…Bw abgekürzt) fand eine Lohnsteuerprüfung (GPLA) statt. Dabei beanstandete das Prüfungsorgan die von der Arbeitgeberin mit dem Bw und dessen Ehegattin eingegangenen Beteiligungsverhältnisse als unzulässiges Einkommenssplitting. Das Finanzamt folgte der Auffassung des Prüfungsorganes und erließ die angefochtenen Bescheide. Die Begründung der Wiederaufnahmebescheide lautete (ausschließlich) wie…
…demzufolge die anteiligen Mieteinnahmen der Vermietung R-Straße 20 ihr zuzurechnen wären. Dieses Übereinkommen diene augenscheinlich nur dem Einkommenssplitting und könne einem Fremdvergleich nicht standhalten. Die Beteiligung eines Fremden an den Mieteinkünften ohne verifizierbare Gegenleistung sei im Wirtschaftsleben äußerst ungewöhnlich und sei nur vor dem…
…Praxis, die aus der Mitarbeiterbeteiligung erhaltenen Kapitaleinkünfte nicht zur Gänze den Mitarbeitern, sondern teilweise auch deren Ehegatten zuzuweisen, als unzulässiges Einkommenssplitting. Das Finanzamt folgte der Auffassung des Prüfungsorgans und hob die Einkommensteuerbescheide der Jahre 1999 und 2000 gemäß § 299 Abs. 1 BAO ersatzlos auf. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Steuerberater, vom 22. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 1. Februar 2008 betreffend Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 188 BAO für das Jahr 2006 entschieden: Der…
…habe (§ 6 Abs. 1 Z 19 und § 12 Abs. 3 UStG 1994) und dass sich durch das Einkommenssplitting eine Progressionsermäßigung ergebe. Die Bw. begehre für 2006 einen Vorsteuerüberhang von € 8.000,00 bzw. für 2007 einen solchen von € 48.943,96. Für den…
…Der Prüfer stellte dabei fest, dass in den Jahren 1998 und 1999 bei bestimmten Mitarbeitern ein Einkommenssplitting zugunsten der Ehegattinnen stattfand. Nach Ansicht der Betriebsprüfung handelt es sich bei diesen Zahlungen um Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen und die Zurechnung hat ausschließlich bei den Mitarbeitern der…
…Der Prüfer stellte dabei fest, dass in den Jahren 1998 und 1999 bei bestimmten Mitarbeitern ein Einkommenssplitting zugunsten der Ehegattinnen stattfand. Nach Ansicht der Betriebsprüfung handelt es sich bei diesen Zahlungen um Rechtbeziehungen zwischen nahen Angehörigen und die Zurechnung hat ausschließlich bei den Mitarbeitern der…
…Der Prüfer stellte dabei fest, dass in den Jahren 1998 und 1999 bei bestimmten Mitarbeitern ein Einkommenssplitting zugunsten der Ehegattinnen stattfand. Nach Ansicht der Betriebsprüfung handelt es sich bei diesen Zahlungen um Rechtbeziehungen zwischen nahen Angehörigen und die Zurechnung hat ausschließlich bei den Mitarbeitern der…
…Der Prüfer stellte dabei fest, dass in den Jahren 1998 und 1999 bei bestimmten Mitarbeitern ein Einkommenssplitting zugunsten der Ehegattinnen stattfand. Nach Ansicht der Betriebsprüfung handelt es sich bei diesen Zahlungen um Rechtbeziehungen zwischen nahen Angehörigen und die Zurechnung hat ausschließlich bei den Mitarbeitern der…
…des § 90 ABGB (allgemeine Beistandspflicht) berührt und angesprochen, sondern ausschließlich der steuerliche Aspekt des Einkommenssplitting. Unter Beachtung der oben angeführten Rechtsprechung und der tatsächlich vorliegenden Vertragsgestaltungen war diesem Berufungspunkt der Erfolg zu versagen. Betriebsausgabenpauschale: Aufgrund der Verordnung BGBl. II 95/2000 besteht für Steuerpflichtige, die…
…zwischen nahen Angehörigen wird nicht die Bestimmung des § 90 ABGB (allgemeine Beistandspflicht) berührt und angesprochen, sondern ausschließlich der steuerliche Aspekt des Einkommenssplitting. Unter Beachtung der oben angeführten Rechtsprechung und der tatsächlich vorliegenden Vertragsgestaltungen war der gegenständlichen Berufung der Erfolg zu versagen. Linz, 10. Juli 2003
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der_Berufungswerber gegen den Bescheid des Finanzamtes_A vom 22. April 2002 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Jahr 1999 und vom 7. August 2002 betreffend die einheitliche und gesonderter Feststellung…
berücksichtigt werden. Er hat in diesem Zusammenhang gemeint, daß "es sachlich geboten wäre, die - eben nur zum Teil als Folge privater Lebensgestaltung zu qualifizierenden - Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern steuerlich zumindest so zu berücksichtigen, daß nicht der größere Teil des Unterhaltsaufwandes der Einkommensteuer unterworfen wird. ... Zumindest die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des E G, xxxx L, H xxx, vom 8. Februar 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes X, vertreten durch RS, vom xx. Jänner 2011 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2009 nach der am 29. Oktober…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der TK, XY 7, vom 20. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Schärding vom 24. Oktober 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Henrike Passer, vom 13. April 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 9. März 2004 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000 und 2001 entschieden: Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Ort, Gasse, vom 19. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 7. September 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 27. Juli 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn J.M., vertreten durch Herrn P.Z., vom 23. Mai 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 20. April 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Angestellter, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im angefochtenen Bescheid…