…mittels E-Mail einer Übermittlung mittels Telefax nicht gleichzuhalten sein soll (andere Ansicht UFS 28.2.2012, ZRV/0210-Z3K/07, und UFS 1.8.2012, RV/1027-W/12, dazu auch Guth, Einbringung eines Rechtsbehelfs mit Anhang einer PDF-Datei zu einem E-Mail…
…aufgrund dieser Bestandverträge Leistungen erbrachte und diese nicht zurückforderte, um einen Imageschaden zu vermeiden. Wären diese Rechtsgeschäfte tatsächlich ein rechtliches Nichts, hätte die Bw. auch keinen Imageschaden im Fall der Zurückforderung der Leistungen zu befürchten. Mit E-Mail vom 11.5.2012 teilte die Bw…
…aufgrund dieser Bestandverträge Leistungen erbrachte und diese nicht zurückforderte, um einen Imageschaden zu vermeiden. Wären diese Rechtsgeschäfte tatsächlich ein rechtliches Nichts, hätte die Bw. auch keinen Imageschaden im Fall der Zurückforderung der Leistungen zu befürchten. Mit E-Mail vom 11.5.2012 teilte die Bw…
…aufgrund dieser Bestandverträge Leistungen erbrachte und diese nicht zurückforderte, um einen Imageschaden zu vermeiden. Wären diese Rechtsgeschäfte tatsächlich ein rechtliches Nichts, hätte die Bw. auch keinen Imageschaden im Fall der Zurückforderung der Leistungen zu befürchten. Mit E-Mail vom 11.5.2012 teilte die Bw…
…aufgrund dieser Bestandverträge Leistungen erbrachte und diese nicht zurückforderte, um einen Imageschaden zu vermeiden. Wären diese Rechtsgeschäfte tatsächlich ein rechtliches Nichts, hätte die Bw. auch keinen Imageschaden im Fall der Zurückforderung der Leistungen zu befürchten. Mit E-Mail vom 11.5.2012 teilte die Bw…
…aufgrund dieser Bestandverträge Leistungen erbrachte und diese nicht zurückforderte, um einen Imageschaden zu vermeiden. Wären diese Rechtsgeschäfte tatsächlich ein rechtliches Nichts, hätte die Bw. auch keinen Imageschaden im Fall der Zurückforderung der Leistungen zu befürchten. Mit E-Mail vom 11.5.2012 teilte die Bw…
…aufgrund dieser Bestandverträge Leistungen erbrachte und diese nicht zurückforderte, um einen Imageschaden zu vermeiden. Wären diese Rechtsgeschäfte tatsächlich ein rechtliches Nichts, hätte die Bw. auch keinen Imageschaden im Fall der Zurückforderung der Leistungen zu befürchten. Mit E-Mail vom 11.5.2012 teilte die Bw…
…gerichteten E-Mail vom 30. November 2004 wird von der zuständigen Referentin für externe Lehre der Universität Innsbruck mitgeteilt, dass der Bw im Sommersemester 2003 als Lehrbeauftragter mit 2 lit a Stunden an der UNI beschäftigt gewesen sei. Es habe sich um ein öffentlich-rechtliches…
…wurde im E-Mail darauf hingewiesen, dass der Ausstellung sein Rückstand beim Finanzamt entgegensteht, weil aufgrund der getroffenen Vereinbarung die Löschung der Restrückstände erst im Jahr 2015 erfolgen wird, welcher bei Einhalten aller Bedingungen jedoch zwischenzeitig nicht weiter vollstreckt werde. Diesem E-Mail wurden 3…
…per E-Mail an das Bundesministerium für Finanzen wegen einer angeblich offenen Rechtsmittelfrist gewandt. Der zuletzt erlassene Abgabenbescheid war jedoch der Einkommensteuerbescheid 2010, der am 29. Juni 2011 erging. Die bei Vorsprachen im Finanzamt Waldviertel angesprochene Veranlagung in Investmentfondsanteilen bei der BankB betreffe nicht das…
…und objektiver Betrachtung nicht um Liebhaberei gehandelt habe und auch weiterhin nicht handle. 8.1. Am 22. März 2011 wurde seitens des unabhängigen Finanzsenates unter Bezugnahme auf das am 21. März 2011 mit dem steuerlichen Vertreter geführte Telefonat an diesen ein E-Mail mit der…
…solchen kann daher nicht gesprochen werden. Dabei wird nicht verkannt, dass dieser Umstand für sich allein rechtlich nicht die Entscheidung tragen kann, doch ist er Bestandteil des maßgeblichen Sachverhaltes, dem grundsätzlich auch der Verwaltungsgerichtshof im Zuge des mehrmals genannten Erkenntnisses vom 26. Mai 2004 entscheidungsrelevante…
…Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen. Aktenkundig wäre, dass der Bw. am 19.6.2007 per E-Mail die Umsatzsteuervoranmeldung für März 2007 (offenbar der A. ) übermittelt worden wäre. Es wäre völlig abwegig (und auch mit dem Steuergeheimnis nicht vereinbar), von ihr zu verlangen, dass sie die "Identität…
…soll. Das Mietobjekt wird als zweigeschossiges, ehemaliges Amtsgebäude beschrieben, dessen Nutzfläche 280 m² betragen hat. Aufzüge sollen nicht vorhanden sein. E-Mail der V-GmbH an Franz D: "Betreff: Erinnerungsunterstützung" (31. März 2004), lautend: "Wie sie sich sicherlich erinnern können, ist die Rohstoffbeschaffung der V…
…7. Mai 1998 datierten und mit dem Broker B getroffenen Vereinbarung sei ersichtlich, wer die relevanten Leistungen zu erbringen habe bzw. dass die Bw. mangels des entsprechenden Fachwissens diese Leistungen gar nicht erbringen, sondern nur weitergeben habe können. Diese Leistungen seien daher durch die "E…
…o.a. Darstellung geht im Wesentlichen Folgendes hervor: "(...) Kontakte zum Erwerb Ihrer Wohnung (...): Besichtigung mit mir am 1.10.2009 (...) Besichtigung am 5.10.2009 - am 7.10.2009 email mit den Verkaufspreisen im Falle des Erwerbes als Anlegerwohnung für die Wohnungen Top Nr. 11…
…soll. Das Mietobjekt wird als zweigeschossiges, ehemaliges Amtsgebäude beschrieben, dessen Nutzfläche 280 m² betragen hat. Aufzüge sollen nicht vorhanden sein. E-Mail der V-GmbH an Franz D: "Betreff: Erinnerungsunterstützung" (31. März 2004), lautend: "Wie sie sich sicherlich erinnern können, ist die Rohstoffbeschaffung der V…
…E-Mail)-Adressen von Lieferanten angegeben sind, schadet nach Ansicht der Referentin nicht. Das Werbeinteresse der Lieferanten an der Werbeeinschaltung liegt darin, dass gegenständliche Produkte bei BB gekauft werden und damit ihr Umsatz mit BB erhöht wird, eine Angabe der eigenen Adresse ist dafür nicht…
…bescheidmäßige Auskunftsverweigerung nach § 3 AuskPflG) betrifft, ist der auf ein E-Mail hinauf ergangene Bescheid - rechtlich betrachtet - ohne den erforderlichen Antrag ergangen (eine amtswegige Befugnis zu seiner Erlassung bestand ja nicht). In solchen Fällen fehlender Anträge sah der VwGH bislang überwiegend Anwendungsfälle von § 42 Abs…
…186.393,31) bewirkt habe, indem Erlöse nicht erklärt worden seien. Er habe hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die beim Finanzamt Innsbruck mittels e-Mail innerhalb der Rechtsmittelfrist eingebrachte Eingabe des Beschuldigten vom 6. Oktober 2004…