…wurde der Bw. in unzähligen gleich gelagerten Fällen bereits im Rahmen von Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates mitgeteilt. Im gegenständlichen Antrag vom 25. Juni 2007 wurde lediglich vorgebracht, dass Festsetzungsverjährung eingetreten sei soll, also eine Einwendung getätigt, die im Abrechnungsbescheidverfahren keine Bedeutung erlangt. Darüber, dass der…
…einer Aussetzung der Einhebung keine Abgaben (somit weder die Einkommensteuer 1987 noch Aussetzungszinsen) festgesetzt wurden. Der angefochtene Bescheid betrifft die Abgabeneinhebung, daher geht die Einwendung der Festsetzungsverjährung in diesem Verfahren ins Leere. Hinsichtlich der Einhebungsverjährung der Einkommensteuer 1987 wird auf die Ausführungen in der Berufungsentscheidung…
…wirksam gewordenen) Bescheid vom 18. Jänner 2005 erklärungsgemäß veranlagt. Die Festsetzungsverjährung trat demnach mit Ablauf des Jahres 2006 ein. Die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen für den Zeitraum 1/97 bis 1/99 erfolgte auf Grund des Ergebnisses einer UVA-Prüfung (vgl. Bericht vom 26. Jänner 2000)…
…Strafverfahren übergebenen Unterlagen. Die Einwendung gelte in gleicher Weise in Bezug auf die Bemessung des Dienstgeberbeitrages von dieser Summe und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag. Im Jahr 2001 sei der Bw verantwortlich für die Lohnsteuer und könne als Vorstand nicht verantwortlich gemacht werden, da er in…
…295 BAO erfolgte aufgrund der bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes ABC zu Steuernummer xxxxxxxvom 09.11.2011." Die Bw. erhob mit Anbringen vom 23.1.2012 Berufung gegen diese Bescheide und brachte das Folgende vor: Gemäß § 207 BAO betrage die Frist für eine Festsetzungsverjährung fünf Jahre…
…worden. Dann erhebe sich die Frage, ob nicht Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe eingetreten sei. Im gegenständlichen Fall beginne die Frist zur Festsetzungsverjährung mit Ablauf des Jahres 2001. Der berufungsgegenständliche Haftungsbescheid sei im Jahr 2010 erlassen worden. Zufolge Aufhebung des ersten Haftungsbescheides, welcher…
… 238 Abs. 1 BAO mit der Festsetzungsverjährung des § 207 Abs. 1 BAO zusammenfiel. Aus diesem Grunde ist die Heranziehung der A.AG zur Haftung für Abzugssteuer gemäß § 99 EStG 1972 in Höhe von S 751.625,00 (€ 54.622,72) für das Jahr 1979…
…der Belege auf die Bw. hätte es somit nicht gegeben. Die Einkünfte für die Jahre 1990 und 1991 wären somit nicht erklärt, und daher als hinterzogene Abgaben festzusetzen. Gemäß § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben 10 Jahre. ad Sicherheitszuschläge) Die Einwendung…
…Dezember 2011 sowie der Ladung zur mündlichen Berufungsverhandlung, ebenfalls vom 16. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2012 verlängert. Es ist daher weder bei der mit Bescheid vom 9. Juli 2012 neuerlich festgesetzten Umsatzsteuer 2004 noch hinsichtlich des Säumniszuschlages eine Festsetzungsverjährung eingetreten. Dem hier gegenständlichen Säumniszuschlag…
…Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Einwendungen gegen den, wenn auch im Schätzungsweg, durch Abgabenfestsetzung konkretisierten Abgabenanspruch sind daher nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine Berufung gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen. Bei der Entscheidung…
…handelt, bei der nicht zu prüfen ist, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, da die Behörde an die Bescheide so lange gebunden ist, als diese dem Rechtsbestand angehören. Diese Frage ist daher ausschließlich im Abgabenfestsetzungsverfahren zu klären. Zweifellos ist die Abgabenbehörde bei Vorliegen eines der Tatbestände des …
…Unterlagen betreffend der Rückkäufe der einzelnen Polizzen des Versicherungsnehmers vorgelegt, und zwar unter Hinweis auf das Abc "Versicherungsgeheimnisgesetz". Dieser Hinweis ist auf Bedachtnahme des § 8 Abs. 6 Versicherungssteuergesetzes ohne Belang....Die Feststellung des Berufungswerbers, es sei im gegenständlichen Fall Festsetzungsverjährung eingetreten, werde von der Behörde…
…eine Verlängerungshandlung i.S.d. § 209 Abs. 1 BAO darstellt, tritt die Verjährung frühestens Ende 2005 ein. Mit 19. Dezember 2005 wurde der Gewinnfeststellungsbescheid 1999 gemäß § 188 BAO erlassen. Feststellungsbescheide verlängern die Verjährungsfrist für jene Abgabenansprüche, die von den Feststellungsbescheiden abgeleitet sind (vgl. Ritz, BAO3, …
…überprüfen (ist), ob die Vergleichbarkeit mit einer Privatstiftung gegeben ist und daher das Trennungsprinzip zum Tragen kommt. Die Zurechnung des Vermögens sowie der Einkünfte erfolgt grundsätzlich nach dem allgemeinen Steuerrecht. Die praktischen Erfahrungen mit ausländischen "vermögensverwaltenden Stiftungen" können Anlass zur Vermutung geben, dass die Zurechnung…
… 201 Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 Z 2 BAO jedenfalls nicht in Betracht komme. Nach Ablauf der Jahresfrist komme (innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist) eine Korrektur nach § 201 Abs. 2 Z 5 BAO in Betracht, weil die nachträgliche Änderung (im Anlassfall die Vermietung ins Ausland…
…5 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Insoweit beträgt die Verjährungsfrist daher 7 Jahre. Die Festsetzungsverjährung wurde durch die rechtswirksam zugestellten Erstbescheide zur Umsatzsteuer und die im Jahre 2006 stattgefundene Außenprüfung hinsichtlich der Umsatzsteuern 1999-2003 unterbrochen, weshalb sich folgende Verjährungsfristen ergeben: | | U 1999 | U…
…Anträge sind grundsätzlich zurücknehmbar und einschränkbar (zB VwGH 28.5.1997, 94/13/0273). Der Abgabepflichtige soll auf die Geltendmachung von Rechten auch nachträglich verzichten können. Darin liegt ein elementarer Unterschied zu den Abgabenerklärungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und deren Einreichung auch mit Zwangsstrafe erzwungen…
…eine Verlängerungshandlung i.S.d. § 209 Abs. 1 BAO darstellt, tritt die Verjährung frühestens Ende 2005 ein. Mit 19. Dezember 2005 wurde der Gewinnfeststellungsbescheid 1999 gemäß § 188 BAO erlassen. Feststellungsbescheide verlängern die Verjährungsfrist für jene Abgabenansprüche, die von den Feststellungsbescheiden abgeleitet sind (vgl. Ritz, BAO3, …
…könnte auch von der Pauschalierung des § 17 Abs. 1 EStG 1988 für die Geschäftsführervergütungen Gebrauch gemacht werden. Er beantragte daher zusätzlich für die Jahre 1997 bis 2001 die Berücksichtigung des Betriebsausgabenpauschales gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Festsetzungsverjährung: Am…
…Zl. 88/13/0072). Im gegenständlichen Verfahren ist weiters strittig, ob die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer der Jahre 1985, 1986, 1987 und 1988 wegen des Eintrittes der Festsetzungsverjährung zulässig ist. Gemäß § 207 Abs 1 BAO idF des vor dem ab 1. Jänner 2005 zur…