…A-straße 1 überprüfte, um auch das Kriterium der Mindestwegzeit abzuklären. Die Einstiegsstelle in das öffentliche Verkehrsmittel (Ortsbus) befindet sich für den Sohn des Berufungswerbers nämlich nicht erst am Bahnhof Tsch , sondern bereits bei der Haltestelle La (hievon unabhängig ist der Umstand, dass T den…
…ersten, im Rechtsmittelschriftsatz angeführten Fahrtroute zweifellos als bessere Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel anzusehen ist. Wenngleich bei der zweiten Variante der Anfahrtsweg mit dem Auto bis zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels zugegebenermaßen länger ist, ist diese insgesamt betrachtet aber deshalb als günstiger zu erachten, weil…
…Ausbildungsort bzw. vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde bei Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels oder von der Ausstiegstelle zu Ausbildungsstätte bleiben jeweils für Wegstrecken bis 1.500 m außer Ansatz. Abs. 3…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist österreichischer Grenzgänger. Um zur Arbeitsstätte beim deutschen Arbeitgeber zu gelangen, musste er bis zur Einstiegstelle des Werkbusses in P. auf jeden Fall seinen PKW benutzen. Im Kalenderjahr 2001 war er 18 Tage auf Dienstreise…
…aus: Die Vorlesungen und Prüfungen würden fallweise um 08.00 Uhr, um 10.30 Uhr, um 14.00 Uhr oder erst um 18.00 Uhr beginnen. Einstiegstelle sei die Autobus-Haltestelle "Jägerweg" im 23. Wiener Gemeindebezirk; der Sohn steige in Wien-Liesing in die Schnellbahn…
…zwischen Wohnung und Arbeitsplatz lediglich die netto Zugfahrzeit vom Bahnhof Bregenz zum Bahnhof Feldkirch angerechnet wurde. Berechnung der Fahrtdauer Die Fahrtdauer wird nach folgendem Schema errechnet: Wegzeit von der Wohnung bis zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels + Fahrtdauer des öffentlichen Verkehrsmittels (es ist vom schnellsten auszugehen…
…das kleine Pendlerpauschale (gesonderte Bescheidbegründung im Erstbescheid vom 14. Dezember 2011 - Zumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels -optimale Kombination von Pkw bis zu einer günstigen Einstiegstelle bis zur Hälfte der Gesamtwegstrecke sowie einer Wegzeit von 1,5 bzw. 2 Stunden). In der rechtzeitig erhobenen Berufung…
…für die Tage an denen um 6 Uhr in der Früh Dienstbeginn war, folgende Fahrtmöglichkeiten mit der Einstiegstelle Bahnhof A. zum Dienstort: | Abfahrt A. | 4:05 | 4:28 | Ankunft Wien Südtiroler Platz Bahnsteig | 5:02 | 5:23 Wie aus…
…Fall weder das große noch das kleine Pendlerpauschale gewährt werden könne, da die Wegstrecke zwischen seiner Wohnung (R) und der Einstiegstelle des Werkverkehrs (S) unter 20 km betrage. Anläßlich der persönlichen Vorsprache des Bw. bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz ergänzte er sein Berufungsbegehren sowie im…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte hierzu aus, dass der Bus von der Einstiegstelle am N lediglich an Schultagen verkehre und vom Anschlussbus in K zur Arbeitsstätte kein geeigneter Fußweg vorhanden sei. Weiters brachte die Berufungswerberin vor, dass sie um 13.00 Uhr zur Betreuung…
…Uhr. Die Zeitspanne nach der Schichtübergabe bis zur Abfahrt des öffentlichen Verkehrsmittels 13.43 Uhr und 21.43 Uhr werde für Körperpflege, Umziehen und den Fußweg zur Einstiegstelle aufgewendet. Da die Gesamtwegzeit sowohl für die Hinfahrt 103 Minuten und für die Rückfahrt 128 Minuten betrage…
…öffentlichen Verkehrsmittels (05.47 Uhr, 13.47 Uhr und 21.47 Uhr) werde für Körperpflege, Umziehen und den Fußweg zur Einstiegstelle aufgewendet. Da die Wegzeit sowohl für die Hinfahrt als auch für die Rückfahrt weniger als 2,5 Stunden betrage, konnte nur die kleine Pendlerpauschale…
…Fahrbegünstigung zu bezahlen gewesen sei. Nach Ansicht des Bw. sei auch die Wegstrecke zwischen Wohnung und der Einstiegstelle des "Werkverkehrs" gesondert zu betrachten. Mit Bericht vom 29. Mai 2007 legte das Finanzamt Klagenfurt die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Ausführungen zum ergänzenden Berufungsvorbringen…
…Landsee, die Postleitzahl ist von Markt St. Martin. Die Einstiegstelle unseres Wohnortes ist daher Neudorf bei Landsee, Kirche." "Die Ausstiegshaltestelle ist Eisenstadt - Baumax. Mein Sohn hatte seit Beginn seines Studiums die unterschiedlichsten Beginn- und Endzeiten der Vortragsstunden (Beginnzeiten von 8:00 bis 10:00, teilweise…
…Da wir in R, einem sehr entlegenen Ortsteil der Gemeinde G bei Salzburg wohnen, beträgt die Wegstrecke bis zur Einstiegstelle des Bahnhofes M 4.500 m (die Lokalbahn stellt das schnellste öffentliche Verkehrsmittel dar). Diese 4.500 m nehmen bereits eine Zeit von 1 ¼…
…beträgt. Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels oder von der Ausstiegstelle zur Ausbildungsstätte bleiben jeweils für Wegstrecken bis 1 500 m außer Ansatz. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen…
…von SF. zum ÖBB-Bahnhof S. hat Ihr Arbeitgeber das große Pendlerpauschale von € 243,-- jährlich bereits beim Steuerabzug vom Arbeitslohn berücksichtigt. Dieses Pauschale deckt eine 2 bis 20 km lange Fahrtstrecke von der Wohnung zu den einzelnen Einstiegsstellen des Massenbeförderungsmittels (Bahnhöfe S. bzw. D…
…vor, wenn die Fahrzeit von einer Stunde für das günstigste, öffentliche Verkehrsmittel nicht überschritten werde. Hiebei seien Wege von der Wohnung zur Einstiegstelle bzw. von der Ausstiegstelle zur Ausbildungsstätte in die Gesamtwegzeit nicht einzurechnen. Es könne der Homepage der ÖBB (www.oebb.at) entnommen werden…
…dass dann, wenn auf mehr als der Hälfte des Arbeitswegs ein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt und sohin der Anfahrtsweg (zB mit dem PKW) zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels weniger als die Hälfte der Gesamtstrecke beträgt, kein großes Pendlerpauschale zusteht. Die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels ist also…
…die Fahrzeit mehr als eine Stunde, "nur Schülerbusverbindung". Schulbesuchsbestätigungen wurden mit der Erklärung 2001 vorgelegt; in der Erklärung 2003 ist zusätzlich vermerkt: "Schulbus nach Wieselburg: Weg zur Einsteigstelle des öff. Verkehrsmittels ist mehr als 1,5 km vom Wohnort entfernt. Fahrzeit mehr als 1 Stunde…