…Überschusses von der Möglichkeit eines pauschalen Betriebsausgabenabzuges von 50% der Erlöse im Sinne der Randziffer (Rz) 3204 der Einkommensteuerrichtlinien 2000 des Bundesministeriums für Finanzen (EStR) Gebrauch gemacht. Zunächst waren für die Jahre 2000 - 2002 erklärungsgemäße Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß …
…wird, ist der durch diese zeitliche Verzögerung bedingte Zinsenverlust zu berechnen. Gemäß der Prognose des SV ist dabei von einem jährlichen Abbauvolumen von 100.000 m³ und der vertraglich vereinbarten, monatlichen Entrichtung des Abbauzinses nach dem Abbaufortgang auszugehen. Vereinfachend wird eine unterjährig gleichmäßige Abbautätigkeit angenommen…
…innerhalb von 3 Monaten rechtzeitig gestellt. Des Weiteren ergibt sich daraus, dass uns kein grobes Verschulden an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren trifft, da die Anwendung bevor die EStR 4116b geändert wurde, nicht möglich war. Sollten Bedenken gegen die Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs 1 BAO…
…Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte gewerbliche Einkünfte als Estrichverleger. Anlässlich einer im ersten Halbjahr 2003 stattgefundenen und die Jahre 1999 - 2001 umfassenden Betriebsprüfung stellte der Prüfer unter anderem fest (Details können…
…dass die Maßnahmen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt werden. Weder die Schaffung der Zwischenwände noch die Anbringung des Estrichs wurde durch Professionisten vorgenommen, sodass die dafür getätigten Ausgaben auch nicht als Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum begünstigungsfähig sind. Auf Grund der oben dargestellten Überlegungen ist…
…Heizöl zu einem anderen Zweck als zum Verheizen (§ 9 Abs. 6 Z 1 MinStG 1995), nämlich zur Befüllung der Motorentanks der von der genannten Gesellschaft betriebenen Estrich-Pumpen, zu verwenden, was auch mit Ausnahme von 100, in Kanistern in den Firmenfahrzeugen mitgeführten Litern Heizöl tatsächlich…
§ 239 BAO vorliegt, indem der offenbar erfolgte (de-facto-)Verzicht des Steuergläubigers auf den Abgabenzahlungsanspruch auf nicht vom Beschuldigten zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, nach wie vor der bereits vom Erstsenat festgestellte Milderungsgrund des § 34 Abs. 1 Z 14 StGB (vollständige Schadensgutmachung) vor. An darüber…
…2003 (S 13-18 Finanzamtsakt) führte die Abgabenbehörde I. Instanz aus, Rz 8223 der Einkommensteuerrichtlinien 2000 (im Folgenden kurz: EStR) enthalte im Zusammenhang mit der Neugründung von Unternehmen die grundsätzliche Aussage, dass in Fällen, in denen als Folge einer Betriebseröffnung in den Jahren 2002 oder…
…wenn er qualifiziert rechtswidrig ist; das heißt, wenn der Bescheid generelle Gesetze oder Verordnungen verletzt oder der höchstgerichtlichen Judikatur widerspricht. Ein Verstoß gegen die EStR ist keine qualifizierte Rechtswidrigkeit, solange damit nicht gleichzeitig ein Gesetz oder eine Verordnung verletzt wird bzw. der höchstgerichtlichen Judikatur widerspricht…
…2004, 2000/14/0123; 21. September 2005, 2001//13/0214). Für die Bewertung der Apothekenkonzession stellt der in der Rz 2292 EStR idF Wartungserlass 2005 vom 2. Jänner 2006 angewendete Berechnungsmodus, den nicht abnutzbaren Konzessionswert von Apotheken mit 25 % des Kaufpreises der Apotheke anzusetzen, - höchstens…
…aus, wobei er im Sinne des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 22.2.2007, 2002/14/0019, und nach dem damaligen Stand der EStR 2000 (Rz 4116b) in diesem Zusammenhang keine Basispauschalierung gemäß § 17 EStG 1988 geltend machte. Die Veranlagung erfolgte erklärungsgemäß; der am 9. Dezember…
…2000/14/0123; 21. September 2005, 2001/13/0214). Für die Bewertung der Apothekenkonzession stellt der in der Rz 2292 EStR idF Wartungserlass 2005 vom 2. Jänner 2006 angewendete Berechnungsmodus, den nicht abnutzbaren Konzessionswert von Apotheken mit 25 % des Kaufpreises der Apotheke anzusetzen, - höchstens aber…
…wobei dargetan wurde, die diesbezügliche RZ 3119 der EStR 2000 betreffe nur die Berichtigung einer von vornherein falsch angenommenen Nutzungsdauer und daraus resultierender Abschreibungskorrekturen in den Folgejahren. Im vorliegenden Fall seien aber für bereits verjährte Jahre unzulässige Abschreibungen vorgenommen worden, die nun nicht dadurch rückgängig…
…Wirtschaftsgut von Anbeginn dem LN zuzurechnen. Der LKW DAF weise indes eine Grundmietzeit von vier Jahren und eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren auf, was bedeute, dass die Grundmietzeit 80 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer betrage. Gemäß EStR, Rz 137, 3. Tatbestand, sei bei einer Grundmietzeit von…
…die Ansicht, dass die Wirtschaftsgüter mehr als die Hälfte ihrer Nutzungsdauer oder zumindest vier (volle) Wirtschaftsjahre dem Betriebsvermögen angehören müssen (EStR 2000 Rz 8217a). 3 Rechtliche Würdigung Der entscheidende Senat kommt zu folgender Auslegung der gesetzlichen Vorgaben: Die Absicht des Gesetzgebers bei der Schaffung des §…
…Die Einnahmen des Bw. seien daher um das Kilometergeld abzüglich pauschaler Betriebsausgaben zu erhöhen (EstR 4109). Der Bw. habe folgende Kilometergeldersätze erhalten: | 1995 | 92.000 S | 1996 | 92.000 S | 1997 | 92.000 S | 1998 | 98.000…
…Betriebskosten ist dann vorzunehmen, wenn für ein Fahrzeug, bei dem die Anschaffungskosten zu kürzen sind, auf Grund seiner gehobenen Ausstattung tatsächlich höhere Kosten (zB höhere Servicekosten) anfallen (EStR 2000 Rz 4780). Treibstoffkosten sind idR voll abzugsfähig (VwGH 18.12.08, 2006/15/0169; 27.7…
…er in diesem Sinne daher auch noch nicht "eröffnet". Das Finanzamt nimmt allerdings - offenbar der Verwaltungspraxis bzw. der Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen (vgl. diesbezüglich EStR 2000, Rz 4529) folgend -eine Betriebseröffnung bereits mit dem erstmaligen Anfall von Aufwendungen (im Konkreten: Fremdmittelkosten bzw. Investitonsfreibetrag) an…
… 13 Abs. 2 der LuF PauschVO 2001 angeführten "Sozialversicherungsbeiträge" jedoch nur insoweit, als sie an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern geleistet werden (vgl. Rz 4246 EStR 2000 AÖF 2000/232 i.d.F.2002/84). Diese Interpretation vermag zwar dem gewollten Regelungsinhalt der LuF PauschVO 2001…
…führte zu deren Begründung im Wesentlichen aus (Berufung vom 14.2.2005 und Berufungsergänzung vom 17.2.2005): 1) Fußboden und Teppichfliesen: Im Zuge des Neubaues des Betriebsgebäudes sei der gesamte Bürotrakt mit einem entsprechenden Boden ausgestattet worden. Dieser Estrich, welcher gestrichen und versiegelt sei…