Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Alfred Kiendl gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz - Stadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…zwischen den einzelnen Dienstorten als Werbungskosten anerkannt (insgesamt 8.736,-- ATS), nicht jedoch für die Fahrten vom Wohnort zur ersten (einzigen) Dienststelle und von der letzten (einzigen) Dienststelle zurück zum Wohnort. Der Einkommensteuerbescheid wurde daher zum Nachteil des Bw abgeändert. Im Vorlageantrag weist der Bw…
…stellten die Fahrtkosten dar. Die einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Dienstort betrage 72 km, jene zwischen der Dienststelle in F und dem Musikkollegium R 68 km. Im Jahr 1996 habe er am Freitagnachmittag unterrichtet und sei idR wöchentlich einmal nach R gefahren, wofür er das…
…von der Abgeltungsregelung nicht umfasst sind demgegenüber Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsstätten eines Arbeitnehmers und können daher die durch die diesbezüglichen Fahrten verursachten Aufwendungen (Kilometergelder) als allgemeine Werbungskosten in Betracht kommen. Es stellen sich die Fahrten zwischen verschiedenen Dienststellen nämlich als Aufwand dar, der zur Erwerbung…
…einer bestimmten (auch untergeordneten) Organisationseinheit dieser Rechtspersönlichkeit zugewiesen, sind die betreffenden nachgeordneten Dienststellen (hier: Polizeiinspektionen) zweifellos bei der Ausführung der ihnen dadurch zukommenden Aufgaben als Organe (Organwalter) einer Gebietskörperschaft anzusehen. Der in der Berufungsschrift geäußerten Ansicht des Bw., wonach als "Organ" nur der einzelne einer…
…sei, ist zu sagen: Dienststellen der Finanzverwaltung, soweit sie Familienbeihilfe zur Auszahlung bringen, sind keine auszuzahlenden Stellen im Sinne des § 26 Abs 1 FLAG 1967. Daraus wird abgeleitet, dass Überzüge von Familienbeihilfe/Kinderabsetzbetrag, die durch eine unrichtige Auszahlung von Dienststellen der Finanzverwaltung verursacht wurden, sehr…
…November 2008 beigelegt, mit dem die im Berufungsverfahren einschreitende Rechtsanwältin zum Sachwalter unter anderem zur Vertretung vor Gerichten, Behörden und Dienststellen sowie zur Verwaltung von Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten des insofern in seinen Rechtshandlungen beschränkten Bw. bestellt worden ist. Über Vorhalt des zuständigen Finanzamtes vom…
…durchgeführt. Dies erfolgt in einem Dienstverhältnis mit Beschäftigung und Tätigkeiten zur finanzbehördlich erwünschten Begleitung und Unterstützung der einzelnen beauftragenden und tätig werdenden Dienststellen und Beamten. Die neu beauftragten Aufgaben werden von mir in Hinblick auf eine zielgerichtete Durchführung aller in diesem Zusammenhang erforderlichen finanzamtlichen Verwaltungsaktivitäten…
…aus, dass er "nicht mit Sicherheit davon ausgehen" könne, dass "Y. bis zum Ruhestand" sein Dienstsitz bleiben werde.Die Dienststellen der WLV seien - vergleichbar den Finanzlandesdirektionen 2002 - Bundesdienststellen und wie diese dem Verwaltungsinnovationsprogramm unterworfen. Ob und wann Veränderungen auch in der WLV umgesetzt würden, ließe…
…Erklärung des Bw.). Der Bw. verrichtete Schichtdienst. Die Tagdienste begannen an der Dienststelle um 06.00 Uhr und enden um 18.00 Uhr, sodass die Nachtdienste um 18.00 Uhr begannen und um 06.00 Uhr endeten. Zur Herstellung der Dienstbereitschaft des Exekutivorganes (z.B…
…Teamleiter, in Einzelfällen von der Vorständin und in deren Vertretung von der Fachvorständin erledigt werden. Weiters sei der Berufungswerber als Personalvertreter der Liste "Amtsschimmel" im Dienststellenausschuss des Finanzamtes und als Betreuer von Gästen ausländischer Finanzverwaltungen (Fiscalisbetreuung) tätig. Der Berufungswerber selbst sieht sich als Strafreferent, der…
…aus, dass er im Streitjahr in seiner Funktion als Personalvertreter der Gendarmerie Dienstreisen zu den Gendarmeriedienststellen durchgeführt und dort an Dienstbesprechungen, Dienststellenversammlungen etc. teil genommen habe. Der Dienstauftrag zu den Dienstreisen und in der Folge auch die vorgelegten Reiserechnungen seien von seinem Vorgesetzten unterschrieben worden…
…in D nur befristet sei, sei die Verlegung des Familienwohnsitzes auch deshalb nicht möglich, da sie auch eine zweite Berufstätigkeit in der Nähe ihres Familienwohnsitzes habe. Ihre Fahrten zu ihren beiden Dienststellen stellten einen Aufwand dar, der ihr zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung ihrer Einkünfte…
…Bundes- bzw. Landesstraße über D und E nach A in das dortige Büro fahre. Für die Fahrten zwischen den Dienststellen habe er einen Fahrtkostenersatz in Form eines Kilometergeldes erhalten, dieser sei bis 2012 als steuerpflichtiger Lohnbestandteil behandelt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 16…
…im Nachrichtendienst der AG umfasse zu einem überwiegenden Anteil die persönliche, telefonische und schriftliche Kommunikation mit Hilfesuchenden, Offizieren, anderen Dienststellen, PolitikerInnen und Personen des öffentlichen Lebens. Der Kommunikationserfolg hänge dabei wesentlich von seinem Auftreten ab. Dazu würden eine klare Sprache und eine verständliche Artikulation gehören…
…§ 147ff Bundesabgabenordnung eine Rechtsgrundlage. Des Weiteren sei laut Bf festzuhalten, dass gemäß Art 11 der Verordnung (EWG) Nr 4045/89 die mit den gegenständlichen Prüfungen befassten Dienststellen von jenen Dienststellen, die mit den Zahlungen und den ihnen vorausgehenden Kontrollen beauftragt sind, organisatorisch unabhängig sein müssen…
…§ 147ff Bundesabgabenordnung eine Rechtsgrundlage. Des Weiteren sei laut Bf festzuhalten, dass gemäß Art 11 der Verordnung (EWG) Nr 4045/89 die mit den gegenständlichen Prüfungen befassten Dienststellen von jenen Dienststellen, die mit den Zahlungen und den ihnen vorausgehenden Kontrollen beauftragt sind, organisatorisch unabhängig sein müssen…
…soweit diese in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig würden. Schon vor dem Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 seien die Universitäten als nachgeordnete Dienststellen des Bundes von der Entrichtung von Gebühren befreit gewesen. Auf Grund der untrennbaren Verbindung von hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Aufgaben komme auch bei privatwirtschaftlichen…
…soweit diese in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig würden. Schon vor dem Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 seien die Universitäten als nachgeordnete Dienststellen des Bundes von der Entrichtung von Gebühren befreit gewesen. Auf Grund der untrennbaren Verbindung von hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Aufgaben komme auch bei privatwirtschaftlichen…
…§ 147ff Bundesabgabenordnung eine Rechtsgrundlage. Des Weiteren sei laut Bf festzuhalten, dass gemäß Art 11 der Verordnung (EWG) Nr 4045/89 die mit den gegenständlichen Prüfungen befassten Dienststellen von jenen Dienststellen, die mit den Zahlungen und den ihnen vorausgehenden Kontrollen beauftragt sind, organisatorisch unabhängig sein müssen…