…nach den von der Bw. beigebrachten Befunden und sonstigen Unterlagen unbestritten, dass sie auf Grund ihres Leidenszustandes (chronisch rezidivierende Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis) zu 100% behindert ist. Dieser Zustand ist ebenfalls unbestritten vor der Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten und bewirkte nach dem zusammenfassenden…
…spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Laut dem ärztlichen Fachgutachten vom 7. Juli 2005 wurde die dauernde Erwerbsunfähigkeit rückwirkend mit 1. November 1986 festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt hat der Bw…
…bzw. ein Zeitpunkt zwischen dem 21. und 27. Lebensjahr für den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit als gewiss angenommen werden könne. Das Bundessozialamt gab hiezu nach Anführung aller vorliegenden Unterlagen folgende Stellungnahme ab: Eine Objektivierung der dauernden Erwerbsunfähigkeit mit Beginn vor dem 27. Lebensjahr ist nicht möglich…
…und tritt eine Verschlechterung individuell oft auch in Schüben auf. Im vorliegenden Fall wurde zwar der Beginn der Krankheit vor dem 21. Lebensjahr der Bw. festgestellt, der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit ist jedoch später anzunehmen, weil die Bw. bis 1980 (bis zum 35. Lebensjahr) imstande war…
…so sei, dass eine Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten sein müsse und dies bei ihm ohnehin zutreffend sei. Dazu ist festzuhalten, dass alleine auf Grund des Bestehens eines Grades der Behinderung von über 50 vH. eine dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht zwangsläufig angenommen werden muss. Im…
…Vorgutachten der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem vollendeten 21. Lebensjahr (hier: 21.11.1995) eben nicht festgestellt werden kann. Auch ein derartiges Ergebnis des qualifizierten Nachweisverfahrens durch ein ärztliches Gutachten des Bundessozialamtes ist nicht nur möglich, sondern auch zu akzeptieren, kann doch auch der…
…die dauernde Erwerbsunfähigkeit bewirkende Erkrankung des Bw. in einem derartigen Ausmaß, das eine Erwerbsunfähigkeit bewirkt, vor dem 21. Lebensjahr oder während der Berufsausbildung bis spätestens zum 27. Lebensjahr eingetreten ist. In Ansehung der Tatsache, dass einerseits der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit in schlüssiger Art und…
…vom 12.10.2011 zu einem nach der Vollendung des 27. Lebensjahres des Bw. gelegenen Zeitpunkt festgelegt wurde (nämlich per 1/1986; der Bw. ist im August 1958 geboren), und demgemäß die dauernde Erwerbsunfähigkeit auch nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist (was gegenständlich unabdingbare…
…Ein Eintritt der Erkrankung vor dem vollendeten 21. Lebensjahr kann nicht bestätigt werden." Unstrittig ist, dass die Bw. Volksschule, Hauptschule und ein Jahr Haushaltsschule besucht sowie eine Gastronomielehre (mit Abschluss) absolviert hat. Die Gründe, warum die Sachverständige als Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit festgehalten hat…
…worden ist. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages - 1. Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr 2. Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit während der Berufsausbildung - noch vor dem 27. Lebensjahr - liegen demnach nicht vor. Dies wird auch in der Berufungsschrift bestätigt…
…dass eine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene Erkrankung besteht, sondern gleichzeitig muss auch eine aufgrund einer diesbezüglichen Erkrankung begründete dauernde Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. (bzw. allenfalls 27. Lebensjahr) der Bw. eingetreten sein. Dies ist gegenständlich der Fall. Ausschlaggebend für den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe…
…sämtliche von den Eltern vorgelegten Unterlagen und Aussagen berücksichtigt und hat dennoch keinen Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres festgestellt. Der Berufung konnte daher keine Folge gegeben werden. Es war spruchgemäß…
…wurde. Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit wird in beiden Gutachten mit September 2008 bescheinigt. Im o. e. Gutachten vom 15. April 2009 wurde zusätzlich ausgeführt, dass keine Befunde, die mit der nötigen Wahrscheinlichkeit einen Grad der Behinderung vor dem 21. Lebensjahr im Ausmaß von 50 v…
…am Eintritt der Erwerbsunfähigkeit eine Änderung ergebe. Vom Bundessozialamt erfolgte am 26.4.2005 eine Stellungnahme. Aus dieser geht hervor, dass die Berufungswerberin auf Grund ihrer erheblichen Behinderung nicht im Stande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Erwerbsunfähigkeit sei vor dem 21. Lebensjahr…
…Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (kurz: Bundessozialamt) ergab einen Gesamtgrad der Behinderung von 70 v.H., und, dass die Berufungswerberin voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Wörtlich ist ausgeführt: "Auftreten von behinderungsrelevanten Symptomen vor ca. 10 Jahren (nach dem 21. Lebensjahr)…
…vom 27. Mai 2005 reiche die Erkrankung bis lange vor die erste stationäre Aufnahme, nachdem es schon Vorbehandlungen in anderen Einrichtungen (Grüner Kreis) gegeben habe. Es sei deshalb nach Ansicht der Sachwalterin ein Krankheitsverlauf von mehreren Jahren - d.h. beginnend vor dem 21. Lebensjahr der…
…Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr wurde durch das Sachverständigengutachten vom 18.05 2004, dem der Leitende Arzt des Bundessozialamtes am gleichen Tag zugestimmt hat, nicht bescheinigt und es ist als erwiesen anzusehen, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit jedenfalls erst nach dem 21. Lebensjahr…
…Erwerbsfähigkeit, nämlich ab März 2004, die erhöhte Familienbeihilfe gebührt. Der Bw. führt für einen Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr ins Treffen, dass er die Sonderschule besucht habe. Das Institut für Höhere Studien hat im Februar 1981 einen Endbericht betreffend die Ergebnisse der…
…Lebensjahres eingetreten sei. Von diesem Amt wurde am 13.2.2006 schriftlich mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung aller vorliegenden Unterlagen sowie dem Verlauf der psychischen Erkrankung anzunehmen sei, dass die Berufungswerberin voraussichtlich dauernd außerstande sein werde, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Erwerbsunfähigkeit sei vor…
…vor seinem 21. Lebensjahr gefolgert werden. Auch aus dem Hinweis im CT-Befund auf die "anamnestisch bekannte Mikrocephalie" lässt sich ebenso wenig ein früherer als der im Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vom 25.6.2008 festgestellte Zeitpunkt für den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit…