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37 881 Treffer542 msnur geltende Fassungen
BFG RV/4100262/2017Wohnraumschaffung Freibetrag eigene Behinderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.07.2020

…Dies führt im Ergebnis dazu, dass ein E-Mail schlichtweg ein "rechtliches Nichts" darstellt (SWK 13/2016, 654; VwGH 27.09.2012, 2012/16/0082). Folglich hatte sich das Gericht mit dessen Inhalt nicht auseinanderzusetzen. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist…

BFG RV/7300005/2015Anmeldung einer Beschwerde gegen ein Erkenntnis des Spruchsenates per E-Mail an dessen Geschäftsstelle, E-Mail löst keine Entscheidungspflicht aus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss01.06.2015

…Infolgedessen ist auch der diesbezüglich erlassene Mängelbehebungsbescheid der Finanzstrafbehörde vom 8. Jänner 2015 ohne Rechtgrundlage ergangen und konnte auch keine Rechtswirkungen entfalten. Da eine Eingabe per Mail ein rechtliches Nichts darstellt, kommt dem Beschluss auch nur die Qualität einer formlosen Mitteilung zu. Mangels Rechtsmittelmöglichkeit entfällt…

BFG RS/7100010/2021Die Einbringung einer Säumnisbeschwerde hinsichtlich eines Antrages gemäß § 299 BAO per E-Mail an das BFG löst keine Entscheidungspflicht aus.
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Beschluss27.01.2021

…bei der am 25. Jänner 2021 vom Beschwerdeführer mittels E-Mail eingebrachten Säumnisbeschwerde nicht um eine Eingabe an die Behörde im Sinne der § 85 und § 86a BAO handelt, besteht hierüber keine Entscheidungspflicht. Da eine Eingabe per Mail ein rechtliches Nichts darstellt, kommt dem Beschluss auch…

BFG RV/4100436/2017Schweizer Arbeitslosengeld an in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen - eine "ähnliche Vergütung" iSd Art. 15 DBA?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.02.2020

…E-Mails nicht in den zu dieser Bestimmung ergangenen Verordnungen als zulässige Einbringungsform vorgesehen sind. Der VwGH erachtet es nicht einmal für erforderlich, dass auf einen Formmangel durch Erteilung eines Mängelbehebungsauftrags hingewiesen wird. Dies führt im Ergebnis dazu, dass ein E-Mail schlichtweg ein "rechtliches…

BFG RV/7300008/2023Einspruch per E-Mail eingebracht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2023

…dass - zumindest in 1. Instanz - die Meinung vorherrscht, ein vis e-mail übermittelter Einspruch sei als rechtliches Nichts zu betrachten. Sollte diese Meinung zutreffen, befand ich mich und befand sich auch mein Vertreter diesbezüglich in einem entschuldbaren Irrtum, weil nämlich die RM-Belehrung bloß den…

BFG RV/7104783/2017E-Mail als verjährungsverlängernde Amtshandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.09.2018

…der Niederschrift mit dem Termin 17.12.2014 ist unrichtig. Diese Niederschrift ist unseres Erachtens ein rechtliches Nichts. Eventuell hat diese per Mail übermittelte Niederschrift den Charakter eines Aktenvermerks oder maximal die Wirkung eines Vorhaltes. Selbst wenn man die übermittelte Niederschrift vom 19.12.2014…

BFG RV/7100461/2022Mit E-Mail an den Finanzminister übermittelter Vorlageantrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss24.02.2022

…der vorsieht, dass Anbringen auch in jeder anderen technischen Weise eingebracht werden können, also auch per E-Mail, nach der BAO nicht per E-Mail eingebracht werden. Eine per E-Mail eingebrachte Beschwerde ist nach hA als "rechtliches Nichts" anzusehen, zumindest aber unzulässig (vgl. Lenneis…

BFG RV/7103391/2019Einbringung einer Beschwerde mit E-Mail
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss12.08.2021

…mittels Mail vor). Derartige Eingaben sind daher unbeachtlich und auch keiner Mängelbehebung zugänglich (vgl. z.B. VwGH 27.09.2012, 2012/16/0082; BFG 26.09.2019, RV/4100189/2018; BFG 31.07.2019, RV/2100952/2018). Ein E-Mail stellt somit ein "rechtliches Nichts…

BFG RV/7100231/2017Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung per E-Mail ohne jeden Pflichtveranlagungsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.04.2017

…Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Frage, ob eine Mitteilung ein E-Mail ist oder schriftlich verfasst wurde ist einerseits auf Sachverhaltsebene durch Beweiswürdigung zu entscheiden, beziehungsweise wurde in diesem Beschluss auf der rechtlichen Ebene der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs …

BFG RV/2100946/2025Fehlender Umwidmungsantrag nach den Spätantragsrichtlinien berechtigt zur Rückerstattung nach § 14 Abs 2 Z 2 COFAG-NoAG, wenn E-Mail-Einladung der COFAG nicht zugegangen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.05.2026

…4). Nicht strittig ist, dass die steuerliche Vertretung gegenüber der COFAG die Ungültigkeit der E-Mail-Adresse "mitarbeiter@steuerberater" in Folge Ausscheiden des Mitarbeiters Herr Mitarbeiter mit Ende Februar 2023 nicht anzeigte. Ferner unstrittig ist der Umstand, dass kein Umwidmungsantrag gestellt wurde. 3. Rechtliche Beurteilung…

BFG RV/2100752/2025Rückerstattung nach § 14 Abs 2 Z 2 COFAG-NoAG, wenn kein Umwidmungsantrag nach den Spätantragsrichtlinien gestellt wurde, weil die E-Mail-Einladung der COFAG nicht zugegangen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.12.2025

…der Bf. das Handeln seiner steuerlichen Vertretung zurechnen lassen muss. Es mag zwar der steuerlichen Vertretung des Bf. nicht möglich gewesen sein, sämtliche E-Mail-Adressen von ausgeschiedenen Mitarbeitern für alle Zeit aufrecht zu belassen. Der steuerlichen Vertretung des Bf. musste aber bewusst sein, dass…

BFG RV/2100751/2025Rückerstattung nach § 14 Abs 2 Z 2 COFAG-NoAG, wenn kein Umwidmungsantrag nach den Spätantragsrichtlinien gestellt wurde, weil die E-Mail-Einladung der COFAG nicht zugegangen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.12.2025

…als rechtliches Nichts betrachtet, während im Beschwerdefall eine Rückforderung auf ein nachweislich nicht zugestelltes Mail gestützt werde. Der COFAG wäre es ein Leichtes gewesen, ihrer Pflicht zur Übermittlung der Einladung zur Antragsstellung nach Punkt 4.1 der Spätantragsrichtlinie auf anderem Weg als per E-Mail…

BFG RV/2100750/2025Rückerstattung nach § 14 Abs 2 Z 2 COFAG-NoAG, wenn kein Umwidmungsantrag nach den Spätantragsrichtlinien gestellt wurde, weil die E-Mail-Einladung der COFAG nicht zugegangen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.12.2025

…2025). Nicht strittig ist ferner, dass die steuerliche Vertretung der COFAG gegenüber die Ungültigkeit der E-Mail-Adresse ***Mitarbeiter@Steuerberater*** in Folge Ausscheidens des Mitarbeiters ***Mitarbeiter*** mit Ende Februar 2023 nicht anzeigte. Ferner unstrittig ist der Umstand, dass kein Umwidmungsantrag gestellt wurde. 3. Rechtliche Beurteilung…

BFG RV/7400090/2023Zurücknahme der Beschwerde: Gegenstandsloserklärung gemäß § 256 Abs. 3 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss05.08.2025

…in einem Kuvert beim Bundesfinanzgericht eingebracht wurde. Ein Ausdruck eines E-Mails, das einer Behörde mittels Post, persönlicher Abgabe oder Fax übermittelt wird, genügt den Erfordernissen der Schriftlichkeit der Bundesabgabenordnung und stellt, im Unterschied zu einem E-Mail, kein rechtliches Nichts iSd § 86a BAO dar. …

BFG RV/2100259/2026Information der COFAG über Möglichkeit der Stellung eines Spätantrages an nicht mehr aufrechte Mail-Adresse des steuerlichen Vertreters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2026

…De-minimis Beihilfen nach Punkt 5 der Spätantragsrichtlinien. Da die E-Mail-Adresse M@x-wt.at durch das Ausscheiden des Mitarbeiters M aus der Kanzlei im Februar 2023 nicht mehr aktiv war, wurde die Mail vom 04.12.2023 dem steuerlichen Vertreter des Bf…

BFG RV/7102392/2026Beschwerde per Mail / verspätete Einbringung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.06.2026

…von Anbringen mittels Mail vor). Derartige Eingaben sind daher unbeachtlich und auch keiner Mängelbehebung zugänglich (vgl. zB. VwGH 27.09.2012, 2012/16/0082; BFG 31.07.2019, RV/2100952/2018). Ein E-Mail stellt somit ein "rechtliches Nichts" dar. Es ist nicht dazu geeignet…

BFG RV/2100141/2026Information der COFAG über Möglichkeit der Stellung eines Spätantrages an nicht mehr aufrechte Mail-Adresse des steuerlichen Vertreters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2026

…De-minimis Beihilfen nach Punkt 5 der Spätantragsrichtlinien. Da die E-Mail-Adresse M@x-wt.at durch das Ausscheiden des Mitarbeiters M aus der Kanzlei im Februar 2023 nicht mehr aktiv war, wurde die Mail vom 04.12.2023 der steuerlichen Vertreterin der Bf…

BFG RV/7300016/2024Zurückweisung einer Beschwerde, Mail ist keine zulässige Einbringungsform
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2024

…Rsp. des VwGH sind E-Mails als "rechtliches Nichts" zu betrachten. Sinngemäß wurde das auch mittels E-Mail vom 22.01.2024 rückgeantwortet. Sohin wurde die Beschwerde vom 13.01.2023 gegen den Bescheid über die Anordnung von Auskünften über Bankkonten und Bankgeschäfte gemäß § 99…

BFG RV/2100536/2025Information der COFAG über Möglichkeit der Stellung eines Spätantrages an nicht mehr aufrechte Mail-Adresse des steuerlichen Vertreters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.12.2025Teil 1/2

…minimis Beihilfen nach Punkt 5 der Spätantragsrichtlinien. Da die E-Mail-Adresse M@wt-wt.at durch das Ausscheiden des Mitarbeiters M aus der Kanzlei im Februar 2023 nicht mehr aktiv war, wurde die Mail vom 04.12.2023 ebenso wenig zugestellt wie die in…

BFG RV/2100110/2026Information der COFAG über Möglichkeit der Stellung eines Spätantrages an nicht mehr aufrechte Mail-Adresse des steuerlichen Vertreters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2026

…De-minimis Beihilfen nach Punkt 5 der Spätantragsrichtlinien. Da die E-Mail-Adresse M@x-wt.at durch das Ausscheiden des Mitarbeiters M aus der Kanzlei im Februar 2023 nicht mehr aktiv war, wurde die Mail vom 04.12.2023 dem steuerlichen Vertreter der Bf…