…die Tat bereits durch die dem Finanzamt zugekommene Kontrollmitteilung über Honorarzahlungen der M.GmbH an den Beschuldigten in den Jahren 2003 bis 2005 in einem die in den Abgabenerklärungen für diese Jahre offen gelegten Einnahmen bei Weitem übersteigenden Ausmaß zum Teil entdeckt und diese Entdeckung…
…bzw. Ermittlungspflicht bei antragsgebundenen Erledigungen In Fällen, in denen die Abgabenbehörde nur über Antrag des Abgabepflichtigen tätig wird, tritt die amtswegige Ermittlungspflicht des § 115 BAO gegenüber der Behauptungspflicht und Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen in den Hintergrund. Das entbindet zwar die Abgabenbehörde nicht völlig von ihrer Ermittlungspflicht…
…andere Deutungsmöglichkeiten offen sind, ist die Tat noch nicht einmal teilweise entdeckt (OGH 25.8.1998, 11 Os 41/98; VwGH 21.3.2002, 2001/16/0471). Eine Entdeckung der hier in Rede stehenden Taten durch die Steuerfahndung kann deswegen ausgeschlossen werden, weil diese nicht…
…es der Lebenserfahrung, dass jemand, der sich keiner vorschriftswidrigen Handlungsweise bewusst ist, somit vermeint, keine Unrechtstat begangen zu haben, sogleich auf Befragen gegenüber Kontrollorganen wahrheitsgemäße Angaben macht und sich nicht in Ausreden flüchtet, um der Entdeckung der Tat doch noch zu entgehen. Womit der Bw…
…die Entdeckung einer Tat, durch die Zollvorschriften verletzt wurden, unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war, oder c) wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anläßlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der Amtshandlung…
…den eingeführten Schmuck kaum in der Lage gewesen sei, Einfluss auf die Vorgänge zu nehmen, sondern sie das, was ihr Ehemann angeschafft habe, tun habe müssen; so habe auch nicht sie, sondern ihr Gatte und ihr Sohn nach Entdeckung der Tat die Verhandlungen mit den…
…die Entdeckung einer Tat, durch die Zollvorschriften verletzt wurden, unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war, oder c) wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der Amtshandlung…
…zur Abdeckung der Konterbande im Schmuggelfahrzeug und damit zur Verhinderung der Entdeckung der Tat zur Verfügung gestellt hat. Dass dieses Verhalten als ein aktives Handeln und demnach mehr als ein bloßes Wissen oder Dulden einer Tat zu betrachten ist, erscheint aus der Sicht der Finanzstrafbehörde…
…b FinStrG zwei gleichrangige Tatbestände, wonach jene Finanzstrafbehörde I. Instanz zuständig ist, in deren Bereich die Tat begangen oder entdeckt worden ist. Von den gegenständlichen Finanzdelikten wurde das Zollamt Eisenstadt/Flughafen Wien verständigt und daraufhin tätig, sodass die Entdeckung der Tat in dessen Amtssprengel erfolgte…
…erst nach Entdeckung der Tat in eine berichtigte Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001 aufgenommen, die am 12. Jänner 2004 beim Finanzamt Linz eingebracht wurde. Zu diesem Faktum wurde keine Schuldberufung erhoben, es ist daher diesbezüglich Teilrechtskraft eingetreten. Der Bw. hat sich auch in der mündlichen…
…Monopolgebiet (§ 5 Abs. 4 TabMG 1996). Aufgrund der Menge von 40 Stangen und der Entdeckung der Zigaretten im PKW des Bf. durch Organe der GPI Klingenbach besteht der Verdacht, dass der Bf. die objektiven Tatbestandsmerkmale des Finanzvergehens des versuchten vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte gemäß §§ 13…
…Entdeckung der Verletzung einer zollrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war, oder c) wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der…
…mit Strafe bedrohtes Verhalten zu verstehen. Entdeckung im Sinn eines so weit verdichteten Verdachts, dass die Wahrscheinlichkeit des Nachweises der Tat gegeben ist. Ein bloßer Verdacht reicht dabei genauso wenig aus wie ein Verhalten, das noch andere Deutungsmöglichkeiten als ein Finanzvergehen zulässt. Bloß teilweise Entdeckung…
…zu beurteilen sei, sei nicht schlüssig nachvollziehbar. Die Entdeckung der Kunstfigur vor Einrichtung des Gewerbebetriebes spreche allein nicht gegen eine Zurechnung im betrieblichen Bereich, nachdem es speziell Restauratoren oder Antiquitätenhändlern vorbehalten sei, über die notwendigen Kenntnisse beim Ankauf zu verfügen. Die Tatsache, dass die Kunstfigur…
…die Entdeckung einer Tat, durch die Zollvorschriften verletzt wurden, unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war, oder c) wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anläßlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der Amtshandlung…
…Entdeckung der Verletzung einer zollrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war, oder c) wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der…
…der diesbezüglich von einer teilweisen Entdeckung der Tat, also der Verkürzung an Umsatzsteuer für 2002 betreffend die GesbR, ausgegangen ist, welche dem Beschuldigten bekannt geworden war: ES wusste, dass Mag. F hinsichtlich des Gewinnanteiles seines Sohnes aus der dem Fiskus verheimlichten GesbR Auskunft gegeben hatte…
…Nichteinreichung der Abgabenerklärung eine auf Dauer ausgerichtete Jahressteuerverkürzung bewirken wollen. Die Tat sei entdeckt, wenn der das Tatbild erfüllende Sachverhalt - wenn auch nicht in vollem Umfang - als solcher der Behörde bekannt sei. Das Gesetz verlange die Entdeckung der Tat, nicht aber die Entdeckung des Täters…
…Abgabenvorschriften zugrunde liege und dass keinerlei Aufdeckung im Zuge der Betriebsprüfung stattfand, vielmehr habe der Bw. vor Entdeckung der Tat rechtzeitig und ordnungsgemäß Selbstanzeige im Sinne des § 29 Finanzstrafgesetz (FinStrG) eingebracht. Da § 29 eine Entrichtung durch Zahlungserleichterungen bis 2 Jahre zum Inhalt habe, der Bw…
…Kenntnis von bislang verheimlichten steuerpflichtigen Einkünften aus der Stiftung in Form einer Anzeige gemäß § 29 FinStrG zu verschaffen. Hatte diese Selbstanzeige vom 26. März 2008 ihre Ursache in der Annahme, dass durch abgabenbehördliche Kontrollmitteilungen der deutschen Steuerbehörden bedingt von der Entdeckung der Tat auszugehen sei…