…der Bescheide entbehre somit jeglicher rechtlichen Begründung. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem UFS zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: 1.Bescheid betreffend die Gebühr gemäß § 17a VfGG: § 17a Abs. 1 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) in der zum Zeitpunkt der Einbringung…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des Mag. M. X., Adr1, vertreten durch Advocatio Rechtsanwälte Grabher Schallert, 9490 Vaduz, Pflugstrasse 28, vom 13. August 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) gem…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des X., Rechtsanwalt, Adr.1, vertreten durch Advocatio Rechtsanwälte Grabher Schallert, Pflugstrasse 28, FL 9490 Vaduz, vom 13. August 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung…
…gelten für die für Beschwerden zuständigen Berufungssenate die in den auf § 85c Abs. 1 leg. cit. folgenden Absätzen geregelten Besonderheiten. Gemäß § 85c Abs. 2 ZollR-DG ist zur Einbringung einer Beschwerde - im Gegensatz zur Regelung im Hinblick auf die Berufung als Rechtsbehelf der ersten Stufe …
…Instanz, wobei nach Art.245 Zollkodex die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen werden. Dazu bestimmt der § 85c Abs.8 ZollR-DG, dass für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie die Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO sinngemäß gelten, soweit…
…Wien, Währingerstrasse 2-4, wegen des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs. 3 Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm § 3 Abs.3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) und mit § 28a FinStrG über die Beschwerde (§ 152 FinStrG) des genannten belangten (durch die Rechtsanwaltspartnerschaft Doralt Seist Csoklich vertretenen) Verbandes vom 28…
…an den Verfassungsgerichtshof gerichtete Beschwerde vom 5. Juli 2000 eine Gebühr in Höhe von S 2.500,00 plus Erhöhung von S 1.250,00 entrichten ist. § 17 a Abs. 1 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) in der zum Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde gültigen Fassung lautet: "Für…
…worden. Vor der Erlassung des Zurückweisungsbescheides waren die Bescheidadressaten vom Zollamt Graz, Zweigstelle Spielfeld mittels Vorhaltes vom 24. April 2012 aufgefordert worden, die rechtzeitige Einbringung der Beschwerde durch Vorlage des Postaufgabescheines nachzuweisen. In ihrer Vorhaltbeantwortung vom 7. Mai 2012 wurde ausgeführt, Sendenachforschungen bei der Post…
…Beschwerden iSd. § 152 Abs. 1 FinStrG ohne (Durchführung einer) mündliche(n) Verhandlung (§ 160 Abs. 2 FinStrG) entscheidet. Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Dabei gelten, soweit das FinStrG nichts anderes bestimmt, die Bestimmungen der…
…Entrichtung der Gebühr jedoch nicht nachgewiesen worden. Über die Berufung wurde erwogen: 1.Bescheid betreffend die Gebühr gemäß § 17a VfGG: § 17a Abs. 1 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) in der zum Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs.1 einschließlich der Beilagen…
…Abs. 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Berufung (bzw. Beschwerde)…
…Abs. 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Berufung (bzw. Beschwerde)…
…dass die sofortige (volle) Entrichtung der Abgaben mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Nach der ständigen Rechtsprechung begründet die Einbringung eines Rechtsmittels oder einer VwGH-Beschwerde allein noch keine erhebliche Härte. Sie werden daher ersucht…
…Datum ist jenes der Postaufgabe (§ 108 Abs.4 BAO). Da eine andere gemäß BAO iVm § 56 Abs.2 FinStrG zulässige Einbringung der Beschwerde, etwa im Faxweg oder durch persönliche Abgabe bei der Behörde I. oder II. Instanz nicht aufscheint, ist die Beschwerdeeinbringung mit eintägiger Verspätung…
…gelten für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des unabhängigen Finanzsenates, sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen. Gemäß § 273 Abs. 1 Buchstabe b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung (Beschwerde) durch Bescheid…
…den Rechtsbehelf der Beschwerde ein. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 85c Abs.8 erster Satz Zollrechts-Durchführungsgesetz, (ZollR-DG), gelten für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen und für die Aussetzung der Vollziehung die diesbezüglichen Regelungen der BAO…
…die er aufgrund der seitens der Finanzstrafbehörde erster Instanz verursachten Verfahrensmängel (mangelhafte verfahrensrechtliche Belehrung) mangels erforderlicher verfahrensrechtlicher Kenntnisse nicht treffen konnte (unverschuldeter Entscheidungsnotstand) . Es entspricht keiner ordentlichen Rechtspflege, Parteien die Entscheidung über rechtliche Optionen mittels Würfeln zuzumuten. Durch Einbringung der Beschwerde 13577-006 vom 06…
…Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) in der zum Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde geltenden Fassung, die Gebühr in Höhe von 220,00 Euro, sowie die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG in Höhe von 110,00 Euro, gesamt sohin 330,00 Euro, fest. In der dagegen eingebrachten Berufung…
…für die Aussetzung der Einhebung sei. Die Entscheidungsbefugnis in dieser Steuersache sei auf den Verwaltungsgerichtshof übergegangen. Dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern fehle daher die Legitimation eine weitere Entscheidung in dieser Abgabensache zu treffen. Dennoch sei durch die Einbringung der Beschwerde der Bescheid nicht unanfechtbar…
…Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) in der zum Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs.1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220 Euro. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen…