…Die Abweichung von der Steuererklärung begründend, führte das Finanzamt aus, bei einer Einkommensteuergutschrift handle es sich nicht um betriebsnotwendige Einlagen im Sinne des § 11a EStG. Der Bw erhob Berufung. In ihr wandte er sich gegen den Standpunkt des Finanzamtes sinngemäß mit folgender Begründung: Aus der…
…Einkommensteuer- und Umsatzsteuergutschriften für 2006 ausnahmslos auf angemeldete Konkursforderungen verrechnet wurden. Hinsichtlich der Einkommensteuergutschrift 2006 (1.881,84 €) erfolgte zunächst eine Verrechnung auf die nach wie vor zur Gänze rückständig gewesenen Einkommensteuervorauszahlungen des ersten, zweiten und vierten Quartals 2006 (gesamt 1.411,84 €…
…881,84 € nicht wie eingewendet mit Ablauf des Jahres 2006 erst nach Konkurseröffnung (20. Dezember 2006), sondern weil es sich bei dieser Einkommensteuergutschrift ausschließlich um die angerechneten Einkommensteuervorauszahlungen des Jahres 2006 von 1.881,84 € gehandelt hat, bereits ex lege gemäß § 4 Abs…
…26. April 2005 für Abgabenschuldigkeiten der S-OEG im Ausmaß von € 3.027,99 zur Haftung herangezogen, doch ändert dies nichts an der Zulässigkeit der Verrechnung der Einkommensteuergutschrift in Höhe von € 700,54 mit der Haftungsschuld laut Haftungsbescheid vom 18. April 2005, zumal…
…das Finanzamt Konkursforderungen in Höhe von 8.310,28 € angemeldet, die es nach Verbuchung einer Einkommensteuergutschrift aus der Veranlagung 2000 auf 7.954,18 € einschränkte. Ein sich aus der Einkommensteuerveranlagung 2005 (Bescheid vom 23. August 2006) ergebendes Guthaben in Höhe von 505,63…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, Ort, Straße, vom 23. Juli 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes XY vom 4. Juli 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. April 2004 bis 30. April 2004 entschieden: Die…
…Hypotax) - die ja nur eine rechenmäßige Größe zur Ermittlung des Bruttogehalts resultierend aus dem zw. AG und AN vereinbartem (Netto)Gehalt ist - ist diese Einkommensteuergutschrift resultierend aus der Arbeitnehmerveranlagung keine rechnerische Behelfsgröße, sondern eine tatsächliche Steuergutschrift aufgrund der Arbeitnehmerveranlagung. Es kann nicht zu Lasten der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Peter Leeb, Steuerberater, 1010 Wien, Salztorgasse 2/11, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der…
…von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nicht zu berücksichtigen. Strittig ist, ob die Einkommensteuergutschriften 2006 und deren Verrechnung betriebsnotwendige Einlagen darstellen oder nicht. Der Begriff der betriebsnotwendigen Einlagen ist in § 11a EStG 1988 nicht umschrieben und insoweit unklar (vgl. Doralt/Heinrich, Einkommensteuergesetz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W.M., (Bw.) vom 22. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 3. November 2011 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben und der…
…wird, soweit nicht der Abgabenanspruch im Wege von Vorauszahlungen schon früher entstanden ist. Somit entstanden die Einkommensteuergutschriften für die Jahre 2001 bis 2005 jeweils mit Ablauf der Kalenderjahre und damit nach Konkurseröffnung. Der Abgabenanspruch für die Anspruchszinsen entstand mit jedem Tag des zinsenrelevanten Zeitraumes, also…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K.T., (Bw) vom 24. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 25. Mai 2005 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…mit Mitteln getätigt wurde, welche zunächst dem Bw vom Finanzamt am 20.4.2005 gutgeschrieben worden sind (Einkommensteuergutschrift 2003 in Höhe von 15.443,30 €) und mit deren Rest nach anderweitiger Teilverfügung am 30.5.2005 eine Lieferantenrechnung beglichen worden ist. Die Abweichung von…
…dass die Einkommensteuergutschrift für 2002 von € 39.317,43 sowie die Gutschrift aus Einkommensteuervorauszahlungen für 2004 von € 6.750,- keine betriebsnotwendigen Einlagen seien. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen wie die Einkommensteuer und sonstige Personensteuern stellen Entnahmen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 21. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr.A., vom 13. April 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der GertrudeF., xyL.;O.6, vom 19. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes xy vom 7. April 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist als Arbeiterin…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag.H, geb. 17. April 1963, 1-, R-straße,vom 15. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk, vertreten durch ADir. P,vom 17. August 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005…
| 4.862,17 | 9.436,04 | 13.822,00 | 1.544,25 | 1.237,08 | lt. Tabelle Bw | 4.746,33 | 8.692,00 | 7.346,17 | 1.454,92 | 1.237,08 |…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 16. Juni 2003 über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., 19.Bezirk und Stadtgemeinde Klosterneuburg in Wien, vertreten durch Mag. Thomas Zach, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1997 nach in Wien durchgeführter…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.M, Adresse, vom 11. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. Jänner 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…