…somit über das 21.Lebensjahr hinaus, mit welchen Mitteln auch immer einen bescheidenen Unterhalt zu verdienen und sich damit auch die Voraussetzungen für den Erwerb der nun lebenslänglich zufließenden Pension zu schaffen. Da nur eine vor Vollendung des 21.Lebensjahres eingetretene dauernde Erwerbsunfähigkeit einen Anspruch…
…sein. Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr wurde durch das Sachverständigengutachten vom 18.05 2004, dem der Leitende Arzt des Bundessozialamtes am gleichen Tag zugestimmt hat, nicht bescheinigt und es ist als erwiesen anzusehen, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit jedenfalls erst nach dem 21…
…Erwerbsunfähigkeit genauer eingegrenzt werden könne bzw. ein Zeitpunkt zwischen dem 21. und 27. Lebensjahr für den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit als gewiss angenommen werden könne. Das Bundessozialamt gab hiezu nach Anführung aller vorliegenden Unterlagen folgende Stellungnahme ab: Eine Objektivierung der dauernden Erwerbsunfähigkeit mit Beginn vor dem…
…nur die Behinderung, sondern auch die Erwerbsunfähigkeit schon vor dem 21. Geburtstag eingetreten sein muss, dann hätte er dies ausdrücklich anordnen oder zumindest eine andere Zeitform verwenden müssen, wie etwa in der folgenden hypothetischen Formulierung: "... volljährigen Kindern, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres …
…laut dem Sachverständigentutachten vom 3. Jänner 2007 der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit im Jahr 2002 festgestellt worden sei. Da das 21. Lebensjahr am 1. Mai 1983 vollendet worden sei, sei ein Anspruch auf Familienbeihilfe mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben. Dagegen erhob der Bw…
…wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, Anspruch auf Familienbeihilfe. Der Eintritt der Erwerbsfähigkeit erfolgte bei Herrn Weninger…
…bezogen wird. Der Bezug von Arbeitslosengeld bzw. von Notstandshilfe schließt jedoch nicht aus, dass eine geistige Behinderung, welche Voraussetzung für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe ist, vorliegt und schon vor dem 21. Geburtstag vorgelegen ist. Außerdem ist der Bezug von Notstandshilfe kein Beweis dafür, dass…
…außerstande gewesen ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Grad der Behinderung ist dagegen ohne Bedeutung (Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 8 Rz 21). 3.1. Dauernde Erwerbsunfähigkeit Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 18.11.2008, 2007/15/0019, ausdrücklich auf…
…gegenständlich, ob der Bw. rückwirkend ab dem Zeitpunkt des nachweislichen Eintrittes einer 50 % übersteigenden Minderung der Erwerbsfähigkeit, nämlich ab Jänner 2007, die erhöhte Familienbeihilfe gebührt. Aufgrund der vorliegenden Gutachten geht der Unabhängige Finanzsenat davon aus, dass eine derartige qualifizierte Behinderung nicht vor dem 27. Lebensjahr…
…der "M." SdT (19. November 1986). Ausschlaggebend ist für den Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe einzig und allein, ob die die dauernde Erwerbsunfähigkeit bewirkende Erkrankung vor dem 21. Lebensjahr bzw. während der Berufsausbildung (bis spätestens zum 27. Lebensjahr) eingetreten ist. Im Berufungsfall ergibt sich aus der…
…Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Strittig ist gegenständlich der Zeitpunkt des Eintrittes der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit. Der Bw. behauptet einen Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr …
…dass es erst nach einigen Jahren auf Grund der zunehmenden Symptome zum 1. stationären Aufenthalt im Juli 2003, also nach dem 21. Geburtstag des Bw., kam und in der Folge eine Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Es liegen somit die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Familienbeihilfe nebst…
…das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit (Grad der Behinderung) mindestens 25% beträgt. (3) Die Mehraufwendungen gemäß §§ 2 bis 4 dieser Verordnung sind nicht um eine pflegebedingte Geldleistung (Pflegegeld, Pflegezulage oder Blindenzulage) oder um einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. § 2. (1)…
…dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten. Ihr Antrag wird daher abgewiesen." Die durch eine Rechtsanwaltskanzlei vertretene Sachwalterin erhob mit Schreiben vom 9. April 2001 gegen obigen Bescheid Berufung und begründete diese wie folgt: "Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag auf Gewährung der…
…ein Leiden bewirkten Minderung der Erwerbsfähigkeit in mehrere Fachgebiete der ärztlichen Wissenschaft, ist sinngemäß in gleicher Weise zu verfahren." Als erwiesen angenommener Sachverhalt Die Berufungsbehörde nimmt es als erwiesen an, dass die Bw. zwar derzeit dauernd erwerbsunfähig ist, diese Erwerbsunfähigkeit aber nicht vor dem 21…
…des Bw., der zwar - bis auf ein ununterbrochenes Dienstverhältnis von 1991 bis 2000 - immer wieder in verschiedenen Dienstverhältnissen, aber dennoch bis zum Jahr 2004 eine Beschäftigung ausgeübt hat, als Indiz dafür angesehen wurde, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist…
…konnten, aus denen sich eine bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetretene Berufsunfähigkeit ableiten hätte lassen, konnte von der Sachverständigen nur eine Einstufung des Behinderungsgrades rückwirkend ab Mai 2009 vorgenommen werden. Eine Einschätzung des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit nahm die Sachverständige nur in der Weise vor, als…
…derer die Abgabenbehörde den Sachverständigen dazu verhalten könnte, die Untersuchung im Halbgesperre einer Haftanstalt vorzunehmen. Gemäß § 8 Abs. 6 FLAG ist der Nachweis einer dauernden Erwerbsunfähigkeit, eingetreten vor dem 21. Lebensjahr, ausschließlich durch eine Bescheinigung des Bundessozialamtes auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens zu erbringen. Unbeschadet…
…Behinderung der Berufungswerberin zwar seit dem Kindesalter besteht, diese jedoch tatsächlich erst später, also in etwa in den Jahren 1996/1997, und damit tatsächlich erst rund zehn Jahre vor dem im Jänner 2007 erstellten Gutachten des Bundessozialamtes, ein Ausmaß erreichte, das zur dauernden Erwerbsunfähigkeit der…
…habe. Vor dem Hintergrund des zweiten Gutachtens des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, in dem angesichts der Begründungsausführungen in der Berufung der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit der Bw. auf Basis fachärztlicher Befunde rückwirkend mit 1. April 2003 feststellt worden ist, ist dem Vorbringen der Sachwalterin der…