…vom 29.1.1991, 89/14/0088) vertretenen Auffassung können Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich…
…möglich zu erwirken. Der Umstand, dass die Bw auch nach der Rückkehr ihres Ehegatten auf Empfehlung ihres Anwaltes die gemeinsame Wohnung bis zur Ehescheidung nicht verlassen hat, um dadurch im anstehenden Scheidungsverfahren ihre Rechtsposition nicht zu verschlechtern, kann jedenfalls nicht dahingehend interpretiert werden, dass die…
…dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat. Aus diesem Grund können Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen…
…C GZ , BG FAA ). Auf Grund dieses Vergleiches bezahlte der Bw. im Jahr 2006 3.600 € an seine ehemalige Gattin (Einkommensteuererklärung 2006). Über die Berufung wurde erwogen: Aufwendungen, die die Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen sind, können nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. von …
…sind. Unter Hinweis darauf hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in mehreren Erkenntnissen ausgesprochen, dass Aufwendungen, die in Folge einer einvernehmlichen Ehescheidung nach § 55a EheG anfallen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG 1988 sein können, da sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu…
…89/14/0088, mit weiteren Nachweisen) vertretenen Auffassung, dass Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein können, weil sie auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als…
…Der Vergleichsausfertigung der Ehescheidung im Einvernehmen (xy), ist unter Punkt 3.) und 4.) zu entnehmen: 3.) "Hinsichtlich der Obsorge für die beiden mj. ML, geboren am xx und KL, geboren am yy vereinbaren die Beiden (Anm.: Antragsteller) gemeinsame Obsorge. Das Besuchsrecht wird im Einvernehmen geregelt…
…89/14/0088, mit weiteren Verweisen) vertretenen Auffassung, dass Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein können, weil sie auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als…
…das Verfahren (der einvernehmlichen Scheidung) durch einen Vergleich beendet, sind freiwillig sämtliche aus dem ehelichen Verhältnis entsprungenen Ansprüche zwischen den Parteien bereinigt und verglichen worden. Nach der vom Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung können Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach …
…Es wurde auch der Beschluss über die Ehescheidung im Einvernehmen gemäß § 55 a EheG vom 6. November 2009 vorgelegt, woraus hervorgeht, dass die Ehe unheilbar zerrüttet und die eheliche Gemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben sei. Im Akt befindet sich außerdem eine Liste über…
…Jänner 1991, Zl. 89/14/0088, mit weiteren Nachweisen) vertretenen Auffassung können Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem…
…wird im Einvernehmen dergestalt geteilt, dass jedem Antragsteller jene Gegenstände zukommen, die in der - beiliegenden Inventarliste dem jeweiligen Antragsteller zugeordnet sind. V. Die anfallenden Grunderwerbsteuern und Einverleibungsgebühren werden von jenem Antragsteller getragen, der die Liegenschaftsanteile erwirbt. Die Gerichtsgebühr für die einvernehmliche Ehescheidung tragen die Antragsteller…
…außergewöhnliche Belastung dar, ist auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 sein können, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem…
…der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat. Nach der vom Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung können Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein, weil sie in jedem Fall auf…
…zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann." Aus der Wortgruppe "nicht entziehen kann" schließt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), dass Aufwendungen im Gefolge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig erwachsen, sondern auf ein Verhalten zurückgehen…
…sind. Unter Hinweis darauf hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in mehreren Erkenntnissen ausgesprochen, dass Aufwendungen, die in Folge einer einvernehmlichen Ehescheidung nach § 55a EheG anfallen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG 1988 sein können, da sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu…
…89/14/0088, mit weiteren Verweisen) vertretenen Auffassung, dass Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein können, weil sie auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als…
…sind. Unter Hinweis darauf hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in mehreren Erkenntnissen ausgesprochen, dass Aufwendungen, die in Folge einer einvernehmlichen Ehescheidung nach § 55a EheG anfallen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG 1988 sein können, da sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Rahmen der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 beantragte der Berufungswerber (Bw.) die Berücksichtigung des Alleinerzieherabsetzbetrages. Zur Begründung wurden die Unterlagen über die Ehescheidung im Einvernehmen vom 22.10.2008 vorgelegt: Vergleich vom 10.11…
…2007 zu entnehmen). Entscheidungsgründe Herr P.P. (in der Folge auch Berufungswerber genannt) schloss am 9. März 2006 im Rahmen seiner Ehescheidung im Einvernehmen gemäß § 55a EheG mit seiner Ehegattin vor dem Bezirksgericht X einen Vergleich, der sinngemäß folgenden Inhalt hat: Die Ehegattin übergibt und…