…Anteilsabtretung nur 60%iger Gesellschafter.)" Die BP nahm zur Berufung wie folgt Stellung: <1. Der Begriff "Entgelt von dritter Seite" ist nicht nur ein umsatzsteuerlicher Begriff, sondern auch ein in zahlreichen Einkommensteuerkommentaren vorkommender Begriff bei der Thematik Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug wie aus…
…die Schülerfreifahrten durchführen, nicht als Zuschussberechtigte iSd zweiten Satzes des § 4 Abs 2 Z 2 UStG 1972 anzusehen sind und hat somit den unechten Zuschuss als Entgelt von Dritter Seite zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet. Die bisherige Ausnahmeregelung des § 4 Abs 2 Z 2 UStG 1972 für…
…näher definiere, sondern hierin lediglich von Betriebsausgaben die Rede sei, so die steuerliche Vertretung des Bw. Zu den prüferseits, wie angesprochen, unter dem Titel "Berichtigung Fremdarbeit" vorgenommenen Korrekturen wurde im Berufungsschriftsatz abschließend wörtlich festgehalten, dass "durch beiliegende Erklärungen von dritter Seite bestätigt werde, dass der…
…2 UStG 1994 auch Beträge, die ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Erbringung dieser Leistung gewähre - wie im Fall der Pensions- und Pflegegeldabtretungen - zum Entgelt gehörten. Solche Zahlungen (Entgelte von dritter Seite) würden der umsatzsteuerbaren Bemessungsgrundlage zugerechnet, wenn diesbezüglich ein unmittelbarer wirtschaftlicher…
…diese Informationen können nicht von dritter Seite beschafft werden. Eine solche Auskunft ist eine unvertretbare Handlung. Auch in diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Bw ein ehemaliger Betriebsprüfer ist, der die entsprechende Rechtskenntnis ohnedies besitzt. Weiters hat der Bw seine Mitwirkungspflicht als erloschen bezeichnet…
…Entgelt für Fremdarbeit würde der Empfänger Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen. Tatsächlich sei die KAGes aber nur eine aus steuerlich nicht relevanten Gründen zwischengeschaltete Clearingstelle zur effizienten Berechnung und Verteilung der Sondergebühren. Nicht gefolgt werden könne der Einstufung der Sondergebühren als Arbeitslohn von dritter Seite…
…1994), freiwillige Gegenleistungen (§ 4 Abs. 2 Z 1 leg. cit.) und Entgelte von dritter Seite (§ 4 Abs. 2 Z 2 UStG 1994) gehören zum Entgeltbegriff (vgl. Ruppe, § 4 Tz 8). Bemessungsgrundlage ist das ungekürzte Entgelt (Ruppe, § 4 Tz 22); auch Aufwendungen des Unternehmers, die dieser…
…Konsiliararzt tätige Hausarzt nicht freiberuflich, sondern iR eines Arbeitsverhältnisses tätig wird. Bei den Honoraren handele es sich daher um Entgelte von dritter Seite, die bei den Hausärzten den Einkünften aus nsA zuzurechnen seien. Es handle sich um als eine iRd Dienstverhältnisses entfaltete Tätigkeit. Auch dann…
…Entgelt für Fremdarbeit würde der Empfänger Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen. Tatsächlich sei die KAGes aber nur eine aus steuerlich nicht relevanten Gründen zwischengeschaltete Clearingstelle zur effizienten Berechnung und Verteilung der Sondergebühren. Nicht gefolgt werden könne der Einstufung der Sondergebühren als Arbeitslohn von dritter Seite…
…Stadt als richtlinienkonform akzeptiert. Rechtliche Beurteilung der Zahlungen von der Gemeinde an die AG aufgrund der alten Vereinbarung: Bei den an die AG bezahlten Subventionen handelt es sich um Entgelte von dritter Seite. Da auf Seite der Gemeinde nach Ansicht der Betriebsprüfung (bis Mitte 2007…
…wird der Konsiliararzt idR nicht freiberuflich, sondern im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder zumindest arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses tätig. Bei den Honoraren handelt es sich daher um Entgelte von dritter Seite, die bei den Hausärzten den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen sind. Die Behandlung der Patienten durch den…
…Judikatur nicht auf das Belegarztsystem umgelegt werden. Nach Ansicht der Bp handelt es sich bei den Honoraren der Patientenbuchhaltung um Entgelte von dritter Seite, die bei den Hausärzten den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen sind. Auch dann, wenn ein Arbeitnehmer, der für seinen Arbeitgeber handelt…
…Entgelt für Fremdarbeit würde der Empfänger Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen. Tatsächlich sei die KAGes aber nur eine aus steuerlich nicht relevanten Gründen zwischengeschaltete Clearingstelle zur effizienten Berechnung und Verteilung der Sondergebühren. Nicht gefolgt werden könne der Einstufung der Sondergebühren als Arbeitslohn von dritter Seite…
…Konsiliararzt tätige Hausarzt nicht freiberuflich, sondern iR eines Arbeitsverhältnisses tätig wird. Bei den Honoraren handele es sich daher um Entgelte von dritter Seite, die bei den Hausärzten den Einkünften aus nsA zuzurechnen seien. Es handle sich um als eine iRd Dienstverhältnisses entfaltete Tätigkeit. Auch dann…
…dabei um Entgelte von dritter Seite, die bei den angeführten Ärzten den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen sind. Die Tatbestände des § 22 Z. 1 Iit. b EStG 1988 und des § 2 Abs. 6 UStG 1994 können nur herangezogen werden, wenn es sich um Entgelte handelt…
…in Betracht. Eine Gleichheitswidrigkeit ist im Fall der unterschiedlichen Besteuerung ungleicher Sachverhalte (in einem Fall erfolgt die Ausbezahlung der Sondergebühren durch den Arbeitgeber, im anderen Fall erfolgt sie von dritter Seite) für den unabhängigen Finanzsenat nicht erkennbar. Beilage: 1 Berechnungsblatt Graz, am 30. Jänner 2007
…und zwar Zuzahlungen von dritter Seite, seien. Da das Entgelt nicht vom Arbeitgeber (Bund) ausbezahlt werde, unterliege es nicht dem Lohnsteuerabzug, sondern sei im Weg der Veranlagung steuerlich zu erfassen. Die Sondergebühren des Jahres 2003 wurden überdies um den von der Sozialversicherung in diesem Jahr…
…Dienstverhältnisses entfaltete Tätigkeit anzusehen, die diese Eigenschaft auf Grund einer Honorarvereinbarung mit einem Patienten nicht verliert, wobei es sich bei den Sondergebühren um von dritter Seite gezahlten Arbeitslohn handelt, der durch Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfassen ist Arbeit (VwGH 19.1.84, 83/15/0114…
…etwa € 60.000,00. Sie habe keine Sorgepflichten. Auch ihr Ehegatte erhalte lediglich einen AMS-Bezug und könne sie insoweit auch nicht finanziell unterstützen. Sie erhielten auch keine Unterstützung von dritter Seite. Wenn ihr vorgeworfen werde, vormals unternehmerisch bzw. selbständig tätig gewesen zu sein…
…Verpflichtungen. Nach Punkt 7 der Vereinbarung verbleiben die von der Firma A geleisteten Entwicklungen deren geistiges Eigentum. Patente, Musterschutz-, Marken- und Urheberrechte, die die Firma A im Zusammenhang mit der Entwicklung von Vertragsprodukten selbst erlange oder von dritter Seite erwerbe, würden von der Bw. nicht…