…von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (§ 85e ZollR-DG). Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung…
…von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (§ 85e ZollR-DG). Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung…
…… Lagerung von Unionswaren Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: II/10.Anzugeben Registriernummer des Antragsist, ob Unionswaren in einem Zollager oder einem Verwahrungslager gelagert werden sollen (,Ja/Nein'). Eindeutige ReferenznummerEin Lagerungsersuchen für Unionswaren kann auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde eingereicht…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes zu verwaltenden Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl.Nr. 1961/194. Die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen lauten: Art. 7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar.…
…Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen vorliegen (das Zollamt gehe zB von nicht bewiesenen Vermutungen und Schlussfolgerungen aus und sei zu Unrecht von einer Verjährungsfrist von zehn Jahren ausgegangen), weshalb ein Rechtsanspruch auf Aussetzung der Vollziehung durch die Zollbehörde bestehe. Von einer Sicherheitsleistung gemäß Artikel…
…6.1.8. | Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 7. Juli 2003 | 6.1.9. | Beschwerde vom 29. Juli 2003 | 6.2. | Entscheidungen von Höchstgerichten | 6.2.1. | Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. April 2002; Geschäftszahl: 2001/16/0410…
…der ersten Stufe (Art 243 (2) a) ZK) die Berufung zu 1. gegen Entscheidungen von Zollbehörden...3. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht, wenn eine Zollbehörde entgegen Art 6 (2) ZK über einen Antrag nicht innerhalb einer im geltenden Recht festgelegten Frist, insb innerhalb der Sechsmonatsfrist gem …
…zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, Zollkodex, ZK] die Berufung gegen Entscheidungen von Zollbehörden zu. Nach Art. 4 Nummer 5 ZK sind Entscheidungen eine hoheitliche Maßnahme auf dem Gebiet des Zollrechts zur Regelung eines Einzelfalls mit Rechtswirkung für eine oder mehrere bestimmte oder bestimmbare Personen; ..…
…im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 und Abs. 2 als Rechtsbehelf der ersten Stufe die Berufung gegen Entscheidungen von Zollbehörden zu. Gemäß § 85b Abs. 1 leg. cit. steht das Recht zur Einbringung der Berufung gegen einen Eingangsabgabenbescheid innerhalb der dem Anmelder offenstehenden Berufungsfrist…
…Die Entscheidung, welcher der Zollschuldner zur Entrichtung herangezogen werde, liege im Ermessen der Zollbehörde. Gemäß § 79 Abs. 2 ZollR-DG entstehe eine Zollschuld, die für einen Dienstnehmer oder sonstigen Beauftragten eines Unternehmens entstanden ist, weil dieser in Besorgung von Angelegenheiten seines Dienstgebers oder Auftraggebers bei…