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UFSS RV/0275-S/03Endgültige nach vorläufiger Berufungsentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2003

…endgültige Festsetzung zu ersetzen (Abs 2). Die endgültige Festsetzung kann nach Beseitigung der Ungewissheit mit einer Änderung des Erledigungsinhaltes verbunden sein. Bei Erlassung des endgültigen Bescheides besteht somit keine Bindung des nachfolgenden endgültigen Bescheides an den vorangehenden vorläufigen Bescheid. In der vorläufig teilweise stattgebenden Berufungsentscheidung…

UFSL RV/0146-L/051. Zulässigkeit einer endgültige Festsetzung nach rechtsgrundloser vorläufiger Festsetzung 2. Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2006

…zu erlassen, der den vorläufigen Bescheid zum endgültigen erklärt. Die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1993 bis 2002 sind vom FA unter der Anwendung der Bestimmung des § 200 Abs. 2 BAO erlassen worden. Weder aus der Aktenlage, noch aus den Begründungen zu den Bescheiden, die…

UFSG RV/0809-G/07Endgültigerklärung vorläufiger ESt-Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2007

…das Vorliegen einer steuerlichen Liebhaberei oder einer Einkunftsquelle eine endgültige Aussage treffen zu können. Dafür reiche auch der nunmehrige Beobachtungszeitraum von acht Jahren noch nicht aus. An diesem Standpunkt hielt das Finanzamt auch bei der Erlassung des vorläufigen Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2005 (gesonderte Bescheidbegründung…

UFSG RV/0199-G/07Berufungsergänzung betr. mündliche Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat; Wiederaufnahme des Verfahrens nach Lohnsteuerprüfung iZm einer Selbstanzeige (§ 29 FinStrG); Endgültigerklärung eines vorläufigen ESt-Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2007

…darin ersucht, vor einer etwaigen endgültigen Erledigung mit dem Parteienvertreter Kontakt aufzunehmen. Daraus tritt bereits zutage, dass die (bei der Finanzstrafsachenstelle) im Jahr 2002 eingereichte Selbstanzeige der für die Einkommensteuerveranlagung zuständigen Organisationseinheit erst nach dem Ergehen des Erstbescheides (vorläufiger Einkommensteuerbescheid 2002 vom 11. März 2004…

UFSG RV/0573-G/051. Keine Verjährung bei Feststellungsbescheiden 2. Frage der Verjährung bei endgültigen Bescheiden gemäß § 200 Abs. 2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2005

…die nunmehr angefochtenen "Nichtfeststellungsbescheide gemäß § 92 BAO in endgültiger nach vorläufiger Festsetzung gemäß § 200 Abs. 2 BAO", jeweilsfür die Jahre 1993 bis 2000, welchen zufolge weder eine einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO noch eine Umsatzsteuerveranlagung durchzuführen sei. In der Begründung wurde auf die…

UFSW RV/3198-W/10Ist eine öffentliche Förderung in die Bemessungsgrundlage der Bestandvertragsgebühr einzubeziehen? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2013

…BAO vorläufig mit EUR 6.051,57 festgesetzt, da nach dem Ermittlungsverfahren der Umfang der Abgabenpflicht noch ungewiss sei. Am 29.01.2009 stellte das Finanzamt ein Ersuchen um Ergänzung, in dem die Bw. aufgefordert wurde, nachfolgende Fragen zu beantworten, um so eine endgültige Gebührenfestsetzung…

UFSW RV/1742-W/02Liebhaberei bei Vermietung eines Mietwohnhauses mit mehreren Wohnungen - vorläufige Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.09.2004

…für endgültig zu erklären und 2. die Einkünfte aus der Liegenschaft F-Gasse5 für 1999 und die Folgejahre als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzuerkennen. Über die Berufungen wurde erwogen: 1. Umsatzsteuer Gemäß § 200 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den…

UFSL RV/0120-L/08Endgültiger Bescheid auch dann, wenn vorläufiger Bescheid zu Unrecht erging; Grundsatz der freien Beweiswürdigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.12.2013Teil 1/2

…Abgabenbehörde erster Instanz war jedenfalls befugt, in der Folge endgültige Bescheide zu erlassen und dabei die vorläufigen Bescheide in jede Richtung abzuändern. Dem Berufungsbegehren kann daher in diesem Punkt nicht Folge geleistet werden. Zu den nach der Einschränkung am 10. Oktober 2013 relevanten inhaltlichen Einwendungen…

UFSI RV/0754-I/06Verjährung nach Erlassung vorläufiger Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.05.2008

…Umsatzsteuer gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig festgesetzt wurde. Eine solche Vorgangsweise war in Anbetracht des Umstandes, dass die Berufungswerber objektive Nachweise für eine Sofortbeurteilung der Vermietungstätigkeit schuldig blieben, gerechtfertigt. Die Verjährung des Rechts, nach einer vorläufigen Abgabenfestsetzung eine endgültige Abgabenfestsetzung vorzunehmen, beginnt gemäß § 208…

UFSI RV/0438-I/06Verjährung nach Erlassung vorläufiger Bescheide auf Grund von Liebhaberei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2007

…gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig - zur Einkommensteuer 1996 und 1997 veranlagt. Am 12.1.2006 wurden - gemäß § 200 Abs. 2 endgültige - Bescheide betreffend Einkommensteuer 1996 und 1997 ausgefertigt, in denen in Abweichung von der bisherigen Vorgangsweise vom Nichtvorliegen einer steuerlichen Einkunftsquelle ausgegangen wurde. Die…

UFSW RV/1812-W/09Verjährung bei vorläufiger Festsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.11.2010

…für eine vorläufige Veranlagung darstellten. Gemäß § 208 Abs. 1 lit. d BAO beginnt die Verjährung in den Fällen des § 200 BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. Dies betrifft die Verjährung des Rechtes, eine endgültige Abgabenfestsetzung (nach einer vorläufigen) vorzunehmen…

UFSW RV/0356-W/07Baurechtseinräumung durch Gemeinde an von ihr beherrschte GmbH gegen Übertragung der Aufgaben "Revitalisierung, Errichtung und Betrieb eines Studentenheimes"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2011Teil 1/2

…könnte zB ein vorläufiger "Nichtveranlagungsbescheid" nach seiner Aufhebung durch einen vorläufigen Einkommensteuerbescheid ersetzt werden (vgl. Ritz, BAO3, § 200 Tz 20 unter Hinweis auf 715 BlgNR 16. GP, 36; sowie Ellinger ua, BAO3, § 200 Anm 24). Ein Antrag auf Endgültigerklärung bzw. auf endgültige Festsetzung unterliegt der…

UFSL RV/0363-L/06Ergänzungsbescheid oder Abgabenbescheid. Aufnahme einer Betätigung im einkommensteuerlichrechtlichen Sinn. Balkonsanierung als Sonderausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2006

…einkommensteuerlich relevanter Betätigung der Berufungswerberin in Hinblick auf das Objekt A war die Berufung hinsichtlich der Bescheide betreffend die Einkommensteuer 1999 bis 2003 (endgültige Bescheide nach vorläufigen Bescheiden ) und 2004 abzuweisen. C) Höhe der Sonderausgaben der Berufungswerberin im Jahr 2001 Da sich aus dem Spruch…

UFSL RV/0104-L/09Fremdüblichkeit bei Wohnungsvermietung, Beweiskraft des Mietvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Gemäß § 200 Abs. 2 BAO ist, wenn die Ungewissheit (Abs. 1) beseitigt ist, die vorläufige Abgabenfestsetzung durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen. Laut Judikatur des VwGH (30.07.2002, 96/14/0116 ua.) dürfen vorläufige Bescheide vor allem…

UFSG RV/0725-G/06Wegfall der Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 2 BAO durch Beendigung des Berufungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.11.2008

…Erwägungen als rechtmäßig: Erst mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft der Berufungsentscheidung vom 26. Mai 2004, RV/0152-G/02, ist die Ungewissheit bezüglich des ertragsteuerlich maßgeblichen Entnahmezeitpunktes beseitigt worden, sodass die Frist bezüglich der Verjährung des Rechtes, eine endgültige Abgabenfestsetzung (nach einer vorläufigen) vorzunehmen…

UFSW RV/3822-W/02Beginn der Verjährung bei einem umsatzabhängigen Mietzins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2005

…in Erfahrung bringen können. Einer endgütigen Abgabenfestsetzung im Jahr 1995 wäre somit nichts im Wege gestanden. Weiters sei festzuhalten, dass nach Erlassung des vorläufigen Bescheides und Ablauf der Zahlungsfrist keinerlei Einbringungsmaßnahmen von Seiten der Behörde gesetzt worden seien, durch welche die bereits im Jahr 1995…

UFSW RV/2022-W/08Wegfallen der Ungewissheit bei vorläufigen Bescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.12.2012

… 200 mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. Dies betrifft die Verjährung des Rechtes, eine endgültige Abgabenfestsetzung (nach einer vorläufigen) vorzunehmen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Wegfalls der Ungewissheit, unabhängig davon, ob die Partei oder die Abgabenbehörde hievon Kenntnis erlangte…

UFSW RV/0552-W/06Die Aushändigung des Prüfungsauftrages an den Abgabepflichtigen bewirkt die Verlängerung der Verjährungsfrist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.09.2006

…Zeitpunkt ... eingebracht wurde." Ein endgültiger Bescheid, der nach einem vorläufigen erlassen werde, könne in jeder Hinsicht vom vorläufigen Bescheid abweichen (Ritz BAO², Rz 13 zu § 200). Es sei daher möglich bzw. sogar notwendig gewesen (Entscheidungspflicht), den noch offenen Antrag auch nach dem 31. Dezember 2004…

UFSW RV/0671-W/06Einbeziehung eines Baukostenzuschusses des Landes Wien in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2011

…2 BAO endgültig festgesetzt mit € 3.372,91 (3,5 % von einer Bemessungsgrundlage von € 96.368,80). Der mit diesem Bescheid festgesetzte Mehrbetrag von € 598,04 ist gemäß § 210 Abs. 1 BAO mit Ablauf eines Monats nach Zustellung der Berufungsentscheidung fällig. Entscheidungsgründe…

UFSW RV/2395-W/07Gesellschaftsteuerliche Beurteilung der Nichtverzinsung "unbarer Entnahmen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…60 € 1.828.901,89 (durchschnittlicher Jahressaldo 5/03-5/04)x 5,5 % = € 50.294,80 Der endgültige Bescheid ergeht nach Bekanntgabe der Salden der Gesellschafterverrechnungskonten zum 1.1.2001 und 31.5.2005." Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 1.3…