…2 oder 4 ergebenden Pflichten und Befugnisse werden durch den Eintritt eines neuen Gesellschafters (Mitglieds) in die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) nicht berührt. (6) In den Fällen des § 19 Abs 2 sind die Abs 1, 2 und 4 auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) sinngemäß anzuwenden…
…Daher sei es geboten, nach dem Eintritt eines neuen Gesellschafters die den einzelnen Gesellschaftern zustehenden stillen Reserven durch entsprechende Maßnahmen zu sichern. Dass dieser Zweck durch die Vereinbarung erfüllt werde, der neu hinzutretende Gesellschafter habe die etwaigen Verluste zu tragen, sei vom Sachbearbeiter nicht zu…
…dass bei einem Gesellschafterwechsel, beim Eintritt eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Gesellschaft oder beim Austritt eines Gesellschafters aus einer im Übrigen weiterhin bestehenden Personengesellschaft bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung die Einkünfte gemäß § 188 BAO unterstellt wird, dass die Gesellschaftsidentität nicht verloren geht und…
…entbehre jeder nachvollziehbaren Grundlage. Tatsache sei, dass die zum damaligen Zeitpunkt geführten Beteiligungsverhandlungen positiv abgeschlossen werden hätten können und mit dem Eintritt eines neuen Gesellschafters per 1. März 2008 vorläufig geendet hätten. Mittlerweile sei das Kapital auf 1 Million Franken erhöht worden und der Berufungsführer…
…2 oder 4 ergebenden Pflichten und Befugnisse werden durch den Eintritt eines neuen Gesellschafters (Mitglieds) in die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) nicht berührt. (6) In den Fällen des § 19 Abs. 2 sind die Abs. 1, 2 und 4 auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) sinngemäß anzuwenden…
…4 die wirtschaftlich schlechte Lage der Gesellschaft C BV dargelegt. Im Tagungsordnungspunkt 5 seien die Bedingungen für den Eintritt eines neuen Investors festgehalten. Dieser Eintritt habe auf Grund der Überschuldung der Gesellschaft erst deren Weiterbestand gesichert. Da diese Gespräche bereits im Jahre 1994 begonnen worden…
…wenn eine solche Vertretung einmal wirksam geworden ist - auch die Vorgänge vor dem Eintritt eines neuen Gesellschafters in die Mitunternehmerschaft für die Zeit nach diesem Eintritt von Belang; und die einmal wirksam gewordene Vertretung der Mitunternehmerschaft kann im Übrigen - auch für wieder ausgetretene Gesellschafter gemäß…
…wenn eine solche Vertretung einmal wirksam geworden ist - auch die Vorgänge vor dem Eintritt eines neuen Gesellschafters in die Mitunternehmerschaft für die Zeit nach diesem Eintritt von Belang; und die einmal wirksam gewordene Vertretung der Mitunternehmerschaft kann im Übrigen - auch für wieder ausgetretene Gesellschafter gemäß…
…einmal wirksam geworden ist - auch die Vorgänge vor dem Eintritt eines neuen Gesellschafters in die Mitunternehmerschaft für die Zeit nach diesem Eintritt von Belang (vgl unten Punkt L); und die einmal wirksam gewordene Vertretung der Mitunternehmerschaft kann im Übrigen - auch für wieder ausgetretene Gesellschafter gemäß …
…einmal wirksam geworden ist - auch die Vorgänge vor dem Eintritt eines neuen Gesellschafters in die Mitunternehmerschaft für die Zeit nach diesem Eintritt von Belang (vgl unten Punkt G); und die einmal wirksam gewordene Vertretung der Mitunternehmerschaft kann im Übrigen - auch für wieder ausgetretene Gesellschafter gemäß …
…einmal wirksam geworden ist - auch die Vorgänge vor dem Eintritt eines neuen Gesellschafters in die Mitunternehmerschaft für die Zeit nach diesem Eintritt von Belang (vgl unten Punkt T); und die einmal wirksam gewordene Vertretung der Mitunternehmerschaft kann im Übrigen - auch für wieder ausgetretene Gesellschafter gemäß …
…einmal wirksam geworden ist - auch die Vorgänge vor dem Eintritt eines neuen Gesellschafters in die Mitunternehmerschaft für die Zeit nach diesem Eintritt von Belang (vgl unten Punkt N); und die einmal wirksam gewordene Vertretung der Mitunternehmerschaft kann im Übrigen - auch für wieder ausgetretene Gesellschafter gemäß …
…2005 am 15.3.2007 durch die "Umfirmierung" der (bisher als Einzelunternehmen geführten) "BA " in eine Kommanditgesellschaft erloschen sei. Aus demselben Grund vermag die Bf auch mit ihrem Berufungsargument, der Beitritt eines neuen Gesellschafters im Zuge einer Umgründung könne zu keiner Änderung des Verwendungsbetriebes führen…
…kumulierten Verluste während dieser Zeit bis zum Eintritt eines Neugesellschafters, nämlich der Fa. A , somit bis einschließlich 31.12.2000 für den Bw mit seinem bis dahin gültigen Anteil von 50 % am Stammkapital, für die Zeit seines Gesellschaftsverhältnisses bis zu diesem Zeitpunkt aus dem laufenden…
…der Muttergesellschaft eintritt. Eine solche Stärkung tritt uE bei Verschmelzungen von Tochtergesellschaften dann nicht ein, wenn die Muttergesellschaft wirtschaftlich bereits zu 100 % an der Tochter beteiligt ist. In solchen Fällen hat die Muttergesellschaft auf Grund ihrer Gesellschafterrechte nämlich bereits vor der Verschmelzung eine umfassende und…
…Aufnahme eines neuen Gesellschafters, Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens an einen Dritten, von der "Einzelvertretungsmacht" ausgeschlossen (siehe Silberger/Buhl, Die britische Limited in Österreich und Deutschland, Lexis Nexis ARD Orac 2004, Seite 44). Darüber hinaus benötigt die Limited ein "Registered Office", das dem Gesellschaftsregister zu melden…
…der oben zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes klar ist, dass der Eintritt eines Gesellschafters während des Geschäftsjahres nur die Verteilung des ab Eintritt des neuen Gesellschafters entstandenen Gewinnes bzw. Verlustes bewirkt und eine anders lautende zivilrechtliche Vereinbarung unbeachtlich ist, war nach der Aktenlage im Sinne der…
…sofern dem nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen, insoweit und solange aufrecht, als nicht von einem der zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) oder der vertretungsbefugten Person dagegen Widerspruch erhoben wird. Für schriftliche Ausfertigungen, die nach Beendigung einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergehen, gilt gemäß § 81 Abs…
…Sparkasse konzentriert, ehe sich die BP - die Bw deuten an: für sie völlig überraschend - laut Besprechungsprotokoll vom 25. August 1997 "neuen Fragen betreffend Konto V" (eine weitere Geldgeberin) zugewandt und mitgeteilt habe, dass diesbezüglich die Erhebungen bei der Österreichischen Nationalbank (ÖNB) durchgeführt würden. Auch bei…
…Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Bescheide nach § 295 Abs. 1 BAO treten nicht zum ursprünglichen Bescheid hinzu, was den Eintritt einer Teilrechtskraft hinsichtlich der von der…