…einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft und die andere Gesellschaft in der Schweiz steuerlich ansässig ist und - nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Drittstaaten keine der beiden Gesellschaften in diesem Drittstaat steuerlich ansässig ist und - beide Gesellschaften ohne Befreiung der Körperschaftsteuer unterliegen und beide die Form einer Kapitalgesellschaft…
…15/0070, auch die bislang unterbliebene Anrechnung der Körperschaftsteuerbeträge hinsichtlich der Drittstaatsdividenden aus Ländern mit einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit großem Informationsaustausch rechtswidrig sei. Das FA erließ in weiterer Folge am 4.3.2013 die berufungsgegenständlichen (neuen) Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 1999 bis 2001, wobei es…
…0045 mit Hinweis auf EuGH vom 15.7.2004, Rs C-315/02, Lenz). Die für inländische Dividenden vorgesehene begünstigte Besteuerung ist daher jedenfalls auch auf die aus Deutschland zugeflossenen Dividenden anzuwenden. Umstritten ist, ob die Vorschriften über die Kapitalverkehrsfreiheit auch im Verhältnis zu Drittstaaten…
…Umständen ist nicht auszuschließen, dass ein Mitgliedstaat nachweisen kann, dass eine Beschränkung des Kapitalverkehrs mit Drittstaaten aus einem bestimmten Grund gerechtfertigt ist, auch wenn dieser Grund keine stichhaltige Rechtfertigung für eine Beschränkung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten darstellen würde (Urteil A, Rn 36 und 37…
…gegen die Kapitalverkehrsfreiheit fest. In Bezug auf Mit-gliedstaaten erachtete der EuGH diesen Verstoß als nicht durch das Erfordernis der Wirksamkeit der Steueraufsicht gerechtfertigt. In Bezug auf Konstellationen mit Drittstaaten führte der EuGH jedoch in Rn 70 aus: "Für gemeinnützige Einrichtungen, die ihren Sitz in…
…auch keine Änderung von der Anrechnungs- auf die Befreiungsmethode beantragt. Die Drittstaats-Portfoliodividenden stünden nun zum einen im Zusammenhang mit Ländern, mit denen in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ein großer Informationsaustausch vereinbart sei, zum anderen mit solchen, mit denen lediglich ein kleiner Informationsaustausch vereinbart sei…
…Lebensinteressen befinde sich auf Grund des Grundbesitzes und der Familie definitiv in Österreich. Eine arbeitstägliche Rückkehr (= Grenzgängereigenschaft) sei durch das geänderte Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz für ein Besteuerungsrecht in Österreich nicht mehr erforderlich. Eine Abmeldung bei der örtlichen Gemeinde könne diese Steuerpflicht nicht beschränken.…
…aufrecht, wenn der Dienstnehmer neben dieser Tätigkeit im selben Jahr auch im Wohnsitzstaat oder in einem Drittstaat Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit erzielt, weshalb die Schweiz betreff dieser Einkünfte ihren Besteuerungsanspruch verliert. Auch wenn im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz das Wort "üblicherweise" nicht klar definiert ist…
…Abs. 4 DBA Schweiz nicht einsichtig, dass der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für die Bezüge, die auf Zeiten von Drittstaatsentsendungen eines Steuerpflichtigen entfallen, über die sog. Monteurklausel (vgl. die sog. Monteurklausel in den hier maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Frankreich und China…
…Einkünfte im Tätigkeitsstaat tatsächlich steuerlich erfasst worden sind). Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Korea enthält jedenfalls keine "Subject-to-tax-Klausel" für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. Für den auf die Montagezeit in Korea entfallenden Gehaltsteil steht das Besteuerungsrecht Korea (Tätigkeitsstaat; die Monteurklausel kommt nicht zur Anwendung) zu…
…die Schweiz und zahlreiche Drittstaaten verteilte wirtschaftliche Interessen gegenüberstehen, besteht kein Zweifel daran, dass sein Lebensmittelpunkt in Österreich gelegen ist, dass er hier ansässig im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens ist (vgl. Berufungsverfahren für 2006, UFS 7.4.2008, RV/0071-F/08, mit Verweis auf die…
…konkrete Arbeitsverhältnis abzustellen. Treten nun aber in einem konkreten Arbeitsverhältnis Veränderungen der festgestellten Art ein, dass nämlich eine mehrjährige klare Grenzgängertätigkeit (mit arbeitstäglichem Pendeln) von einer klar abgrenzbaren Nichtgrenzgänger- bzw Drittstaatentsendungsphase (mit 70%igem Nichtpendeln) unterbrochen wird, dann ist es einzig sachgerecht, die beiden völlig…
…vgl. Lang/Schuch, Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Österreich, München/Wien 1997, Rz 38 zu Art. 9 DBA Deutschland). Dies hat aber auch dann zu gelten, wenn der Arbeitnehmer in einem Drittstaat dienstlich tätig wird. "Ausgeübt" wird eine Tätigkeit auf dem Gebiet des Staates, in dem sich der…
…nach den Doppelbesteuerungsabkommen nicht zulässig. Gemäß Art 56 EG sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern verboten. Art 56 EG berührt allerdings nicht das Recht der Mitgliedstaaten, die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechtes anzuwenden, die Steuerpflichtigen mit unterschiedlichem Kapitalanlageort…
…152/4; VwGH 8.2.2007, 2004/15/0102). Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Einnahmen stehen, die auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens von der Besteuerung im Inland ausgenommen sind, sind daher nicht (voll, sondern nur über eine Verminderung der unter Progressionsvorbehalt stehenden Einkünfte) abzugsfähig. § 20 Abs…
…Zusammenspiel von Zuteilungsnorm und Methodenartikel in ihrem Kommentar (Internationales Steuerrecht, Z 23 Anm. 1) wie folgt: "Der Hauptteil eines Doppelbesteuerungsabkommens befasst sich mit der grundsätzlichen Aufteilung der Besteuerungsrechte auf die beiden Vertragsstaaten. Die Art, wie diese so getroffene Aufteilung der Besteuerungsrechte zwecks Beseitigung der Doppelbesteuerung…
…Drittstaaten (wie hier Australien) ist jedoch die Stillhalteklausel des Art 64 Abs. 1 AEUV (= ex Art 57 EG) zu beachten. Danach können Beschränkungen auf dritte Länder, die am 31. Dezember 1993 aufgrund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften oder aufgrund von Rechtsvorschriften der Union für den Kapitalverkehr mit…
…die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Der verheiratete Berufungswerber hat seinen Wohnsitz seit vielen Jahren in A und war bis Ende des Jahres 2000 bei der ebendort ansässigen Firma Z-Österreich GmbH (aktuell: Z-Austria GmbH) unselbständig beschäftigt. Mit 1. Jänner 2001 wechselte der Berufungswerber…
…Steuer wurde wiederum mit lediglich 34.256,74 € festgesetzt). Die Berufungsvorentscheidung weist folgende Begründung auf: "Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die inländische Einkommensteuer hat maximal in der im Doppelbesteuerungsabkommen festgesetzten Höhe zu erfolgen. Zusätzlich ist die Anrechnung an ausländischer Quellensteuer mit jenem Betrag an…
…Betriebsstätte im Sinn des § 81 EStG ist auch ein anderer Betriebsstättenbegriff als jener, an den die Doppelbesteuerungsabkommen anknüpfen (Doralt, Einkommensteuer, § 81 Tz 3). Mit der Formulierung "jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung " knüpft § 81 EStG zunächst an die Betriebsstätte im Sinn des § 29 BAO an…