…Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens werden von den Mitgliedstaaten erlassen (Art. 245 Zollkodex). Mit den §§ 85a bis 85e ZollR-DG (in der Fassung der dritten ZollR-DG-Novelle, BGBl. I Nr. 13/1998) wurde in Durchführung des Art. 245 Zollkdex ein derartiges, den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben entsprechendes Rechtsbehelfsverfahren…
…Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Gemäß Artikel 245 Zollkodex werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen (hier: österreichischen) Vorschriften auch im Verfahren über die Aussetzung nach…
…Art. 245 ZK werden Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt, auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit auszusetzen, als eine Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf…
…Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) gelten als Zollrecht auch die allgemeinen abgabenrechtlichen Vorschriften, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt ist, für die Erhebung des Zolles und der Einfuhrumsatzsteuer. Gemäß § 85b…
…gleichwertige spezielle Stelle handeln. Laut Art.245 Zollkodex werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Dazu ist im ZollR-DG, nach dessen § 85f die Zollbehörden die §§ 85a bis 85e auch dann anzuwenden haben, wenn sie nicht im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs…
…Gemäß Art. 243 Abs. 1 Zollkodex (ZK) kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen. Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 245 Abs. 1…
…könnte. Liegt eine der beiden Voraussetzungen vor, dann besteht ein Rechtsanspruch auf Aussetzung der Vollziehung. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit…
…Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen. Nach Abs. 2 lit.b) leg.cit. kann ein Rechtsbehelf auf einer zweiten Stufe eingelegt werden bei einer unabhängigen Instanz, wobei nach Art.245 Zollkodex die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten…
…jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH vom 9…
…1 lit b ZK-DVO von Amts wegen die Aussetzung zu gewähren sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach Art. 245 Zollkodex (ZK) werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art…
…Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 9. November 2004 auch hinsichtlich der Person des Beschwerdeführers abgeändert worden. Es werde daher beantragt dieses Urteil beizuschaffen und den finanzbehördlichen Verfahren zugrunde zu legen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach Art. 245 Zollkodex (ZK) werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens…
…Sicherheitsleistung "braucht" jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren…
…in der sie (sinngemäß) ersuchte, "den Alternativnachweis nochmals an die ungarische Zollverwaltung zu übermitteln" sowie "die Eingangsabgaben auf das Abgabenkonto 2023660 rückzuerstatten". Über diese Beschwerde wurde erwogen: Nach Art.245 Zollkodex werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens in Fällen, auf welche das gemeinschaftliche Zollrecht (Art.1…
…Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Gemäß Artikel 245 Zollkodex werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen (hier: österreichischen) Vorschriften auch im Verfahren über die Aussetzung nach…
…Sicherheitsleistung "braucht" jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren…
…Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Mit den §§ 85a bis 85e des Bundesgesetzes betreffend ergänzende Regelungen zur Durchführung des Zollrechtes der Europäischen Gemeinschaften (Zollrechts-Durchführungsgesetz - ZollR-DG, BGBl 1994/659 idgF) wurde in Durchführung des Art. 245 ZK ein den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben entsprechendes Rechtsbehelfsverfahren…
…auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. § 14 und § 17a des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 1974 über den Aufbau der Abgabenverwaltung des Bundes (Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz…
…abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 212a Abs. 1…
…212a BAO betrifft die zeitlich der Vollstreckung vorgelagerte Einhebung. b) Gem. Art. 245 ZK sind die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahren den Mitgliedsstaaten vorbehalten. die BAO, sohin auch § 212a BAO beinhaltet Bestimmungen des Verfahrensrechtes und ist - bei Antragstellung - zwingend zu berücksichtigen. c) § 212a BAO wird von Art…
…Beschwerde bis zur Beendigung des beim VwGH, Zahl 2008/16/0056, schwebenden Verfahrens mit Bescheid vom 15. Oktober 2008 ausgesetzt wurde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Das Rechtsbehelfsverfahren wird bis auf die…