…worden wären, ob in die Geschäftsbücher Einsicht genommen worden sei, und ob ein Verzeichnis der Schulden vorgelegt worden wäre. Schließlich möge die im Kaufvertrag angeführte (nicht aktenkundige) Liste der erworbenen Anlagegüter vorgelegt werden. In einer Stellungnahme vom 6.4.2001 wurde dazu ausgeführt, dass EE…
…es im Ermessen des Stiftungsrates stehe, Begünstigten oder Anwartschaftsberechtigten auf schriftliches Verlangen und soweit es deren Rechte betrifft Auskunft zu geben und Bericht zu erstatten sowie Rechnung zu legen und auf deren Kosten Einsicht in alle Geschäftsbücher und Papiere zu gestatten. - Die am 08.04…
… 87 Abs. 1 EStG 1988 haben die Arbeitgeber und ihre Angestellten den Organen des Finanzamtes Einsicht in die nach § 76 vorgeschriebenen Aufzeichnungen und in die Lohnaufzeichnungen der Betriebe sowie in die Geschäftsbücher und in die Unterlagen zu gewähren, soweit dies für die Feststellung der den…
…Mängelbehebungsauftrages eingeräumt worden wäre, ungenützt verstreichen hätte lassen. Es sei weder schriftlich noch mündlich mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufgenommen worden, auch sei nicht um Einsicht in die Unterlagen ersucht worden. Von unzähligen Urgenzen könne keine Rede sein. Da der Sachverhalt lt. Niederschrift zur Schlussbesprechung…
…1992, hafteten die Berufungswerber nur insoweit, als sie die in Betracht kommenden Schulden kannten oder kennen hätten müssen, wobei leichte Fahrlässigkeit genüge. Die Gewährleistungsklausel im Punkt X des Kaufvertrages habe die Berufungswerber nicht von der Verpflichtung zur Einsicht in die Geschäftsbücher der X. KG befreit…
…Bw. keine Einsicht in die Geschäftsbücher habe. Gehen einem Haftungsbescheid Abgabenbescheide voran, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diese Bescheide zu halten (VwGH 30.3.2006…
…Kenntnis hätte haben müssen, da bei jedem Unternehmensübergang besondere Sorgfalt durch Einsicht in die Geschäftsbücher anzuwenden wäre, wobei Mangelhaftigkeit oder gänzliches Fehlen der Buchhaltung Anlass zu besonderer Vorsicht wäre, würde dieser Umstand der Haftungsinanspruchnahme nicht entgegenstehen. In der dagegen am 20. April 2004 rechtzeitig eingebrachten…
…Kenntnis hätte haben müssen, da bei jedem Unternehmensübergang besondere Sorgfalt durch Einsicht in die Geschäftsbücher anzuwenden wäre, wobei Mangelhaftigkeit oder gänzliches Fehlen der Buchhaltung Anlass zu besonderer Vorsicht wäre, würde dieser Umstand der Haftungsinanspruchnahme nicht entgegenstehen. In der dagegen am 20. April 2004 rechtzeitig eingebrachten…
…keine Haftung. Bei Abtretungsverträgen über Geschäftsanteile seien stets vertragstypisch die Regelungen enthalten, wonach der übernehmende Gesellschafter das Unternehmen aus eigener Anschauung kenne und in die Geschäftsbücher und Buchhaltungsunterlagen Einsicht genommen habe. Derartige Vertragsregelungen hätten keine Drittwirkung gegenüber dem Finanzamt, sondern handle es sich dabei um…
…keine Haftung. Bei Abtretungsverträgen über Geschäftsanteile seien stets vertragstypisch die Regelungen enthalten, wonach der übernehmende Gesellschafter das Unternehmen aus eigener Anschauung kenne und in die Geschäftsbücher und Buchhaltungsunterlagen Einsicht genommen habe. Derartige Vertragsregelungen hätten keine Drittwirkung gegenüber dem Finanzamt, sondern handle es sich dabei um…
…des Veräußerers allein befreit den Erwerber nicht von der Pflicht, in die Geschäftsbücher Einsicht zu nehmen, andernfalls handelt er auf eigene Gefahr (OGH 20.6.1974, 7 Ob 118/74, SZ 47/80 mwN). Auch in diesem Zusammenhang ist neuerlich darauf hinzuweisen, dass nicht YDD…
…UFS 17.2.2005, RV/0025-L/04 mwN). Das Finanzamt stellte im angefochtenen Haftungsbescheid unwidersprochen fest, dass die Erwerberin keine Einsicht in die Geschäftsbücher des Veräußerers genommen habe. In der Berufung wurde dieser Feststellung nicht entgegen getreten, sondern nur ausgeführt, dass der Verkäufer "gesprächsweise…
… 87 Abs. 1 EStG 1988 haben die Arbeitgeber und ihre Angestellten den Organen des Finanzamtes Einsicht in die nach § 76 vorgeschriebenen Aufzeichnungen und in die Lohnaufzeichnungen der Betriebe sowie in die Geschäftsbücher und Unterlagen zu gewähren, soweit dies für die Feststellung der den Arbeitnehmern gezahlten…
…Verfügung gestellt, die Geschäfte der Gesellschaft hätten jedoch wie schon davor ausschließlich A und deren Lebensgefährte geführt. Wiederholte Versuche des Berufungswerbers, Einsicht in die Geschäftsbücher der Gesellschaft zu erhalten, wären von den geschäftsführenden Organen mit der Begründung, dass ohnedies alles seine Richtigkeit hätte, regelmäßig unterbunden…
…der Bw. bei der Vorpächterin über Abgabenrückstände beim Finanzamt nicht ausreichend war und sie auch nicht von der Pflicht befreien konnte, in die Geschäftsbücher Einsicht zu nehmen. Darauf hat bereits das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung vom 25.7.2003 zutreffend hingewiesen. Die Bw. trat diesen…
…dass die Geschäftsführer sämtliche Konten und Geschäftsbücher zur Einsicht bereithalten, EDV-Ausdrucke vorbereiten, und gegebenenfalls, soweit sie selbst nicht in der Lage sind, Mitarbeiter bereitstellen, die in angemessener Frist die Belege und sonstigen Unterlagen auffinden und vorlegen. Einsicht ist in den Büroräumen der GmbH zu…
…einer Einsicht in die amtlichen Buchungsunterlagen zur Steuernummer dieser Firma jederzeit festgestellt werden können müsse. Auch aufgrund dieser effektiven Zahlung sei eine Steuerverkürzung an Umsatzsteuer während seiner Geschäftsführertätigkeit und demgemäß der Verdacht einer Steuerhinterziehung von vornherein ausgeschlossen. Unter seiner Verantwortung seien die Aufzeichnungen und Geschäftsbücher…
…hat die Berufungswerberin vorgebracht, dass neben Personalkosten und Betriebskosten für die Lkws auch immer wieder Zahlungen an das Finanzamt erfolgt seien. Da die Bw aber nie Einsicht in die Buchhaltung und in die Sterakten der GmbH hatte, könne sie nicht nachweisen, dass die geleisteten Zahlungen…
…des Bw., er habe keine Hinweise auf ein Fehlverhalten des anderen Geschäftsführers gehabt, wurde in der Berufungsvorentscheidung entgegnet, dass - wie bei den abgabenbehördlichen Prüfungen der erstschuldnerischen GmbH habe festgestellt werden können - die Geschäftsbücher nicht ordnungsgemäß geführt worden seien. Mit dem impliziten Vorwurf, dies hätte dem…
…wurde erhoben durch Einsicht in das Firmenbuch mit historischen Daten, Firma D FN 222 und der Bw. FN 333, in das zentrale Melderegister betreffend B und A , in den Veranlagungsakt A , in den Arbeitsbogen über die Lohnsteuerprüfung StNr. 111 , AuftragsbuchNr. 444 und in den Bilanzakt…