…für alle weiteren Beträge des Einkommens | 50% Hinsichtlich des allgemeinen Steuerabsetzbetrages ist zu beachten, dass bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen Einschleifbestimmungen für unterschiedliche Gruppen von Steuerpflichtigen zur Anwendung kommen. So steht etwa in der Gruppe "Arbeitnehmer oder Pensionisten ohne Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag" bis zu einem…
…einem bestehenden Dienstverhältnis erhalten hat (die den Anspruch auf den Arbeitnehmer- und den Verkehrsabsetzbetrag begründeten); vielmehr hat die Bw. im Jahr 2001 außer ihren Pensionsbezügen lediglich Arbeitslosengeld erhalten. Dass sich der Pensionistenabsetzbetrag aufgrund der Einschleifbestimmung des § 33 Abs. 6 EStG 1988 idF BGBl. I Nr…
…von € 1.427,82. In der Bescheidbegründung wurde hinsichtlich der Abweichungen gegenüber der Erklärung auf diesbezügliche Telefongespräche mit dem Bw. verwiesen. Weiters wurde auf die Einschleifbestimmungen bei Sonderausgaben und darauf hingewiesen, dass es sich bei geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Anzüge, Schuhe etc.) nicht…
…obigen Bestimmung angeführte Einkommensgrenze von € 13.100. Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag steht daher nicht zu. Dem Berufungswerber steht der Pensionistenabsetzbetrag in Höhe von € 400 unter Beachtung der der oben zitierten Einschleifbestimmung zu. Was den vom Berufungswerber geltend gemachten Alleinverdienerabsetzbetrag betrifft, so ist dazu auszuführen…
…der Bw. im Streitjahr Pensionseinkünfte in Höhe von 18.190,18 € bezogen hätte, habe auf Grund der Einschleifbestimmung nicht der volle Absetzbetrag von 400,00 € gewährt werden können, sondern lediglich der entsprechend verminderte Betrag in Höhe von 364,34 €. Am 18. November…
…bei. Im Zug der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigte das Finanzamt zwar die (teils in öS, teils in € angegebenen) Sonderausgaben im gesetzlich vorgesehenen Rahmen (Anerkennung: im Ausmaß eines Viertels und unter Berücksichtigung der Einschleifbestimmung) erklärungsgemäß, ließ die geltend gemachten Kosten für - nicht näher genannte und auch nicht…
…u. nach Abzug des Freibetrages von € 620 zu ermitteln sei, sei die sich auf die Einschleifbestimmung beziehende Vergleichslohnsteuer von 30 % auf Basis der Bruttobezüge (abzüglich Freigrenze von € 1.680,- ) zu errechnen. Das für den Berufungswerber günstigere Ergebnis sei Inhalt des angefochtenen Bescheides geworden…
…nach Abzug der Absetzbeträge gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 und 2, Abs. 5 und Abs. 6 und nach allfälliger Anwendung der Einschleifbestimmung gemäß § 33 Abs. 7 durch den Hochrechnungsfaktor (Abs. 3) zu dividieren und auf volle Cent zu runden. Abs. 2: Das hochgerechnete Jahreseinkommen…
… 33 Abs. 4 Z 1 und 2, Abs. 5 und Abs. 6 und nach allfälliger Anwendung der Einschleifbestimmung gemäß § 33 Abs. 7 durch den Hochrechnungsfaktor (Abs. 3) zu dividieren und auf volle Cent zu runden. Abs. 2: Das hochgerechnete Jahreseinkommen ergibt sich aus der Multiplikation…
…nbsp; € 2.555,25 | Festgesetzte Einkommensteuer | € 75,51 Fehlender allgemeiner Absetzbetrag ?: Früher (vor dem Jahre 2005) war eine kompizlierte Einschleifbestimmung beim allgemeinen Absetzbetrag vorgesehen. Die Steuerbescheide wiesen den allgemeinen Absetzbetrag aus. Wie bereits in der Berufungsvorentscheidung vom 27.4.2006 ausgeführt…
… 33 Abs. 3 Z 1 bis 5 EStG 1988 angeführten Bestimmungen. Für den Einkommensbereich bis 14.535 Euro sind die Einschleifbestimmungen nach Gruppen von Steuerpflichtigen unterschiedlich gestaltet. Für die darüber hinausgehenden Einkommensteile ist eine einheitliche Einschleifbestimmung vorgesehen. Gemäß § 33 Abs. 3 Z 1 EStG 1988…
…EStG eine Pflichtveranlagung durchzuführen, dann liegt eben eine solche und keine Antragsveranlagung vor, die Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung ist somit ausgeschlossen. Den Ausführungen der Bw., wonach die Einschleifbestimmungen von Sonderausgaben zwischen ATS 500.000,-- und ATS 700.000,-- des § 18 Abs. 3 Z 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerden der Bf.., Adr., vom 23. April 2007 gegen die Berufungsvorentscheidungen des Zollamtes Wien vom 16. März 2007, Zl. 100000/89170/2006 und 100000/89170/2006-1, betreffend Verbindliche Zolltarifentscheidungen, entschieden: I. Die Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der AA, Adresse, vertreten durch Dr. Peter Schütz, Rechtsanwalt, 2463 Stixneusiedl, Alte Bundesstraße 45, vom 2. November 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 30. September 2009, Zahl aa, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., Adresse1, vertreten durch PeS, Rechtsanwalt, Adresse2, vom 2. November 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 30. September 2009, Zl. 320000/xxxxx/2008-3, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der AA, Adresse, vertreten durch Dr. Peter Schütz, Rechtsanwalt, 2463 Stixneusiedl, Alte Bundesstraße 45, vom 2. November 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 30. September 2009, Zahl aa, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der AA, Adresse, vertreten durch Dr. Peter Schütz, Rechtsanwalt, 2463 Stixneusiedl, Alte Bundesstraße 45, vom 2. November 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 30. September 2009, Zahl aa, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der AA, Adresse, vertreten durch Dr. Peter Schütz, Rechtsanwalt, 2463 Stixneusiedl, Alte Bundesstraße 45, vom 2. November 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 30. September 2009, Zahl aa, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der AA, Adresse, vertreten durch Dr. Peter Schütz, Rechtsanwalt, 2463 Stixneusiedl, Alte Bundesstraße 45, vom 2. November 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 30. September 2009, Zahl aa, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der AA, Adresse, vertreten durch Dr. Peter Schütz, Rechtsanwalt, 2463 Stixneusiedl, Alte Bundesstraße 45, vom 2. November 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 30. September 2009, Zahl aa, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde…