…vom 29.1.1991, 89/14/0088) vertretenen Auffassung können Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich…
…möglich zu erwirken. Der Umstand, dass die Bw auch nach der Rückkehr ihres Ehegatten auf Empfehlung ihres Anwaltes die gemeinsame Wohnung bis zur Ehescheidung nicht verlassen hat, um dadurch im anstehenden Scheidungsverfahren ihre Rechtsposition nicht zu verschlechtern, kann jedenfalls nicht dahingehend interpretiert werden, dass die…
…dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat. Aus diesem Grund können Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen…
…C GZ , BG FAA ). Auf Grund dieses Vergleiches bezahlte der Bw. im Jahr 2006 3.600 € an seine ehemalige Gattin (Einkommensteuererklärung 2006). Über die Berufung wurde erwogen: Aufwendungen, die die Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen sind, können nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. von …
…Der Vergleichsausfertigung der Ehescheidung im Einvernehmen (xy), ist unter Punkt 3.) und 4.) zu entnehmen: 3.) "Hinsichtlich der Obsorge für die beiden mj. ML, geboren am xx und KL, geboren am yy vereinbaren die Beiden (Anm.: Antragsteller) gemeinsame Obsorge. Das Besuchsrecht wird im Einvernehmen geregelt…
…89/14/0088, mit weiteren Verweisen) vertretenen Auffassung, dass Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein können, weil sie auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als…
…das Verfahren (der einvernehmlichen Scheidung) durch einen Vergleich beendet, sind freiwillig sämtliche aus dem ehelichen Verhältnis entsprungenen Ansprüche zwischen den Parteien bereinigt und verglichen worden. Nach der vom Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung können Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach …
…Es wurde auch der Beschluss über die Ehescheidung im Einvernehmen gemäß § 55 a EheG vom 6. November 2009 vorgelegt, woraus hervorgeht, dass die Ehe unheilbar zerrüttet und die eheliche Gemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben sei. Im Akt befindet sich außerdem eine Liste über…
…Jänner 1991, Zl. 89/14/0088, mit weiteren Nachweisen) vertretenen Auffassung können Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Rahmen der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 beantragte der Berufungswerber (Bw.) die Berücksichtigung des Alleinerzieherabsetzbetrages. Zur Begründung wurden die Unterlagen über die Ehescheidung im Einvernehmen vom 22.10.2008 vorgelegt: Vergleich vom 10.11…
…2007 zu entnehmen). Entscheidungsgründe Herr P.P. (in der Folge auch Berufungswerber genannt) schloss am 9. März 2006 im Rahmen seiner Ehescheidung im Einvernehmen gemäß § 55a EheG mit seiner Ehegattin vor dem Bezirksgericht X einen Vergleich, der sinngemäß folgenden Inhalt hat: Die Ehegattin übergibt und…
…später erfolgt, da er zuerst in seinem Dienstzimmer in der l und anschließend in der o im o2 wohnte. Sowohl ihre Eltern, die im Nebenhaus wohnten als auch ihre beiden erwachsenen Kinder könnten dies bestätigen. Eine Kopie des Beschlusses über die Ehescheidung im Einvernehmen gemäß §…
…Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellten. In der rechtzeitig dagegen erhobenen Berufung wendete der Bw. ein, dass er seit dem Auszug seiner Gattin, von der er seit 24.4.2006 geschieden sei, im Dezember 2005 die drei gemeinsamen Kinder im Alter von…
…dem sich die Steuerpflichtigen aus freien Stücken entschlossen hätten. Auch Aufwendungen die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, könnten keine außergewöhnliche Belastung sein, weil sie im jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich beide Eheteile aus freien Stücken…
…dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat. Aus diesem Grund können Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG 1988 sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen…
…erklärter Höhe festgestellt. Im Zuge einer dagegen erhobenen Berufung legten die Bw am 11. Juni 2008 eine Ausfertigung des vor dem Bezirksgericht geschlossenen Scheidungsvergleiches vom 6.11.2006 (betreffend die beantragte Ehescheidung im Einvernehmen) vor. Demnach wurde dem MG (Zweitantragsteller im Scheidungsverfahren) zu diesem Stichtag…
…vorsätzlich herbeigeführt wurden, oder sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH können aber Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a EheG darstellen, keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34…
…Stücken entschlossen haben muss. Es ist zwar zutreffend, dass das Scheidungsverfahren durch Initiative der Ehegattin eingeleitet wurde, der Entschluss zu einem Vergleich und damit zu einer Ehescheidung im Einvernehmen erfolgte im beiderseitigen Einvernehmen, somit auch durch das eigene Prozessverhalten des Bw. verursacht. Der Vergleichsabschluss spiegelt…
…2001/14/0218, mit weiteren Nachweisen) vertretenen Auffassung, dass Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein können, weil sie auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als…
…ohnehin berücksichtigt hat. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19.7.2011 wies das Finanzamt Gänserndorf Mistelbach die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 als unbegründet ab: "Lt. Vergleichsausfertigung vom 3.10.2003 erfolgte die Ehescheidung im Einvernehmen gern. § 55a EheG . Aufgrund des Vergleiches verpflichtet sich der Ehegatte Hr…