…es sich um eine wertvolle Assistenztätigkeit. Die Bürozeiten seien den Kunden sehr wohl bekannt. In dem vom Unabhängigen Finanzsenat durchgeführten Ermittlungsverfahren gab der Berufungswerber mit Schreiben vom 4. April 2011 Folgendes bekannt: "1)Für das Dienstverhältnis der Ehegattin des Berufungswerbers gibt es eine freie Vereinbarung…
…auf Konten der Ehegattin bzw. der beiden Töchter vorhanden. Die Bürotätigkeiten umfassen "Angebot schreiben, Kalender verteilen/aufteilen, einordnen, umordnen." Sofern bei Schadensmeldungen jemand kommt, füllt die Ehegattin eine Schadensmeldung aus. Der Stundenlohn beträgt S 120,--. Die Ehefrau begann am1. November 1999 ein weiteres Dienstverhältnis und…
…2006 übermittelte der Referent des Unabhängigen Finanzsenates der Amtspartei unter Verweis auf die Wahrung des Parteiengehörs den Vorhalt sowie dessen Beantwortung und ersuchte zu den nachfolgenden Ausführungen Stellung zu nehmen: 1. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats erscheint im Berufungspunkt "Dienstverhältnis der Ehegattin" eine Stattgabe möglich…
…in der das "Dienstverhältnis der Ehegattin eines sogar angestellten Versicherungsvertreters als fremdüblich anerkannt wurde, zumal hier auch ein identer Tätigkeitsbereich wie bei der UFS Entscheidung vorliegt". Diesem Vorbringen ist entgegen zu halten, dass im dort zu entscheidenden Fall der Vertragsinhalt wesentlich konkreter ist und besser…
…Der Bw habe in seiner Vorhaltsbeantwortung vom 15.12.2008 ausreichend dargelegt, dass seine Ehegattin eine über die eheliche Beistandspflicht hinausgehende Büroleistung erbringe. Auch im vorhin zitierten Erkenntnis habe der UFS das Dienstverhältnis einer Ehegattin eines im Dienstverhältnis beschäftigten Versicherungsvertreters für Bürohilfstätigkeiten als anzuerkennendes Dienstverhältnis…
…unwahrscheinlich, dass er für die Verrichtung dieser Tätigkeiten ein Dienstverhältnis mit einem fremden Dritten eingegangen wäre. Diese Annahme wird nicht zuletzt durch die Tatsache gestützt, dass - obwohl sich an den Tätigkeitsstrukturen des Bw. vor und nach der Beschäftigung der Ehegattin nichts geändert hat - beim Bw…
…und am Donnerstag. In der 49. Kalenderwoche finden sich Eintragungen von Dienstag bis Donnerstag, in der Folgewoche am Montag, Dienstag und Freitag. Mit nunmehr angefochtenem Bescheid versagte das Finanzamt zum Einen den Abzug der Kosten für das Dienstverhältnis mit der Ehegattin des Bw. Unabhängig davon…
…aus dem Dienstverhältnis weit geringer. In der Branche gelte die Betreuung von ca. 200 bis 300 Kunden mit ca 500 bis 800 Verträgen pro klassischem Außendienstmitarbeiter als ausreichend und als gerade für einen einzelnen Mitarbeiter bewältig- und betreubar. Leistungsbeziehungen zwischen Ehegatten: Die Lösung eines Gewerbescheines…
…unabhängigen Finanzsenates steht bei der Tätigkeit eines Versicherungsvertreters im Außendienst als dem Arbeitgeber unmittelbar geschuldete Leistung der erfolgreiche Abschluss von Versicherungsverträgen aller Art sowie die persönliche Kundenbetreuung in Schadens- und in sonstigen Anlassfällen dominierend im Vordergrund. Bei den von der Exgattin ausgeübten Hilfstätigkeiten wie Büroarbeiten…
…Werkleistungen der Ehegattin und VwGH 16.9.2003, 97/14/0054 zu Leistungen des Lebensgefährten; vgl hiezu Renner, SWK 2003, 1197; zuletzt VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209 zu an Familienmitglieder geleisteten Subprovisionen; UFS 30.3.2005, RV/0469-L/04 zu einem Versicherungsvertreter…
…mit der nichtselbständigen Tätigkeit als Bürgermeister. ad a) Dienstverhältnis der Ehegattin: Rechtsgeschäftliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen müssen - unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Gültigkeit - wegen des zwischen diesen, anders als bei Fremden, fehlenden Interessengegensatzes bestimmten Anforderungen genügen, um der Gefahr der Verlagerung von privat motivierten Geldflüssen in einen…
…sondern in erster Linie in der ehelichen Gemeinschaft findet. Um daher ein Dienstverhältnis mit der Ehegattin steuerlich anerkennen zu können, bedarf es einer Gestaltung der Dinge, die keinen Zweifel an der erbrachten Leistung und dem tatsächlich dafür geleisteten Entgelt bestehen lässt und die im Einzelfall…
…eigene Rechnung und Gefahr aus. Sie erfülle selbstverständlich alle erforderlichen Qualifikationen (der Gewerbeschein "Versicherungsagentur" sei ein gebundenes Gewerbe, welches einen Befähigungsnachweis erfordere) und betreibe die Agentur eigenständig unter Mithilfe des Sohnes (Dienstverhältnis) sowie des Ehegatten Herrn Bw.. Die Mithilfe von Bw. für die Versicherungsagentur seiner…
…Aufgrund der bereits beschriebenen Tätigkeiten und des Verweises auf die anzuwendenden Bestimmungen des Kollektivvertrages für Handelsangestellte sei eine pauschale Monatsarbeitszeit vereinbart worden, die jederzeit für Fremdvergleiche anzuwenden sei. Zu den oben angeführten Erläuterungen seien die Lohnsteuerrichtlinien angeführt, nach denen ein Dienstverhältnis lediglich dann nicht anzuerkennen…
…34 € (unter Einbehalt einer Lohnsteuer von 698,70 €). Auf Grund der vorliegenden Aktenlage steht für den Referenten außer Zweifel, dass die streitgegenständlichen Zahlungen der B an die Berufungswerberin ausschließlich ihre Wurzeln im Dienstverhältnis des verstorbenen Ehegatte bei der B und in den von…
…In diesen Fällen muss eine über die familienrechtliche Mitwirkungspflicht hinausgehende Tätigkeit der Ehegattin klar erkennbar sein, um das Dienstverhältnis auch steuerlich anerkennen zu können (vgl. VwGH 24.6.1999, 97/15/0070). Die Gehaltszahlungen an die Ehefrau stellen eine familienhafte Mitarbeit dar und konnten daher…
…zweiten Fall um einen gewerblichen Versicherungsvertreter, dessen Einkünfte und die dazu abgesetzten Lohnaufwendungen in keiner Relation stehen würden. Da sich bei ihm in seiner Tätigkeit gegenüber 1997 nichts geändert habe und er weiterhin seine Einkünfte überwiegend aus seiner Provisionstätigkeit beziehen würde, sei der Großteil dieses…
…nicht aber von der Sicht des Ehegatten. Allein schon vor Eingehen dieser Gesamtbelastung müsste BwM klar gewesen sein, dass "der Tag nur 24 Stunden hat" und ein Hereinschwappen von Aufgaben dieser gewerblichen Tätigkeit in das reguläre Dienstverhältnis über kurz oder lang eine Reaktion des Arbeitgebers…
…nicht aber von der Sicht des Ehegatten. Allein schon vor Eingehen dieser Gesamtbelastung müsste BwM klar gewesen sein, dass "der Tag nur 24 Stunden hat" und ein Hereinschwappen von Aufgaben dieser gewerblichen Tätigkeit in das reguläre Dienstverhältnis über kurz oder lang eine Reaktion des Arbeitgebers…
…ist die Mithilfe der Ehegattin im gegenständlichen Fall zu beurteilen. Dass im gegenständlichen Fall kein Dienstverhältnis sondern ein freier Dienstvertrag zu beurteilen ist, ändert nichts am grundsätzlichen Tatbestand. Die Mithilfe der Ehegattin muss insoweit einer einkommensteuerlichen Beurteilung in Bezug auf das Vorliegen einer familiären Beistandspflicht…