…des besonderen Zivilrechtes, des MRG und des besonderen Verfahrensrechtes, der BAO gegeben sei, werde auf diverse Kommentarstellen verwiesen. 3) Entgeltsänderung gemäß § 16 UStG 1994 infolge Uneinbringlichkeit Trotz Nichtigkeit des Hauptmietzinszahlungsverzichtes des Bw. und seiner Frau, die durch das Urteil des OGH vom 29. Jänner 2002…
…Voranmeldung fest und ließ die dort geltend gemachte Steuerberichtigung gemäß § 16 Abs 3 Z 1 UStG 1994 wegen Entgeltsminderung (= Entgeltsausfall infolge Uneinbringlichkeit der Forderungen aus 2002 - 2006) außer Ansatz: Es folgte damit den im Zuge einer Außenprüfung getroffenen, im Prüferbericht vom 15.06.2010…
…zu folgen, als bei einer Entgeltsminderung gemäß § 16 UStG 1994 das Berichtigungsrecht des leistenden Unternehmers nicht davon abhängig ist, ob die Finanzverwaltung in der Lage ist, die Ansprüche aus der korrespondierenden Vorsteuerberichtigung gegen den Leistungsempfänger durchzusetzen. Das Risiko der Uneinbringlichkeit trifft den Fiskus, nicht den…
…Mai 2002, mit noch zu bestimmenden Forderungen der Masse gegen das Finanzamt auf Rückzahlung bezahlter Umsatzsteuer wegen nach Konkurseröffnung infolge Uneinbringlichkeit erfolgter Wertberichtigung der diesbezüglichen Rechnungen gegen die offenen Masseforderungen in Höhe von € 16.118,50 aufrechnen zu wollen. Die konkret noch zu nennenden…
…worden. Die hohen Kundenforderungen seien durch Fehler in der Buchhaltung entstanden. Bei der Rekonstruktion von zerstörten Daten infolge eines Crashes des vernetzten Computersystems sei es vermutlich zu Doppelbuchungen und doppelter Abfuhr der Umsatzsteuer gekommen. Die Forderungen laut Buchhaltung seien in der Folge immer höher angewachsen…
…a festgehalten, dass eine Umsatzsteuerberichtigung in Höhe von 219.700,00 € erforderlich sei. Die Umsatzsteuerkorrektur werde im Massezeitraum Oktober 2002 wegen teilweiser Uneinbringlichkeit von Lieferforderungen gegen in einer Liste angeführte Unternehmen vorgenommen. Der Masseverwalter sowie der steuerliche Vertreter würden darauf aufmerksam gemacht, dass bei…
…Steuerschuld zu leisten hat. Umgekehrt ist bei Entgeltsminderung das Berichtigungsrecht des leistenden Unternehmers nicht davon abhängig, ob die Finanzverwaltung in der Lage ist, die Ansprüche aus der korrespondierenden Vorsteuerberichtigung gegen den Leistungsempfänger durchzusetzen. Das Risiko der Uneinbringlichkeit trifft den Fiskus und nicht den leistenden Unternehmer…
…die infolge von Forderungsausfällen von Kunden der Bw. vorgenommen worden wären. Davon würde ein Teil in Höhe von € 629.561,49 die Forderung an die AG betreffen. Dazu vertrete die Bw. die Rechtsansicht, dass die Uneinbringlichkeit dieser Forderungen zumindest zu einem Teil erst nach…
…89). Der gegenständlichen Berichtigung der Umsatzsteuer auf Grund der Uneinbringlichkeit der Forderung der Bw. infolge des Konkurses über das Vermögen der CC-GmbH liegt jedoch keinerlei umsatzsteuerrechlich relevante Disposition des Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Bw. zu Grunde. Die der Entscheidung zugrundeliegende Meinung…
…Abtretungsempfänger der Forderung leiste. Bei Abtretung/Verkauf einer Forderung unter dem Nennwert bestimme sich das Entgelt nach den tatsächlichen Aufwendungen des Leistungsempfängers. Infolge der Korrektur der Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit und der späteren Vereinnahmung des Entgelts sei die Umsatzsteuer erneut zu berichtigen (§ 16 Abs. 3 Z…
…dem URG 1997 sowie einer Durchgriffshaftung. Nach Ansicht der Bw. handelte es sich bei der Zahlung um eine Rückgängigmachung der Bezahlung von Lieferforderungen durch die S-GmbH infolge der Anfechtung durch den Masseverwalter. Die dadurch wieder aufgelebten Lieferforderungen gegenüber der S-GmbH seien daher in…
…Guthaben aus dem Umstand ergeben, dass die Forderungen gegenüber den M erst nach Konkurseröffnung der Firma FB uneinbringlich geworden seien und dass alle Umsatzsteuern zur Gänze abgeführt worden seien. Wann nun tatsächlich die Uneinbringlichkeit eingetreten sei, sei unmaßgeblich. Entscheidend sei, dass die der ursprünglichen Umsatzsteuerschuld…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., geb. GebDat, Adresse, vom 20. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 11. Juli 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…der Nichtabfuhr der vollen Beträge zu sehen. Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Bw. konnte die Abgabenbehörde nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.5.2004, 2003/17/0134), auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war. Die im…
…der Haftung betroffenen Abgabenschulden nicht in Betracht kommt, konnte die Abgabenbehörde infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Bw. nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war (VwGH 17.5.2004, 2003/17/0134). Der…
…Frist zu begleichen und ist somit spätestens im Jahr 2008 als zahlungsunfähig einzustufen. Infolge der offensichtlichen Zahlungsunfähigkeit des Bw und damit verbundenen Uneinbringlichkeit der Forderungen bei den Gläubigern liegen spätestens zum 31.12.2008 die Voraussetzung für die verpflichtende Berichtigung der nicht bezahlten Vorsteuerbeträge gem. …
…aus, dass ohne Zweifel unbestritten bleibe, dass bereits per 11. September 2006 die Vollstreckbarkeit für laufende Einfuhrumsatzsteuern eingetreten sei und solche auch danach laufend infolge Nichtentrichtung vollstreckbar geworden seien. Um Stundung oder Ratenzahlung, welche eine Exekutionshemmung herbeigeführt hätten, sei nie angesucht worden. Ebenfalls unbestritten bleibe…
…an den Bw. iSd. § 19 Abs. 1 EStG 1988 geführt hat. Der Bw. negiert einen Zufluss infolge der behauptetermaßen schlechten wirtschaftlichen Situation der Fa. V-GmbH bzw. der Fa. V-GmbH&CoKG. Die Amtspartei bejaht hingegen den Zufluss, stellt mangelnde Liquidität der Fa. V-GmbH…
…für die Besteuerung zuzurechnen. Festzuhalten sei auch, dass infolge dieses Kündigungsentschädigungsanspruches vom AMS kein Anspruch auf Arbeitslosengeld in 2012 in den im Teilbescheid des IEF ausgewiesenen Zeiträumen zuerkannt worden sei, sondern das vorausbezahlte Arbeitslosengeld mit den sodann zugesprochenen Zahlungen für die Kündigungsentschädigung vom IEF gegenverrechnet…
…dieser seine vertragsmäßigen Ansprüche auf Kündigungsentschädigung unter Einrechnung dessen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Soweit dieser Zeitraum drei Monate nicht übersteigt (unbedingte Kündigungsentschädigung), kann der Angestellte das ganze für diese Zeit…