…1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit vorgesehene Ersatzfreiheitsstrafe in aller Regel kein Gewicht (mehr) zukommt. Maßgebend für die Gewährung von Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist somit im Unterschied zu einer Zahlungserleichterung im Abgabenverfahren einzig und allein die sachgerechte Verwirklichung bzw. Aufrechterhaltung des Strafzweckes…
…sprechenden Billigkeitsüberlegungen ein insbesondere zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Strafzwecke gebotenes bzw. gerade noch möglich erscheinendes Geldstrafenausmaß von zumindest 700,00 €, sodass - unter Beachtung des in § 161 Abs. 3 FinStrG normierten Verböserungsverbotes - die Berufung gegen das Ausmaß der von der Erstinstanz ausgesprochenen Geldstrafe als unbegründet…
…bei der zwingend festzusetzenden Ersatzfreiheitsstrafe ca. ein Drittel des oberen Strafrahmens ausmachende Strafausmaß laut Ersterkenntnis den Umständen des Anlassfalles jedenfalls tat- und schuldangemessen. Eine (weitere) Reduzierung des verhängten Strafausmaßes würde die Gefahr der Verhinderung der oben angeführten Strafzwecke in sich bergen. Hinsichtlich des Ausmaßes der…
…der Argumentation des Amtsbeauftragten - die vom Erstsenat im Ausmaß von lediglich annähernd einem Fünftel des Strafrahmens entsprechende verhängte Geldstrafe jedenfalls als zu niedrig, um dadurch den gesetzlichen Strafzwecken, nämlich der schuld- und täterentsprechenden Bestrafung finanzstrafrechtlichen Fehlverhaltens in einer Art und Weise, dass nicht nur der…
…für den Fall der Uneinbringlichkeit vorgesehene Ersatzfreiheitsstrafe in aller Regel kein Gewicht zukommt. Maßgebend für die Gewährung von Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer in einem Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafe ist somit im Unterschied zu einer Zahlungserleichterung im Abgabenverfahren allein die sachgerechte Verwirklichung bzw. Aufrechterhaltung des angestrebten Strafzweckes…
…erscheint der Rechtsmittelbehörde, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Bw. im Jahr 2002 ihren Zahlungswillen durch Einhaltung der vorgeschriebenen mtl. Ratenzahlungen dokumentiert hat und ihre Bemühungen eine weitere Einkommensquelle zu erzielen erfolgreich waren, die Einbringlichkeit der aushaftenden Geldstrafe derzeit nicht gefährdet. Der unabhängige Finanzsenat hat…
…sind. Unter Berücksichtigung der Spezial- und Generalprävention, die hier einerseits sowohl den Bw. (bei einer wohl auch für die Zukunft zu erwartenden abgabenrechtlich relevanten, eine entsprechende Pflichtenlage nach sich ziehende Tätigkeit) und anderseits die Allgemeinheit zu einer Einhaltung der abgabenrechtlichen Gebote verhalten soll, der - für…
…seitens der Finanzstrafbehörde 1. Instanz sowie die Zeitdauer seit Verhängung der Geldstrafe schlichtweg ausgeschlossen ist. Im Rahmen eines extensiv zu Gunsten des Bf. ausgeübten Ermessens erscheint die im Spruch festgesetzte Zahlungsfrist jedoch gerade noch geeignet - unter Einhaltung der vom Verwaltungsgerichtshof judizierten Prämissen - einerseits dem Strafzweck…
…derzeitige wirtschaftliche Lage des Bf., der schon bisher die von ihm angebotenen, deutlich unter den Teilzahlungen laut Zahlungsplan gelegenen, Raten nicht bzw. nur teilweise entrichtet hat bzw. entrichten konnte und andererseits die Gewährleistung der Einhaltung der Zielsetzungen der Strafe, die maximal ein endgültiges Zahlungsziel von…
…Abstattung der Strafe in einem angemessenen Zeitraum nicht sichergestellt wäre. Nach dem VwGH-Erkenntnis vom 24.9.2003, 2003/13/0084, ist allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes maßgebend für die Entscheidung. Dieser bestehe in einem dem Bestraften zugefügten Übel, das ihn künftig von der…
…den beabsichtigten Strafzweck Bedacht zu nehmen (vgl. z. B. VwGH vom 22. Oktober 1991, Zl. 88/14/0019). Obzwar nicht verkannt wird, dass möglicherweise eine Einhaltung der im Spruch angeführten Teilzahlungsbedingungen über die Grenzen der momentanen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bf., die nach der zuletzt angeführten…
…ergebenden endgültigen Abstattungszeitraum nämlich auch auf den beabsichtigten Strafzweck Bedacht zu nehmen (vgl. z. B. VwGH vom 22. Oktober 1991, Zl. 88/14/0019). Obzwar nicht verkannt wird, dass die Einhaltung der im Spruch angeführten Teilzahlungsbedingungen an die Grenzen der derzeitigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bf…
…keine Vorauszahlungen geleistet worden seien. Der Beschuldigte sei für die Einhaltung der abgabenrechtlichen Vorschriften in seinem Betrieb verantwortlich gewesen. Er habe seine Verpflichtung gekannt, monatlich zum Fälligkeitstag Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen bzw. Vorauszahlungen zu leisten. Gleichzeitig mit Erstattung der Selbstanzeige habe der Beschuldigte um Stundung bis 31…
…angesichts der gebotenen Einhaltung der gesetzlichen, auch eine entsprechende Generalprävention (Auswirkungen der Strafe in der Allgemeinheit im Hinblick auf die Abschreckung potentieller Finanzstraftäter) miteinschließenden Strafzwecke insgesamt tat- und schuldangemessen erscheinende Geldstrafe von insgesamt 500,00 €. Ausgehend von diesen Überlegungen (unter grundsätzlicher Ausklammerung der aber…
…Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Berufungswerbers eine Geldstrafe in Höhe von € 3.400,00 (das sind rund 11,7% des nunmehrigen Strafrahmens), im Falle deren Uneinbringlichkeit eine an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe von acht Tagen, als ausreichend und angemessen, um die Strafzwecke…
…insbesondere dem Strafzweck der Generalprävention nicht entsprechen. Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe wurde von der Vorinstanz mit einem Tag ausgemessen. Die Regelung des § 15 Abs. 1 FinStrG, wonach die Freiheitsstrafe mindestens einen Tag beträgt, ist auch auf Ersatzfreiheitsstrafen anzuwenden. Eine Reduktion der von der Vorinstanz ausgemessenen…
…eingebracht und verspätet bzw. nicht entrichtet worden. Die bekanntgegebenen Beträge aus der Selbstanzeige seien nicht den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet worden, weshalb eine strafbefreiende Wirkung nicht in Betracht komme. Die Beschuldigte sei für die Einhaltung der abgabenrechtlichen Vorschriften in ihrem Unternehmen verantwortlich gewesen. Sie sei sich…
…und wirtschaftliche Situation der Bw. (angegriffener Gesundheitszustand; jährlicher Brutto-Pensionsbezug iHv. zuletzt 19.624,08 € im Jahr 2010), so reduziert sich dieser Betrag um weitere 250,00 € auf eine, angesichts der gebotenen Einhaltung der gesetzlichen, auch eine entsprechende Generalprävention miteinschließenden Strafzwecke tat- und…
…im Spruch festgesetzten Raten. Die Höhe der monatlichen Ratenzahlung ist nach Ansicht der Behörde unter Einhaltung der vom Verwaltungsgerichtshof judizierten Prämissen geeignet, einerseits dem Strafzweck ausreichend Rechnung zu tragen, da ein monatliche Ratenzahlung in Höhe von € 200,00 bei der dzt. finanziellen Situation des…
…Die Höhe der monatlichen Ratenzahlung ist nach Ansicht der Behörde unter Einhaltung der vom Verwaltungsgerichtshof judizierten Prämissen geeignet, einerseits dem Strafzweck ausreichend Rechnung zu tragen, da ein monatliche Ratenzahlung in Höhe von € 50,00 bei der dzt. finanziellen Situation der Bestraften zweifellos als ein…