…demnach hat die Einhebungsverjährung mit Ablauf des Jahres 2003 neu zu laufen begonnen und - da keine weiteren Unterbrechungshandlungen gesetzt wurden - mit Ablauf des Jahres 2008 geendet. Bei Erlassung des Haftungsbescheides am 17. Oktober 2009 war somit bereits Einhebungsverjährung eingetreten. Der Haftungsbescheid war daher aus Anlass…
…6/2009 im Betrag von 418,08 € rechtmäßig gewesen sei, weil der Wiederaufnahme der Einbringung der Umsatzsteuer 1990 aufgrund "sukzessiv erfolgter" Amtshandlungen mit Unterbrechungswirkung keine Einhebungsverjährung entgegengestanden sei. Weiters verwies das Finanzamt auf die Begründung des Abrechnungsbescheides vom 8.7.2008. Dort wurde ausgeführt…
…2.2008 erfolgte Verrechnung eines Guthabens in Höhe von 7.078,46 € mit der Umsatzsteuer 1990 rechtmäßig war, weil zu diesem Zeitpunkt keine Einhebungsverjährung eingetreten war. Entscheidungsgründe 1.1. Am 2.6.1998 setzte das Finanzamt die Einbringung der Umsatzsteuer 1990 (125.544 S)…
…§ 229 Tz 7). Weiters sei das Recht zur Einhebung der im Rückstandsausweis angeführten Abgaben gemäß § 238 BAO verjährt, weil die Aussetzung der Einbringung keine Hemmung der Einhebungsverjährungsfrist bewirke (Ritz, BAO3, § 238 Tz 24). Dieser Eingabe waren zwei Beilagen mit einer chronologischen Darstellung der Aussetzung und…
…eingetreten. In diesem Zusammenhang wird auf die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach der VwGH den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr aufrecht hält und sich zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen derart bekennt, dass Amtshandlungen nach …
…nicht von ihrer vorherigen Zustellung ab (vgl. auch VwGH vom 27.11.2000, 2000/17/0100). Das diesbezügliche Berufungsvorbringen kann daher keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides aufzeigen. Der eingewendeten Einhebungsverjährung ist entgegenzuhalten, dass, abgesehen von der Umsatzsteuer 2001, die haftungsgegenständlichen Abgaben mit Schreiben vom 10…
…durch einen Haftungsbescheid stelle eine Einbringungsmaßnahme dar; sie sei zulässig, wenn die Einhebungsverjährung gegenüber dem Hauptschuldner noch nicht eingetreten sei. Die Verjährungsfrist verlängere sich um jeweils 5 Jahre durch jede die Einhebung betreffende Unterbrechungshandlung. Dagegen beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde…
…im Schreiben des steuerlichen Vertreters vom 6. 2. 2006 aufgeworfenen Frage der Verjährung der Haftungsschuld wird angemerkt, dass die Inanspruchnahme persönlich Haftender durch Haftungsbescheid eine Einhebungsmaßnahme darstellt, die nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des § 238 BAO zulässig ist. Gemäß § 238 Abs. 1 BAO verjährt das Recht…
… 65 Abs. 2 AbgEO). Die Pfändung ist mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3 AbgEO). Die Berufung wird im Wesentlichen damit begründet, dass Einhebungsverjährung eingetreten sei. Gem. § 238 Abs. 1 BAO verjährt das Recht, eine fällige Abgabe einzuheben und…
…Verjährungsfrist neu zu laufen. Vorweg ist auszuführen, dass der Tatbestand der Verjährung von Amts wegen zu prüfen ist. Die Geltendmachung einer Haftung durch Erlassung eines Haftungsbescheides stellt eine Maßnahme der Abgabeneinhebung dar, sodass die Bestimmung über die Einhebungsverjährung gem. § 238 BAO anzuwenden ist. Für den…
…führte der Bw aus, dass die Ausführungen der Berufung vom 13. Juli 2010 vollinhaltlich aufrechterhalten würden. Die Abgabenbehörde sei der Ansicht, dass auch "Briefe" zu Einbringungsmaßnahmen zählten und die Einhebungsverjährung unterbrächen. Hierzu übersehe die Behörde, dass ein Brief sicherlich keine qualifizierte Einbringungsmaßnahme darstelle, noch dazu…
…GmbH deren allein vertretungsbefugter Geschäftsführer war und damit zu den im § 80 genannten Personen zählt, die gemäß § 9 BAO zur Haftung herangezogen werden können. Zur geltend gemachten Einhebungsverjährung ist auszuführen: Gemäß § 238 Abs. 1 BAO verjährt das Recht, eine fällige Abgabe einzuheben und zwangsweise einzubringen…
…von 2.266,86 € rechtmäßig gewesen sei, weil der teilweisen Wiederaufnahme der Einbringung der Umsatzsteuer 1990 und 1991 aufgrund "sukzessiv erfolgter" Amtshandlungen mit Unterbrechungswirkung keine Einhebungsverjährung entgegengestanden sei. Weiters verwies das Finanzamt auf die Begründung des Abrechnungsbescheides vom 8.7.2008. Dort wurde ausgeführt…
…9 und 10 vom 9. und 11. Mai 2011 hinsichtlich seiner Einbringung wiederaufgenommenen Beträgen von € 865,87 und € 14.718,11 Einhebungsverjährung eingetreten sei, sodass diese Beträge gemäß § 238 BAO abzuschreiben seien. Zur Begründung dieser Anträge verweise der Bw zur Vermeidung von Wiederholungen…
…ihren Einwand auf § 12 AbgEO stützte. Begründend brachte sie vor, dass zwischen April 2003 und Juli 2010 keine nach außen erkennbaren Maßnahmen gesetzt worden seien und daher Einhebungsverjährung eingetreten sei. Mit Bescheid vom 24. März 2011, Zahl xxxxxx/xxxxx/4/2010, wies das Zollamt diesen…
…S-Versicherung und sprach gleichzeitig deren Überweisung aus. Als Schuldgrund wurden die beschränkt pfändbaren Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis oder sonstige Bezüge gemäß § 290a EO angeführt. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass bezüglich des ganzen auf dem Steuerkonto bestehenden Rückstandes Einhebungsverjährung gemäß § 338 Abs…
…Ausdrücklich werde die gesamte Berechnung als unrichtig bezeichnet und es wäre in jedem Fall eine amtswegige Berichtigung vorzunehmen. Dies unabhängig von der Festsetzungs- und Einhebungsverjährung für die Einkommensteuer 1987. Es müsse bedacht werden, dass sowohl die relative als auch die absolute Verjährungsfrist längst abgelaufen sei…
…1 BAO zur Tilgung der auf dem Abgabenkonto 8/1 aushaftenden Abgabenschuldigkeiten zu verwenden war oder ob das dadurch entstandene Guthaben antragsgemäß infolge des Eintrittes der Einhebungsverjährung der Abgabenschuld zurückzuzahlen gewesen wäre. Da die amtswegige Umbuchung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.2001…
…Haftungsbescheid vom 23. Februar 1995 in Anspruch genommen wurde, zu verwenden war oder ob das dadurch entstandene Guthaben antragsgemäß infolge des Eintrittes der Einhebungsverjährung der Haftungsschuld zurückgezahlen gewesen wäre. Da die amtswegige Umbuchung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166…
…bis 15. Jänner 2011 Stellung zu nehmen: 1. Verjährung: Die Inanspruchnahme persönlich Haftender durch Haftungsbescheid stellt eine Einhebungsmaßnahme dar. Sie ist nur zulässig, wenn die Einhebungsverjährung gegenüber dem Hauptschuldner (hier: F GmbH) noch nicht eingetreten ist. Gemäß § 238 Abs. 1 BAO verjährt das Recht, eine…