…Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften Berücksichtigung finden liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit…
…2000/13/0083, mwN) ist es Sache des Steuerpflichtigen, der die Beibehaltung des in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitzes als beruflich veranlasst geltend macht, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung als unzumutbar…
…auch ein Pendlerpauschale zu berücksichtigen ist, bereits entschieden. Den vom Bw. geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken ist entgegen zu halten, dass das Pendlerpauschale dazu dient, die Fahrtkosten von Arbeitnehmern abzugelten, deren Wohnsitz sich in einer üblichen Entfernung von der Arbeitsstätte befindet. Auch das ist aus der Bestimmung…
…dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursache insbesondere in der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen oder in einer weiteren Erwerbstätigkeit eines…
…aber, dass seine Gattin den Wohnsitz in die Mietwohnung nach Wien verlegt habe. Tatsächlich kehre seine Gattin täglich mit dem PKW von ihrem Dienstort nach Y zurück, zumal sie dort zwei Hunde und zwei Katzen zu versorgen habe. Die Entfernung vom Dienstort in Z, wo…
…liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und…
…die sich dem Bw aus der Wahl des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort ergeben, können daher nicht als absetzbar angesehen werden, weil eine solche Wahl des Wohnsitzes durch persönliche Gründe bedingt ist und daher zur privaten Lebensführung des Bw gehören. Es war daher…
…Vorhalt vom 06.06.2008 bezüglich des Nachweises betreffend der beruflichen Veranlassung der Familienheimfahrten sowie der Kosten für Familienheimfahrten bzw. Doppelte Haushaltsführung sei nicht beantwortet worden. Gem. § 16 EStG gehörten Fahrtkosten, die sich aus der Beibehaltung des Wohnsitzes in einem außerhalb der üblichen Entfernung vom…
…liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit…
…liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit…
…sei für die Beurteilung des Pendlerpauschales die Entfernung vom nächstgelegenen Wohnsitz in Wien zum Arbeitsort in Wien heranzuziehen (VwGH 28.10.2008, 2006/15/0145). Die Fahrten von der Wohnung in Wien zum Arbeitsort in Wien seien mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Mit Eingabe vom 13…
…liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit…
…Wohnsitz an dieser Wiener Adresse. Im Zuge des Berufungsverfahrens legte die Bw eine Bestätigung über den bestehenden Wohnungsmietvertrag für diese Wohnung mit einer Nutzfläche von ca. 38 m², bestehend aus 1 Zimmer, einer Küche, einer Duschnische, einem Vorraum und einem WC, vor. Die Entfernung vom…
…Rente über monatlich w. Dies entspricht laut Berechnungen des Finanzamtes einem jährlichen Gegenwert von € 2.039,91. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann eine berufliche Veranlassung des Bestehens eines Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort ua nur dann angenommen werden, wenn der Grund…
…oder Ausgaben für die Lebensführung gilt, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Die Ausgaben für Fahrten vom Wohnsitz am Arbeitsplatz zur Familie (die sog. "Familienheimfahrten") sind…
…2.100 €. Liegt der (Familien)wohnsitz eines Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz und ist die Wohnsitzverlegung in die Nähe des Arbeitsplatzes aus beruflichen Gründen nicht zumutbar, kommen auch Aufwendungen für regelmäßige Heimfahrten vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz als Werbungskosten in Betracht…
…Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 dürfen die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, dann können (Mehr)Aufwendungen für "Familienheimfahrten" bzw…
…Österreich anstrebten, ist für sich allein nicht ausreichend, einen Wohnsitz in weiter Entfernung zum Beschäftigungsort zu behalten. Anders wäre es, wenn die Arbeitsverträge der Bw. und ihres Lebensgefährten vom Arbeitgeber befristet worden wären oder im Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit bei der Fa. X. schon…
…die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen (ua. VwGH 22.2.2000; 96/14/0018). Dem Grunde nach können Mehraufwendungen für Familienheimfahrten vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz dann…
…beschäftigt sei, wäre es zumutbar gewesen, den Wohnsitz in diesem Jahr in den Einzugsbereich des Beschäftigungsortes zu verlegen. Bei Beibehaltung des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort könnten die dabei entstandenen Aufwendungen nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, sondern fielen diese unter das Abzugsverbot des §…