…für EWR-Bürger gemäß § 1 Abs. 2 lit. l und m leg. cit. nicht, es sei denn, sie sind Ehegatten, Kinder, Eltern oder Schwiegereltern eines freizügigkeitsberechtigten Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der bereits vor In-Kraft-Treten des Beitrittsvertrages dem EWR angehörte…
…weil sich das Kind ständig in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhält. Insofern sind die Ausführungen im Vorlageantrag berechtigt. Den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen tragen auch die Lohnsteuerrichtlinien unter Rz 792a betreffend Kinderlasten bei steuerpflichtigen EU/EWR-Bürgern mit im Ausland aufhältigen Kindern mit folgender Feststellung Rechnung: Auf…
…Steuerentlastung EU-Recht dann nicht entgegenstehe, wenn die ausschüttende Gesellschaft in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Drittstaat ohne Amtshilfeabkommen ansässig sei und die Entlastungsvoraussetzungen nur durch die Einholung von Auskünften beim Niederlassungsstaat dieser Gesellschaft geprüft werden könnten. Die Verweigerung der Steuerentlastung sei dann…
…von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen. a.) Gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988 werden auf Antrag auch Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der EU oder eines EWR-Staates, die im Inland weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt…
…kommt es gemäß EU/EWR-Recht, Art 76 bzw. 79 der VO (EWG) Nr. 1408/71 im Zusammenhang mit Art 10 DVO (EWG) 574/72 beim Zusammentreffen von Ansprüchen auf die österreichische Familienbeihilfe und auf Ansprüche auf eine Familienleistung eines EU/EWR-Mitgliedstaates für Kinder…
…kommt es gemäß EU/EWR-Recht, Art. 76 bzw. 79 der VO (EWG) Nr. 1408/71 im Zusammenhang mit Art. 10 DVO (EWG) 574/72 beim Zusammentreffen von Ansprüchen auf die österreichische Familienbeihilfe und auf Ansprüche auf eine Familienleistung eines EU/EWR-Mitgliedsstaates für Kinder…
… 1 Abs. 2 lit. l und m ("auf freizügigkeitsberechtigte EWR-Bürger ist das AuslBG nicht anzuwenden")gilt - mit Ausnahme der Staatsangehörigen der Republik Malta und der Republik Zypern - nicht für Staatsangehörige jener Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am 1. Mai 2004 aufgrund des Vertrages über…
…Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, wonach der UFS fragen möge, ob es mit dem EWR-Vertrag vereinbar sei, dass ein Mitgliedsstaat der Union an einen in einem EWR-Mitgliedstaat (konkret Liechtenstein) wohnhaften Unionsbürger trotz eines ausdrücklichen Antrages auf Zustellung, Entscheidungen nicht zustelle, sondern die Namhaftmachung eines…
…Beschäftigung betreffen und türkischen Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen hinsichtlich der Aufenthaltsberechtigung in den Mitgliedsaaten der EU und der Möglichkeit, eine Beschäftigung als unselbständig Erwerbstätige anzustreben und zu übernehmen, eine günstigere Position einräumen als es das AuslBG anderen Fremden, die nicht Angehörige eines EWR Mitgliedstaates sind…
…dazu ergangenen Rspr des EuGH gilt der Kinderabsetzbetrag als "Familienleistung". Im Inland beschäftigte EU-Bürger und Bürger der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen, deren Kinder sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU/EWR aufhalten, haben daher zusätzlich zur Familienbeihilfe auch Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag.…
…zur Schule gegangen ... - jedoch auszuschließen. Dass die "Englische Schule, St. Christopher's mit Cambridge (Oxford)System" eine in einem EU/EWR-Mitgliedstaat oder eine in der Schweiz situierte Schule ist, ist nach dem das v.a. Berufungsvorbringen ergänzende Berufungsvorbringen/Vorlageantrag - "... weil das sein Vater damals…
…dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH gilt der Kinderabsetzbetrag als "Familienleistung". Im Inland beschäftigte EU-Bürger und Bürger der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen, deren Kinder sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU/EWR aufhalten, haben daher zusätzlich zur Familienbeihilfe auch Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag.…
…2006 nachgewiesen. Die SGK ist kein inländisches Kreditinstitut. Zwar gelten nach dem Bankwesengesetz Kreditinstitute mit Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat ebenfalls als inländische Kreditinstitute. Die Schweiz ist aber nicht Mitglied des EWR und die SGK daher als ausländisches Kreditinstitut iSd § 2 Z 13 BWG anzusehen…
…dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH gilt der Kinderabsetzbetrag als "Familienleistung". Im Inland beschäftigte EU-Bürger und Bürger der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen, deren Kinder sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU/EWR aufhalten, haben daher zusätzlich zur Familienbeihilfe auch Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag.…
…Gehaltsbestandteile sowie Umsatzbeteiligungen." § 27 Glücksspielgesetz (kurz: GlSpG) lautet wie folgt: "Arbeitnehmer des Konzessionärs § 27 (1) Die Arbeitnehmer des Konzessionärs müssen Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaates sein. (2) Den Arbeitnehmern des Konzessionärs ist es untersagt, Aktien des Konzessionsunternehmens zu erwerben. Es dürfen ihnen weder Anteile vom Ertrag…
…GlSpG) lautet wie folgt: "Arbeitnehmer des Konzessionärs § 27. (1) Die Arbeitnehmer des Konzessionärs müssen Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaates sein. (2) Den Arbeitnehmern des Konzessionärs ist es untersagt, Aktien des Konzessionsunternehmens zu erwerben. Es dürfen ihnen weder Anteile vom Ertrag der Unternehmung noch von diesem Ertrag…
…GlSpG) lautet wie folgt: "Arbeitnehmer des Konzessionärs § 27. (1) Die Arbeitnehmer des Konzessionärs müssen Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaates sein. (2) Den Arbeitnehmern des Konzessionärs ist es untersagt, Aktien des Konzessionsunternehmens zu erwerben. Es dürfen ihnen weder Anteile vom Ertrag der Unternehmung noch von diesem Ertrag…
…GlSpG) lautet wie folgt: "Arbeitnehmer des Konzessionärs § 27. (1) Die Arbeitnehmer des Konzessionärs müssen Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaates sein. (2) Den Arbeitnehmern des Konzessionärs ist es untersagt, Aktien des Konzessionsunternehmens zu erwerben. Es dürfen ihnen weder Anteile vom Ertrag der Unternehmung noch von diesem Ertrag…
…GlSpG) lautet wie folgt: "Arbeitnehmer des Konzessionärs § 27. (1) Die Arbeitnehmer des Konzessionärs müssen Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaates sein. (2) Den Arbeitnehmern des Konzessionärs ist es untersagt, Aktien des Konzessionsunternehmens zu erwerben. Es dürfen ihnen weder Anteile vom Ertrag der Unternehmung noch von diesem Ertrag…
…GlSpG) lautet wie folgt: "Arbeitnehmer des Konzessionärs § 27. (1) Die Arbeitnehmer des Konzessionärs müssen Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaates sein. (2) Den Arbeitnehmern des Konzessionärs ist es untersagt, Aktien des Konzessionsunternehmens zu erwerben. Es dürfen ihnen weder Anteile vom Ertrag der Unternehmung noch von diesem Ertrag…