…Ein existenter, jedoch nicht die tatsächlichen Gegebenheiten widerspiegelnder Arbeitkräfteüberlassungsvertrag, bei dem das Dienstverhältnis zum Verleiher aufrecht und dieser formaler Arbeitgeber bleibt, ist demnach steuerlich nicht anzuerkennen, wenn der Verleiher die typischen Arbeitgeberfunktionen nicht (mehr) wahrnimmt und in Wirklichkeit nur mehr zwischengeschaltete Lohnauszahlungsstelle ist (EAS 2398…
…im Sinne des ArbeitskräfteüberlassungsG-AÜG, BGBl. Nr. 196/1988, einem Unternehmen zur Dienstleistung überlassen werden, stehen in einem Dienstverhältnis zum Arbeitskräfteüberlasser, sohin nicht zu jenem, der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzt (Beschäftiger). Kommunalsteuerpflichtig ist damit der Arbeitskräfteüberlasser. Anspruch auf Kommunalsteuer hat jene…
…das Dienstverhältnis zum demjenigen aufrecht, der die Dienste verschafft. Im Unterscheid zum Werkvertrag schuldet er jedoch kein Werk, sondern lediglich die Bereitstellung von Arbeitnehmern. Bei einem Werkvertrag hingegen verpflichtet sich der Unternehmer zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vergütung, die der Gesteller durch den Gestellungsnehmer…
…das Dienstverhältnis zum demjenigen aufrecht, der die Dienste verschafft. Im Unterscheid zum Werkvertrag schuldet er jedoch kein Werk, sondern lediglich die Bereitstellung von Arbeitnehmern. Bei einem Werkvertrag hingegen verpflichtet sich der Unternehmer zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vergütung, die der Gesteller durch den Gestellungsnehmer…
…das Dienstverhältnis zum demjenigen aufrecht, der die Dienste verschafft. Im Unterscheid zum Werkvertrag schuldet er jedoch kein Werk, sondern lediglich die Bereitstellung von Arbeitnehmern. Bei einem Werkvertrag hingegen verpflichtet sich der Unternehmer zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vergütung, die der Gesteller durch den Gestellungsnehmer…
…Arbeitskräfte, die einem Unternehmen zur Dienstleistung überlassen werden würden, stünden grundsätzlich in einem Dienstverhältnis zum Arbeitskräfteüberlasser und nicht zu jenem Unternehmen, das diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzen würde. Nach Ansicht der Stadtgemeinde L werde durch die von der Stadtgemeinde K vertretene Rechtsansicht…
…weise Fellner darauf hin, dass Arbeitskräfte, die iSd AÜG einem Unternehmen zur Dienstleistung überlassen werden, in einem Dienstverhältnis zum Arbeitskräfteüberlasser stehen und sohin nicht zu jenem, der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetze (Beschäftiger). Anspruch auf Kommunalsteuer habe jene Gemeinde, in der die…
…Passivleistung (wie bei der Personalgestellung) dahingehend gelautet habe, dass der wirtschaftliche Erfolg der von der entsandten Arbeitskraft ausgeübten Arbeit - wie jener der Arbeit aller anderen Dienstnehmer des ausländischen Gestellungsnehmers - unmittelbar der gestellungsnehmenden Unternehmung zu Gute komme; im Falle der Personalgestellung in das Ausland sei daher…
…vom 27.9.2000, 96/14/0126 die Haftung des Auftraggebers und Auftragnehmers an. Im Unterschied zum echten Werkvertrag liege bei einem Gestellungsvertrag das Gefahrenrisiko ausdrücklich beim Gestellungsnehmer (ausländischen Auftraggeber). Der Gesteller hafte bei einer Personalgestellung nicht für die erbrachten Leistungen, sondern lediglich für eine…
…ob ein Dienstverhältnis im Sinn des § 47 Abs. 2 EStG 1988 und die Arbeitgebereigenschaft im Sinn des § 47 Abs. 1 EStG 1988 vorliegen, ausschließlich nach innerstaatlichen Recht zu beurteilen sei. Solcherart sei aus dem OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom…
…das Dienstverhältnis zu demjenigen aufrecht, der die Dienste verschafft. Im Unterscheid zum Werkvertrag schuldet er jedoch kein Werk, sondern lediglich die Bereitstellung von Arbeitnehmern. Bei einem Werkvertrag hingegen verpflichtet sich der Unternehmer zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vergütung, die der Gesteller durch den Gestellungsnehmer…
…661,37 die Teilbeträge von € 58.321,45 bzw. € 37.010,72 als ausländische Einkünfte mit Progressionsvorbehalt in Ansatz zu bringen. In den den Erklärungen angefügten Beilagen führte die steuerliche Vertretung jeweils Folgendes aus: "Die Bw. wurde von ihrem österreichischen Arbeitgeber ab 1…
…der X GmbH verlangt hätten. Zur Vereinfachung wurde, wie in derartigen Fällen durchaus üblich, vereinbart, dass das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis mit der österreichischen Gesellschaft aufrecht bleiben sollte, alle wirtschaftlichen Effekte aber so gestaltet würden, als ob die Y. auch arbeitsrechtlich Dienstgeber sei. Da die betroffenen Personen…
…Arbeitskräften liegt vor, wenn ein Unternehmer seine Dienstnehmer einem anderen Unternehmer zur Verfügung stellt, ohne dass zwischen dem Gestellungsnehmer und den Dienstnehmern des Gestellers ein Dienstverhältnis begründet wird. Im Unterschied zum Werkvertrag liegt das Gefahrenrisiko beim Gestellungsvertrag ausschließlich beim Gestellungsnehmer. Gemäß § 99 Abs. 1 Z…
…wurde von der Bw. der kroatische Rechtsquellennachweis mit deutscher Übersetzung verlangt, dass in Kroatien beim ausländischen Arbeitskräfteverleih (auch Konzernentsendung) in gleicher Weise wie beim inländischen Arbeitskräfteverleih der Entleiher (Gestellungsnehmer) steuerrechtlich als Arbeitgeber beurteilt werde. Beiden Nachweisverlangen hat die Bw. nicht entsprochen. In der Vorhaltsantwort vom…
…und dem Gestellungsnehmer ein eigenes Dienstverhältnis begründet wird. Es handelt sich bei einem derartigen Gestellungsvertrag um einen Vertragstypus sui generis. Der Gesteller schuldet dabei kein Werk oder einen Erfolg, sondern nur die Bereitstellung von Arbeitskräften, die dann unter der Leitung und Verantwortung des Gestellungsnehmers tätig…
…in seinem Erkenntnis vom 27. Oktober 1987, 85/14/0010 (und später VwGH 19.12.2002) hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass bei als Arbeitnehmergestellung bezeichneten Gestaltungen in der Regel ein Dienstverhältnis nur gegenüber demjenigen besteht, der den Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, nicht jedoch -…
…zuvor dargestellt, mangels weiterer nach außen zweifelsfrei zum Ausdruck gebrachter Nachweise, die Art der Verrechnung sowie das Gesamtbild der Geschäftsbeziehung, miteinbezogen. Aufgrund der Beweislage wird von Seiten der BP nicht vom Vorliegen eines Werkvertrages (Anwendungsbereich für im Inland erbrachte Bauleistungen ausländischer Unternehmer) ausgegangen, sondern im…
…entgegengetreten werden, wenn sie vom Vorliegen meldepflichtiger Dienstverhältnisse ausgegangen ist" (VwGH 21. 12. 2011, 2010/08/0129). Auch zum Steuerrecht sowie zum Beihilfenrecht (Haftung für Lohnsteuer sowie Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag) hat der VwGH ausgesprochen, ein Dienstverhältnis liege gem § 41…
…September 2001), dass der Bw. unbeschränkt steuerpflichtig sei, da er seinen Wohnsitz im Inland habe. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstrecke sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte. Gemäß § 2 Abs. 1 EStG 1988 sei der Einkommensteuer das Einkommen zu Grunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb…