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567 Treffer99 msnur geltende Fassungen
UFSW RD/0055-W/12Zurückweisung eines Devolutionsantrages wegen Nichterlassung einer Berufungsvorentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.08.2012

…Abs. 1 BAO eingeräumten Ermächtigung zur Berufungserledigung durch Erlassung von Berufungsvorentscheidungen - dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz obliegt (vgl. VwGH 29.7.2010, 2010/15/0114). Eine Devolution an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die das Untätigsein einer Abgabenbehörde erster Instanz trotz bestehender Entscheidungspflicht voraussetzt…

UFSW RD/0014-W/11Zurückweisung Devolutionsantrag, da keine Entscheidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.03.2011

…der Dw. am 20. März 2008 nur Berufung gegen den Haftungsbescheid ein. Das Finanzamt trug den Einwendungen des Dw. in der Berufungsvorentscheidung vom 16.7.2008 teilweise Rechnung und wies den Dw. darauf hin, dass die Umsatzsteuer betreffenden Einwendungen im Verfahren betreffend den Haftungsbescheid, nicht…

UFSI RD/0003-I/09Devolutionsantrag wegen Säumigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz bei Erlassung einer Berufungsvorentscheidung trotz Belegvorlage und Stellungnahme zum Bedenkenvorhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.07.2009

…nicht aber der Durchsetzung bestimmter Spruchinhalte, zum anderen stellt die Nichterlassung einer Berufungsvorentscheidung keine Verletzung einer Entscheidungspflicht durch die Abgabenbehörde erster Instanz dar. Der gegenständliche Devolutionsantrag erfüllt sohin die gesetzlichen Voraussetzungen seines rechtlichen Wesens nicht, weshalb er als unzulässig zurückzuweisen war (VwGH 22.10.1980…

UFSG RD/0013-G/08Devolutionsantrag im Fall einer bereits der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2008

…ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen (§ 311 Abs. 2 BAO). Ein Devolutionsantrag hinsichtlich eines Anbringens, über welches Entscheidungspflicht der angerufenen Behörde nicht oder nicht mehr besteht, ist als…

UFSL RD/0007-L/07Zurückweisung eines Devolutionsantrages bei mangelnder Entscheidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2007

…Instanz hat der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden…

UFSW RV/0316-W/06§ 201 Abs. 1 bis 3 BAO für USt-Festsetzungen nicht anwenbar, Entscheidungspflicht zu unerledigt gebliebenen UVA erlischt mit Einlangen der USt-Jahreserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2008

…führte begründend aus, dass ein verfrüht gestellter Devolutionsantrag nicht den Übergang der Entscheidungspflicht in der urgierten Rechtssache bewirken könne. Mit Datum 5. Juli 2005 erließ die Amtspartei den im Spruch dargestellten Bescheid und begründete die Zurückweisung wie folgt: "Die Anträge werden zurückgewiesen, da die Umsatzsteuerjahreserklärung…

UFSL RV/0065-L/06Beschwerde an den UFS gegen einen Bescheid des UFS
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2006

…dem Berufungswerber der Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates datiert vom 7. Dezember 2005 über seinen Devolutionsantrag vom 14. September 2005, in welchem er die Verletzung der Entscheidungspflicht hinsichtlich seines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens für die Einkommensteuer 1997 und 1998 vom 3. April 2001 geltend hat…

UFSW RD/0081-W/13Zurückweisung eines Devolutionsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2013

…I. Instanz, ob sie mittels Berufungsvorentscheidung entscheidet oder die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorlegt. Im gegenständlichen Fall liegt unstrittig eine verpflichtende Entscheidung durch das Finanzamt nicht vor, sodass der Devolutionsantrag als unzulässig zurückzuweisen ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 8…

UFSG RD/0021-G/12Zurückweisung eines Devolutionsantrages betreffend eine Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.01.2013

…Abgabenbehörde erster Instanz trotz bestehender Entscheidungspflicht voraussetzt, ist daher, auch wenn innerhalb von sechs Monaten ab Einbringung der Berufung keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist, nicht möglich (vgl. VwGH 29.7.2010, 2010/15/0114, sowie die dort zitierte Literatur). Der gegenständliche Devolutionsantrag war daher wegen Unzulässigkeit…

UFSL RD/0023-L/11Zurückweisung eines Devolutionsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.11.2011

…zweiter Instanz der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden…

UFSW RD/0029-W/05Devolution im Berufungsverfahren, Zurückweisung wegen Unzulässigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid01.06.2005

…er die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 beim Finanzamt eingereicht. Die Behörde habe keine Berufungsvorentscheidung innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Berufung erlassen. Es liege daher eine Verletzung der Entscheidungspflicht vor und werde daher ein "Devolutionsantrag gemäß § 311 BAO" auf Übergang der Zuständigkeit zur…

UFSW RD/0076-W/12Zurückweisung eines Devolutionsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2012

…Abs. 1 BAO eingeräumten Ermächtigung zur Berufungserledigung durch Erlassung von Berufungsvorentscheidungen - dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz obliegt (vgl. VwGH 29.7.2010, 2010/15/0114). Eine Devolution an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die das Untätigsein einer Abgabenbehörde erster Instanz trotz bestehender Entscheidungspflicht voraussetzt…

UFSW RD/0077-W/11Zurückweisung eines Devolutionsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.01.2012

…Abs. 1 BAO eingeräumten Ermächtigung zur Berufungserledigung durch Erlassung von Berufungsvorentscheidungen - dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz obliegt (vgl. VwGH 29.7.2010, 2010/15/0114). Eine Devolution an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die das Untätigsein einer Abgabenbehörde erster Instanz trotz bestehender Entscheidungspflicht voraussetzt…

UFSW RV/1237-W/04Zurückweisung eines Vorlageantrages wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.08.2004

…der Prüfung aufgefordert und reichte diese am 3. Juli 2000 ein. Mit Devolutionsantrag rügte die Bw die Verletzung der Entscheidungspflicht zur Umsatzsteuerjahreserklärung für 1999, die Entscheidungspflicht ging auf die damalige Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (FLDWNB) über. Die Prüfung endete etwa im September 2002…

UFSW RD/0038-W/13Devolutionsantrag wegen unerledigter Berufungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.05.2013

…Instanz hat der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden…

UFSW RD/0037-W/13Devolutionsantrag wegen unerledigter Berufungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.05.2013

…Instanz hat der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden…

UFSW RD/0036-W/13Devolutionsantrag wegen unerledigter Berufungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.05.2013

…Instanz hat der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden…

UFSW RD/0027-W/13Devolutionsantrag wegen unerledigter Berufungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.05.2013

…Instanz hat der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden…

UFSW RD/0028-W/13Devolutionsantrag wegen unerledigter Berufungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.05.2013

…Instanz hat der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden…

UFSW RD/0030-W/13Devolutionsantrag wegen unerledigter Berufungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.05.2013

…Instanz hat der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden…