…der NetzanbieterX wurde von uns, anstatt über den Weg der Rechnung, über Aufladebons bezahlt. Weg des Telefonats bis zum Telefonatsempfänger: Endkunde oder Unternehmer (tätigt Anruf) -> englischer Netzbetreiber -> XY Netzbetreiber (das können beliebig viele Zwischenhändler sein) -> Netzbetreiber Fa. Drittlandunternehmer, Liechtenstein -> Netzbetreiber Fa…
…66.163,34. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bildet als Organträger mit der XLG als Organgesellschaft eine körperschaft- und umsatzsteuerliche Organschaft. Die XLG kauft von der Bw. Wirtschaftsgüter (insbesondere Büromaschinen) und verleast diese an Endkunden. Die Bw. als Organträger hat im Jahr 2002 eine Investitionszuwachsprämie gem. …
…D , E und Fr, mit welchen die Bw. die Ausarbeitung eines Konzeptes "Teil-oder Vollkaskoschutz für Elektrogeräte beim Endkunden als Kassenprodukte" gegen Entgelt, in welchen sie auch die Bezahlung von Reparaturpauschalen von verkauften Elektrogeräten übernahm, vereinbarte. Die Elektrogerätehändler schließen aufgrund dieser Vereinbarungen mit den Käufern…
…der für die Produktion und Verteilung aufgewendet wird, von der tatsächlich gelieferten Energiemenge in kWh an den Endkunden. Die Zielsetzung des Erdgasabgabegesetzes ist es jedoch, die Lieferung bzw. den Verbrauch vom Erdgas beim Endkunden zu besteuern. Für die [Bw] sollte die Erdgasabgabe lediglich eine Durchläuferposition…
…besitze, die Teile von Fonds seien, die die Vertriebspartner verkauften. Wenn man die Objekte kenne, könne man sie Endkunden besser erklären und diese dafür begeistern. Bei den Tagungen werde auch ein Rückblick auf die vergangene Vertriebsphase gemacht, Rückmeldungen von den Partnern gegeben, was sie brauchen…
…des § 19 Abs 1 Z 1a UStG. Der Bw. erbringt daher eine Bauleistung. Die AG verkauft mehrere Häuser an Endkunden. Durch die Errichtung und den Verkauf von einigen Häusern wird die Unternehmereigenschaft der AG im Sinne des § 2 UStG begründet. Zu klären bleibt, ob auch…
…Österreich Ges.m.b.H. ein und verkauft diese im Wege des Direktvertriebes an Endkunden. Hierzu bedient sich die Bw., wie alle Bezirkshandlungen in Österreich, Beraterinnen, die die T-Produkte auf T-Partys präsentieren, erklären und sodann an die Endkunden verkaufen. Die vorbenannten T-Partys…
…diese Angelegenheit mit B. bereinigt werden sollen. In weiterer Folge sei auch das Angebot gemacht worden, weiterhin in Geschäftsbeziehung zu bleiben - dies jedoch direkt mit dem Endkunden H. und nicht mehr mit dem bisherigen Händler B. Eine weitere Lieferung an H. hätte jedoch nur unter…
…CH tätig ist, hatte den Auftrag, die Waren zur Fa. T. nach München zu bringen, die für die Lagerung und den Versand an die Endkunden zuständig war. Der Bw. verantwortete sich damit, er habe angenommen, dass die Verzollung erst in München durch die Fa. T…
…in einer eigenen Schlosserei hergestellt. Nebenbei existiert auch ein Möbelhandel, bei welchem aus den Philippinen importierte Rattan-Möbel an Endkunden verkauft werden (Angaben des Beschuldigten in der Berufungsverhandlung). Laut dem Veranlagungsakt ist die X GmbH ein florierendes Unternehmen, welches laut den am 22. November 2004…
…wäre möglich gewesen, nur einen Kaufvertrag über die Geräte selbst abzuschließen. Auf den Geräten sei eine Anzahl von Musiktiteln gespeichert gewesen. Auch ohne Gutschrift wäre es dem Endkunden frei gestanden, Musiktitel entgeltlich downzuloaden. Die bezahlten Lizenzzahlungen würden sich auf Urheberrechte für Musiktitel beziehen. Diese seien…
…sei eine Vertrauensbasis vorhanden gewesen, weshalb in weiterer Folge auf die Ausstellung von Bestätigungen verzichtet worden sei. Es bestünde kein Lager, da die Autos nur auf Bestellung des Endkunden angekauft werden, wobei stets ein gewisser Herr J. oder dessen Mitarbeiter, ein gewisser Mike als Mittelsmann…
…eines Bauwerkes im Sinne des § 19 (l a) UStG. Herr T(Bw.) erbringt daher eine Bauleistung. Die Firma ImmobilienAG verkauft mehrere Häuser an Endkunden. Durch die Errichtung und den Verkauf von einigen Häusern wird die Unternehmereigenschaft der Firma ImmobilienAG im Sinne des § 2 UStG begründet.…
…§ 184 Tz 9). Es kann dahingestellt bleiben, ob dem Bw eine Aufbewahrung der Umsatzstatistiken, in denen die von den Endkunden mit Dialer getätigten Umsätze protokolliert wurden, elektronisch oder durch Ausdruck möglich gewesen wäre, und inwiefern die Nichtaufbewahrung dieser Statistiken einen formellen Aufzeichnungsmangel darstellt. Allein die…
…Alle Rechnungen beträfen Sonderzüge mit dem Ziel Österreich oder Transitzüge, welche an nicht österreichische Endkunden verkauft worden seien. Nach der Prüfung des vorgelegten Unterlagenkonvolutes erging eine abweisende Berufungsvorentscheidung mit der Begründung, dass die Rechnungen an als Unternehmer erkennbare Leistungsempfänger als Reverse Charge Rechnungen akzeptiert werden…
…den Herstellerbezeichnungen "PT" und "UN" der Einkauf von weiteren US-Herstellern und der Vertrieb von Arzneimitteln (via Internet erfolgte der Postversand an überwiegend deutsche, aber auch schweizer und österreichische Endkunden) in arbeitsteiligen Vorgehen geführt worden. Vom Bw sei der Herstellungsprozess und der Vertrieb geleitet worden…
…werde. Der Geschäftszweig der Bw. wäre durch eine betragsmäß relativ konstante und zugleich wirtschaftlich knapp bemessene Gewinnspanne geprägt, da Änderungen des Kupferpreises auf den Weltmärkten im Ausmaß der Veränderung der Einkaufspreise nahezu unverändert an den Endkunden überwälzt werden würden. Die eigentliche Wertschöpfung der Bw. bestehe…
…Leitungskapazität an andere Telekommunikationsunternehmen sei. Vertragspartner der Bw. seien ausschließlich andere Telekom-Unternehmen, nicht jedoch Endkunden. Die Bw. habe selbst über kein eigenes Leitungsnetz verfügt, sondern habe ausschließlich Leitungskapazität von anderen Unternehmen angekauft und an seine Vertragspartner weiterverkauft. Die Bw. verfüge über keine technischen Einrichtungen…
…Makler und Agenturen Versicherungen verkauft habe. Er sei ausschließlich mit der Anbahnung und dem Abschluss von Geschäften beschäftigt gewesen, wenn auch seine Kunden nicht "Endkunden", sondern andere Versicherungsvertreter gewesen seien. Er habe die Produkte seines Arbeitgebers an Makler vertrieben. Daher sei sowohl ihm als auch…
…anderer Versicherungsvertreter" bedeute, dass er an Makler und Agenturen Versicherungen verkauft habe. Er sei ausschließlich mit der Anbahnung und dem Abschluss von Geschäften beschäftigt gewesen, wenn auch seine Kunden nicht "Endkunden", sondern andere Versicherungsvertreter gewesen seien. Er habe die Produkte seines Arbeitgebers an Makler vertrieben…