…dass nunmehr sie den Abzug der Sonderausgaben beantrage, um - nach ihrer Meinung - zu Einkünften zu gelangen, die die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages rechtfertigen würden. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus dem Akteninhalt und aus dem Vorbringen der Bw. und ist nicht stittig. In rechtlicher Hinsicht ergibt sich…
…weil die Einkünfte des (Ehe)Partners mit € 5.574,20 höher als der maßgebliche Grenzbetrag von € 2.200,-- waren. Dadurch verminderte sich die Gutschrift an Einkommensteuer für das Jahr 2003 auf € 1.352,78. Die dagegen von der Ehegattin als Erbin fristgerecht…
…des verstorbenen Ehegatten) zu berücksichtigen waren auf den hier zugrundeliegenden Fall übertragbar. Die Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte als Anspruchsvoraussetzung für den Alleinverdienerabsetzbetrag würde sich auch vom Kalenderjahr lösen. Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 27.9.2000, 97/14/0033 dargelegt, dass die Bestimmung des…
…mit der Begründung dahin gehend abgewiesen, es sei der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zu berücksichtigen, da die Einkünfte des Ehegatten im Jahr 2010 von € 22.208,33 betrugen, daher über der Einkommensgrenze von € 6.000,- liegen. Weiters wurde ausgeführt, dass eine Zurückziehung der Berufung nicht…
…Finanzamt mitzuteilen, auf Grund welcher Unterlagen man zu dem Ergebnis der höheren Einkünfte komme. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung verwies das Finanzamt auf den rechtskräftigen Bescheid über die mehr als € 4.400 betragenden Einkünfte des Ehegatten. Die Einkünfte des Ehegatten seien geschätzt worden. Da kein…
…verschaffen. Zu prüfen ist daher, ob die Einkünfte des Ehegatten über die eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinausgehen, was seine Unterhaltspflicht begründen und somit den Anspruch auf Familienbeihilfe der Bw. ausschließen würde. Nach dem dargestellten Sachverhalt reichen die Einkünfte des Ehemannes der Bw. nicht über die Bestreitung…
…2005 erklärungsgemäß. Im Zuge einer nachträglichen Überprüfung im Jahr 2005 stellte das Finanzamt fest, dass die Gattin des Bw. im Jahr 2004 Einkünfte von über 6.000 € bezogen habe. Da die Voraussetzungen für die Gewährung eines Alleinverdinerabsetzbetrages daher - entgegen den Erklärungsangaben - nicht vorlagen, hob…
…im vorliegenden Fall also lediglich, ob die Einkünfte des Ehegatten höchstens zur Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse ausreichen, was die subsidiär gegebenen Unterhaltspflichten der Eltern fortbestehen lassen würde oder, ob die Einkünfte des Ehegatten über die eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinausgehen, was seine Unterhaltspflicht begründen und…
…den Mehrbetrag zur anteilsmäßigen Befriedigung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten zu verwenden. Reichen dagegen die Einkünfte des Gatten höchstens zur Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse aus, so wird seine Unterhaltspflicht gegenüber dem nicht selbsterhaltungsfähigen Ehegatten verneint werden müssen. Betreffend den Monat Feber 2005 wird vom Bw selbst…
…| monatliches Nettoeinkommen | 1.604,76 Die Einkünfte des Ehegatten der Tochter überstiegen den Ausgleichszulagenrichtsatz im Jahr 2010. Sie reichten somit über die Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinaus, was die Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Ehegatten begründet und den Familienbeihilfenanspruch Ihrerseits im Berufungszeitraum ausschließt. Wurden…
…von dem dann die eigenen Einkünfte des Unterhalt fordernden Eheteils abgezogen werden. Bei einem Familieneinkommen von rund 21.330 € (Berufungswerberin rund 11.900 €, Ehegatte rund 9.430 €) beträgt der Ausgangswert von 40 % daher 8.532 € und somit weniger als das Einkommen…
…der (frühere) Ehegatte selbst noch in Berufsausbildung befindet und über keine ausreichenden laufenden Einkünfte und über kein entsprechendes Vermögen verfügt. Ist dies der Fall, lebt die Unterhaltspflicht der Eltern wieder auf. Eine Eheschließung bewirkt somit nicht a priori den völligen Verlust des Unterhaltsanspruches gegenüber den…
…82 € und von Krankheitskosten ihres Ehegatten betreffenden außergewöhnlichen Belastung i.H.v. 10.748,60 € begehrt wurde. Im Einkommensteuerbescheid 2009 vom 22. September 2010 wurde der Alleinverdiener-absetzbetrag mit der Begründung nicht berücksichtigt, dass die steuerpflichtigen Einkünfte des Ehepartners höher als der maßgebliche…
…Wegfall des AVAB (zur Verfassungskonformität der Regelung s VfGH 5.10.81, B 325/78). ... Das WK-Pauschale nach § 16 Abs. 3 ist bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen ... . Im vorliegenden Fall beträgt der bescheidmäßig rechtskräftig festgestellte Gesamtbetrag der Einkünfte der Ehegattin des Bw…
…oder, ob die Einkünfte des Ehegatten über die eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinausgehen, was seine Unterhaltspflicht begründen und somit den Anspruch auf Familienbeihilfe der Bw ausschließen würde. Nach dem dargestellten Sachverhalt reichen die Einkünfte des Gatten der Bw über die Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinaus…
…in welchen ein Ehegatte Arbeitslosengeld (was genauso eine Unterstützungsleistung einer gesetzlichen Sozialversicherung ist wie das Wochengeld) bezieht, gegenüber jenen Partnerschaften besser gestellt, in welchen die (werdende) Mutter Wochengeld bezieht. Das Wochengeld als einzige steuerfreie Einkünfte für die Ermittlung des Grenzbetrages heranzuziehen ist ungerecht und familienfeindlich…
…1 lit. a sublit. bb ASVG). Nach dem dargestellten Sachverhalt reichen die Einkünfte des Ehegatten der Tochter des Berufungswerbers somit über die Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinaus, was die Unterhaltspflicht gegenüber seiner Ehefrau begründet. Somit besteht ab 1. September 2010 kein Anspruch auf Familienbeihilfe…
…eigenen Unterhaltsbedürfnisse des Ehegatten der Berufungswerberin geht, kann nur der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende herangezogen werden. Dieser beträgt im Streitzeitraum im Jahr 2007 € 726,00 und im Jahr 2008 € 747,00 (§ 293 Abs. 1 lit. a sublit. bb ASVG). Die Einkünfte des Ehegatten der…
…Zu prüfen ist demnach, ob die Einkünfte des Ehegatten höchstens zur Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse ausreichen, was die subsidiär gegebenen Unterhaltspflichten der Eltern der Bw fortbestehen lassen würde oder ob die Einkünfte des Ehegatten über die eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinausgehen, was seine Unterhaltspflicht begründen…
…sittlichen Gründen nicht entziehen könne. Krankheitskosten des Steuerpflichtigen selbst erwüchsen ihm aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Beziehe die unterhaltsberechtigte Ehegattin eigene Einkünfte, so seien Krankheitskosten bei ihr selbst eine außergewöhnliche Belastung, da sie ihr aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen seien. Demnach sei die Gattin des Bw…