…gar eine Aufhebung nach § 299 BAO mit Erfolg zu beantragen Der Wortlaut nach § 19 (1a) UStG "Bei Bauleistungen wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn der Empfänger Unternehmer ist" lässt es folglich zu, diese Frage als Vorfrage im Verfahren der Bw. zu beurteilen. …
…sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die Bw. ist eine Unternehmerin, die ihrerseits mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist und solcherart unter die (Sonder-)Bestimmung des § 19 (1a) UStG 1994 über den Übergang der Steuerpflicht an den Empfänger der Leistung…
…ob der betreffende Umsatz ausschließlich zur Erlangung eines Steuervorteils getätigt wurde (s VwGH aaO). Die Bw ist Unternehmer iSd UStG und sie ist Empfängerin der Bauleistungen in Bezug auf die Renovierung und den Ausbau des gegenständlichen Immobilienprojektes. Ihr kommt die Verfügungsmacht über die Bauleistungen zu…
…das Vorbringen der berufenden Partei zu würdigen haben wird, ohne dass diesem vom Finanzamt tatsächlich etwas entgegen gesetzt wurde. Die berufende Partei bestreitet, dass sie einerseits eine Bauleistung empfangen hat und dass ihr andererseits die Unternehmereigenschaft zukommt. Beides ist aber für die Entstehung der Steuerschuld…
…Ergebnis der Prüfung der Aufzeichnungen): Gemäß § 19 Abs 1a UStG 1994 idF des 2. Abg ÄG 2002, BGBl I 132 wird bei Bauleistungen die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn der Empfänger Unternehmer ist, der seinerseits mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist. Der…
…im Sinne einer Zweierbeziehung voraus. Im streitgegenständlichen Fall liege aber eine Dreierbeziehung vor. Die Rückzahlungspflicht treffe einen anderen - den Leasingnehmer - als den Empfänger der Kreditvaluta. Es wäre daher Aufgabe der Behörde gewesen, diese sehr ungewöhnliche Konstellation durch konkrete Beweisergebnisse abzusichern. Weit schwerer wiegten die umsatzsteuerlichen…
…war, ist daher in umsatzsteuerlicher Sicht als Leistungsempfängerin der Bauleistungen der Subunternehmer anzusehen und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Bemessungsgrundlagen und die darauf entfallende Körperschaftsteuer sind den beiliegenden Berechnungsblättern zu entnehmen. Die Umrechnung in Euro erfolgte mit dem in der EG-Verordnung 2866/98, ABl…
…ff. Angenommener Sachverhalt Die Bw. hat unstrittig Bauleistungen von anderen Unternehmern empfangen, hinsichtlich derer die Steuerschuld nach § 19 Abs. 1a UStG 1994 übergegangen ist. Hinsichtlich der nachstehenden Firmen liegen Scheinrechnungen (etwa aufgrund des Geschäftsgegenstandes der leistenden Firma, welcher die in Rechnung gestellten Verputzarbeiten nicht umfasst…
…Arbeitskräfte Bauleistungen erbringen. Scheiner/Kolacny/Caganek führen im UStG-Kommentar zu § 19 Abs. 1a aus: 2. Allgemeines Anm. 50: § 19 Abs. 1a (angefügt durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 132/2002) sieht vor, dass es zum Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger der…
…als Empfängerin der Bauleistungen übergehe und daher die verrechneten Leistungen in den Rechnungen ohne Umsatzsteuer zu fakturieren sind. Dass daran kein Zweifel bestehen kann wird auch durch die Tatsache bewiesen, dass der Großteil der bauausführenden Unternehmer die UID-Nummer der Berufungswerberin und damit eine wesentliche…
…Subunternehmer empfangen, die I...................... hätte diese Bauleistungen nicht an die Erwerber weitgegeben und die Steuerschuld sei nicht auf sie übergegangen obwohl durch die aufgenommenen Beweise das Gegenteil bewiesen wird, würde zu einem Ausfall an Umsatzsteuer von insgesamt € 129.286,33 führen, wenn man der…
…zur Sanierung des Gebäudes gegeben. Der Erwerber konnte auf die bauliche Gestaltung des Hauses keinen Einfluss nehmen. Er war nicht Bauherr. Er hat eine fertig sanierte Wohnung zu einem Fixpreis erhalten. Die Rechnungen wurden nicht an den Empfänger der Bauleistungen, sondern an den Erwerber fakturiert…
…Beauftragung der Subunternehmer - Empfänger der erbrachten Bauleistungen Der Referent des Unabhängigen Finanzsenates nimmt im Rahmen der freien Beweiswürdigung die Möglichkeit, dass die im Zuge der Prüfung vorgefundenen Beweise, wie das Auftragsschreiben der H vom 3. Juli 2006 mit der Vereinbarung betreffend den Übergang der Steuerschuld…
…das Vorbringen der berufenden Partei zu würdigen haben wird, ohne dass diesem vom Finanzamt tatsächlich etwas entgegen gesetzt wurde. Die berufende Partei bestreitet, dass sie einerseits eine Bauleistung empfangen hat und dass ihr andererseits die Unternehmereigenschaft zukommt. Beides ist aber für die Entstehung der Steuerschuld…
…das Schicksal der Berufung rechtlich bereits entschieden, weil die Umsatzsteuerbescheide für 2006 und 2007 ersatzlos aufzuheben sind. Die Fa. I...... (Kurzform) hat nämlich nie Einfamilienhäuser auf eigenem Grund errichtet und dann verkauft bzw. "veräußert". Wäre das so gewesen hätte sie freilich Bauleistungen empfangen und wäre…
…das Vorbringen der berufenden Partei zu würdigen haben wird, ohne dass diesem vom Finanzamt tatsächlich etwas entgegen gesetzt wurde. Die berufende Partei bestreitet, dass sie einerseits eine Bauleistung empfangen hat und dass ihr andererseits die Unternehmereigenschaft zukommt. Beides ist aber für die Entstehung der Steuerschuld…
…19 Abs 1a UStG 1994 wird bei Bauleistungen die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn der Empfänger ein Unternehmer ist, der seinerseits mit der Erbringung der Bauleistung beauftragt ist. Der Leistungsempfänger hat auf den Umstand, dass er mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist…
…selbst Bauleistungen erbracht. Mit diesem Vorbringen zeigt die Beschwerdeführerin eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides auf: Gemäß § 19 Abs. 1 a UStG 1994 (idF BGBL I Nr. 132/2002) wird die Steuer bei Bauleistungen vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn der Empfänger Unternehmer ist, der seinerseits…
…ihr bezogenen Bauleistungen für die Verkehrsflächen berechtigt. Die Bw. hat somit im Jahr 2004 die Entnahme für eine unentgeltliche Zuwendung an die öffentliche Hand iSd § 3 Abs. 2 UStG 1994 mit 531.646,99 € zu versteuern. Festzuhalten bleibt, dass es bei der gegebenen Sach…
…Unbestritten sei, dass der Beschwerdeführerin (Bf) - das war die hinsichtlich des dort gegenständlichen Immobilienprojekts tätig gewordene Arbeitsgemeinschaft - Unternehmereigenschaft zukam und sie nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid auch die Empfängerin der Bauleistungen in Bezug auf die Renovierung und den Ausbau des Immobilienprojekts gewesen sei, weswegen…