…2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Oktober 1997 wegen angeblich grundloser Durchführung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehles vom 9. Oktober 1997 des Vorsitzendes des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten…
…Gemäß § 93 Abs.1 FinStrG bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs.2) eines mit Gründen versehenen Befehles des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs.2 unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Die schriftliche…
…das Zollamt X. habe keine Veranlassung für die Durchführung einer Hausdurchsuchung gehabt, weil sämtliche Erkenntnisse und Unterlagen bezüglich der im Hausdurchsuchungsbefehl angeführten Abbrucharbeiten dem Zollamt bereits vor der Erlassung des Hausdurchsuchungsbefehles einerseits aufgrund eines unter der GZ c. beim Amt der z- Landesregierung anhängigen Feststellungsverfahrens…
…hinsichtlich der Voraussetzungen für die Durchführung einer derartigen Hausdurchsuchung wie folgt: Abs.1: Die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) [ ... ] bedarf eines mit Gründen versehenen Befehles des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und…
…begehrt Dr. X insoweit zu Recht die Aufhebung desselben. Denkbar wäre es grundsätzlich, die Präsentation (aber noch nicht erfolgte Übergabe) eines Hausdurchsuchungsbefehles an diejenige Person, welche von seiner Durchführung betroffen wäre, samt Aufforderung, die gesuchten Schriftstücke herauszugeben und damit die Durchsuchung der Räumlichkeiten nach diesen…
…hinsichtlich der Voraussetzungen für die Durchführung einer derartigen Hausdurchsuchung wie folgt: Abs.1: Die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) [ ... ] bedarf eines mit Gründen versehenen Befehles des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und…
…Weiters bestünde der Verdacht, ETH, GP und MH hätten im Zeitraum 1998 bis dato die durch die Partnervermittlerhotlines erzielten Umsätze nicht in voller Höhe erklärt. Die Durchführung einer Hausdurchsuchung in den oben bezeichneten Räumlichkeiten erscheine gerechtfertigt, weil der begründete Verdacht bestehe, dass sich darin Unterlagen…
…dass sie auch diese der Bw. als Eigentümerin zuordnete. Aus den im Arbeitsbogen der Betriebsprüfung aufliegenden Niederschriften über die im Rahmen der Hausdurchsuchungen im Büro und in der Privatwohnung der Bw. beschlagnahmten Unterlagen ergibt sich auf Grund eines Nummernvergleiches, dass nicht nur die 4 von…
…hinsichtlich den Voraussetzungen für die Durchführung einer Hausdurchsuchung wie folgt: Abs. 1: Die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) [ ... ] bedarf eines mit Gründen versehenen Befehles des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die…
… 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit.a FinStrG bewirkt. Die Durchführung einer Hausdurchsuchung in den oben bezeichneten Räumlichkeiten des FM - und wegen der engen familiären Beziehung auch in den von GM benützten - erscheine gerechtfertigt, weil der begründete Verdacht bestehe, dass sich darin Unterlagen wie…
… 93 Abs. 1 FinStrG bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung eines mit Gründen versehenen Befehles des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 leg. cit. unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Die schriftliche Ausfertigung…
…für die Durchführung einer Hausdurchsuchung gegeben waren, ging es demnach nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen (Erkenntnisse) unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichten. Obzwar eine Kooperationsbereitschaft der…
…dass eine derartige Tätigkeit auf Dauer unentgeltlich durchgeführt wird. Eine Befragung des R bzw. der ES zu diesem Sachverhalt ist den Akten nicht zu entnehmen; vielmehr erschien offenkundig eine solche vor Durchführung der Hausdurchsuchung aus erhebungstaktischen Gründen offenbar durchaus untunlich. In der Gesamtschau hat daher…
…Funktion einer Amtpartei im gegenständlichen Beschwerdeverfahren. Welcher Standpunkt zutrifft, ist naturgegebenermaßen vorab vor der Würdigung der Beweislage nicht bekannt. Es war daher zur Wahrung deren Rechte beiden Finanzämtern im gegenständlichen Verfahren Parteistellung zuzuerkennen gewesen. Gemäß § 93 Abs. 1 FinStrG bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung eines…
…Funktion einer Amtpartei im gegenständlichen Beschwerdeverfahren. Welcher Standpunkt zutrifft, ist naturgegebenermaßen vorab vor der Würdigung der Beweislage nicht bekannt. Es war daher zur Wahrung deren Rechte beiden Finanzämtern im gegenständlichen Verfahren Parteistellung zuzuerkennen gewesen. Gemäß § 93 Abs. 1 FinStrG bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung eines…
…Funktion einer Amtpartei im gegenständlichen Beschwerdeverfahren. Welcher Standpunkt zutrifft, ist naturgegebenermaßen vorab vor der Würdigung der Beweislage nicht bekannt. Es war daher zur Wahrung deren Rechte beiden Finanzämtern im gegenständlichen Verfahren Parteistellung zuzuerkennen gewesen. Gemäß § 93 Abs. 1 FinStrG bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung eines…
…des Hausrechtes verletzt hätte. Obwohl mit der Durchführung der Hausdurchsuchungen ausdrücklich und ausschließlich die Beamten der Gendarmerie Perg betraut gewesen wären, hätten Beamte der Finanzstrafbehörde - konkret E H und L R von der PASt-Linz - eine Durchsuchung der privaten Wohnungen des Beschwerdeführers unter Berufung auf…
…des Hausrechtes verletzt hätte. Obwohl mit der Durchführung der Hausdurchsuchungen ausdrücklich und ausschließlich die Beamten der Gendarmerie Perg betraut gewesen wären, hätte auch ein Beamter der Finanzstrafbehörde - konkret R M von der PASt-Linz - eine Durchsuchung der privaten Wohnungen des Beschwerdeführers unter Berufung auf nicht…
…lediglich eine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegenüber dem Beschwerdeführer, deren Rechtmäßigkeit zu prüfen ist. § 93 FinStrG bestimmt hinsichtlich der Voraussetzungen für die Durchführung einer Hausdurchsuchung wie folgt: Abs.1: Die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) [ ... ] bedarf eines mit Gründen versehenen Befehles des Vorsitzenden…
…sowie eine Stellungnahme zu den Beschwerden vorgelegt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 93 Abs.1 FinStrG bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs.2) eines mit Gründen versehenen Befehles des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs.2 unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der…