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UFSL RV/0827-L/04Familienbeihilfe für den Besuch des Kurses "Deutsch als Fremdsprache" an inländischer Universität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2005

…Berufungswerbers sei vom 7.3.2002 bis 16.9.2003 außerordentlicher Studierender an der Universität (Besuch einzelner Lehrveranstaltungen) gewesen. In dieser Zeit habe er die Ergänzungsprüfung Deutsch im Ausmaß von 14 Wochenstunden abgelegt. Dieser Deutschkurs stelle mangels entsprechender Intensität keine Berufsausbildung dar. Dagegen wurde eine…

UFSW RV/0854-W/05vorübergehender Aufenthalt im Inland und Besuch von Deutschkursen bzw. Studium als außerordentliche Hörerin (keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006

…zur Vorbereitung auf die Hochschulsprachprüfung aus Deutsch für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten. Weiters besuchte sie in der Zeit vom 1.3. 2004 bis 11.6.2004 (durch Zeugnis bestätigt) sowie vom 11.10.2004 bis 4.2.2005 einen Deutschkurs an der Universität Wien…

UFSW RV/0803-W/06Familienbeihilfe für studierenden Enkel eines Pensionsbeziehers mit türkischer Staatsbürgerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2012

…in seinem Haushalt lebenden Enkelsohnes auf, von seinen Eltern bekomme der Enkelsohn keinen Unterhalt. Der Enkel besuche derzeit einen Deutschkurs an der Universität und werde demnächst mit dem ordentlichen Studium beginnen. 1.4. Das Finanzamt wies die Berufung des Bw. mit Berufungs¬vorent-scheidung wie folgt…

UFSW RV/3008-W/11Keine Familienbeihilfe, wenn der Ehegatte auf Grund von über das Existenzminimum hinausgeheden Einkünften unterhaltspflichtig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2012

…Unterhalt für seine Gattin leisten. Er war ihr gegenüber unterhaltspflichtig. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass er ab Oktober 2010 einen Deutschkurs an der Universität Wien besuchte, der lt. vorliegender Teilnahmebestätigung Zulassungsvoraussetzung für die Zulassung zum ordentlichen Studium ist. Der Ehegatte wäre nur dann…

UFSW RV/1046-W/11Keine Anwendung der Verordnung EWG Nr. 1408/71 und damit kein Familienbeihilfenanspruch, wenn die Beihilfenwerberin (EU-Bürgerin) nicht beschäftigt und nicht pflichtversichert ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2011

…für die Entscheidung, ihre Tochter nach Rumänien zu geben, führte die Bw die Nostrifizierung ihres Studiums und die Absolvierung eines Deutschkurses an. Erst nach Ergehen der Berufungsvorentscheidung, in der das Finanzamt einen Anspruch auf Familienbeihilfe wegen des Aufenthaltes der Tochter in Rumänien verneinte, schwenke die…

UFSW RV/0158-W/03Familienbeihilfe für den Besuch des Vorstudienlehrganges "Deutsch für Anfänger" an inländischer Universität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2006

…kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Der Bw. erhob gegen diesen Bescheid fristgerecht Berufung und führte dazu aus: "...Mein volljähriger Sohn E besucht seit dem Wintersemester 2001 einen Vorstudienlehrgang an der Universität Wien und ist als außerordentlicher Studierender inskribiert. Dieser Lehrgang umfasst 24 Stunden pro Woche…

UFSW RV/2905-W/09Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den türkischen Sohn, der als außerordentlicher Hörer an der Universität inskribiert war und sich für einen Sprachkurs eingeschrieben hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2009

…Sohn des Bw. hat sich im Wintersemester 2004/2005 an der Schule für einen Deutschkurs zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung aus Deutsch im Auftrag des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten eingeschrieben. Die speziellen Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG für Studierende an in § 3…

UFSW RV/2877-W/08Deutschkurs keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009

…an, dass keine weiteren Unterlagen existierten. Es steht also eindeutig fest, dass der Sohn der Bw. kein ordentliches Studium an der Universität Wien begonnen hat. Laut den vorgelegten Unterlagen hat der Sohn der Bw. in den Jahren 2003 und 2004 als außerordentlicher Studierender Deutschkurse an…

UFSW RV/0597-W/13Deutschkurs am Vorstudienlehrgang keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013

…darstelle. In der Berufung vom 30.4.2012 verwies die Bw. darauf, dass der Deutschkurs verpflichtende Voraussetzung für das Studium an der Wirtschaftsuniversität sei und daher sehr wohl als Berufsausbildung anzusehen sei. Die Bw. legte ein Zeugnis vom 20.2.2012 über die bestandene Deutschprüfung…

UFSL RV/1172-L/06Familienbeihilfe für Universitätslehrgang Vorstudienlehrgang-Ergänzungsprüfung Deutsch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2008

…an der Österreichischen Orient-Gesellschaft y in xx für einen Deutschkurs zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung aus Deutsch im Auftrag des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (Ausmaß: 20 Lektionen pro Woche) eingeschrieben. Die speziellen Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 für Studierende an…

UFSL RV/0143-L/11Berufsausbildung (Deutschkurs als a.o. Studium) - Verehelichung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2012

…vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Sie waren ab März 2005 als außerordentliche Hörerin an der Universität Linz inskribiert. Ab Wintersemester 2007/2008 wurden Sie zwar als…

UFSL RV/0743-L/061. Mittelpunkt der Lebensinteressen eines bosnischen Gastarbeiters. 2. Deutschkurs für Ausländer - keine Berufsausbildung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2008

…sollte, Folgendes festzustellen: Wie aus den eingereichten Unterlagen zu ersehen ist, war der Sohn zunächst lediglich als außerordentlicher Hörer an der Universität, belegte dort die Lehrveranstaltungen "Deutsch als Fremdsprache" und legte die für eine Anmeldung als ordentlich Studierender erforderliche Prüfung am 16.1.2006 ab…

UFSL RV/1087-L/05Deutschprüfung als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium - keine Berufsausbildung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2007

…einzelner Lehrveranstaltungen) an der Universität xx gemeldet, da vor einer Zulassung zum ordentlichen Studium der Rechtswissenschaften die Ablegung einer Ergänzungsprüfung aus der deutschen Sprache gefordert wurde. Das Finanzamt wies für diesen Zeitraum den Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe ab, da der Besuch eines Deutschkurses bzw…

UFSW RV/2832-W/02Vorstudienlehrgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2007

…eines Vorstudienlehrgang als außerordentlicher Hörer besuchte Deutschkurs die Voraussetzung für die Zulassung zum Studium als ordentlicher Hörer für das damals geplante Studium sei. Der Sohn der Bw. habe ab dem Wintersemester 1998/99 als ordentlicher Hörer das Studium Flöte an der Hochschule für Musik und…

UFSW RV/1311-W/13Familienbeihilfenanspruch einer aus einem Drittland stammenden Studentin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2013

…ebenso ununterbrochen in Österreich auf. Die Bw. sei nach wie vor an der Universität Wien inskribiert und habe diese zuletzt erfolgreich einen von der XGesellschaft veranstalteten Deutschkurs absolviert. Der Kurs habe an fünf Tage pro Woche stattgefunden, wobei sich die Unterrichtseinheiten auf 3 bis 4…

UFSW RV/1103-W/05Türkischer Student (alte Rechtslage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2011

…Deutschkurs, € 21 für Versicherung, € 40 für Lehrmittel - Telefon, € 50 für Lebensmittel), - wurde mit Bescheid vom 30.6.2004 unter der Voraussetzung des Nachweises der Kenntnisse der deutschen Sprache (nach Ablegung einer ausländische Reifeprüfung) zum Studium der Studienrichtung StudiumA (Bakkalaureatsstudium) an der Universität…

UFSW RV/1301-W/11Familienbeihilfe für Gattin eines in Österreich Studierenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2011

…er die Entscheidung getroffen, sein Studium mit einem Doktoratsstudium an der Universität Wien, Studienrichtung Pharmazie, abzuschließen. Im Oktober 2005 sei er zu diesem Zweck nach Wien übersiedelt. Damit in Zusammenhang habe er 2006 einen Deutschkurs am Sprachzentrum der Universität Wien besucht. Im Jänner 2007 seien…

UFSW RV/1321-W/11Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Aufnahme volljähriger Kinder in den Haushalt mangels Eigenschaft als Pflegekind iSd §§ 186 und 186a ABGB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2011

…dem Unabhängigen Finanzsenat und sagte als Zeugin aus, sie habe in Österreich ein Semester lang einen Internationalen Deutschkurs besucht. Für ein Semester finde sie, dass sie gut Deutsch spreche. Sie lerne an der Uni auch durch ihre Freunde. Vn Nn und Vn VN_ habe sie…

UFSW RV/0205-W/09FB-Anspruch bei befristeten Aufenthaltstiteln von Drittstaatsangehörigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2009

…in Österreich körperlich anwesend. Sie hat zunächst einen Deutschkurs besucht und nach einem Jahr durch Ablegung einer Prüfung die Voraussetzungen für den Besuch der Universität als ordentlicher Hörer erfüllt. Sie hat in der Folge ein Studium an der Universität Wien gewählt, dass mindestens sechs Semester…

UFSW RV/0761-W/08Familienbeihilfe und Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2008

…Bw. als ordentlich Studierende an der Universität E für das Wintersemester 2007 mit auszugsweise folgenden Daten: | Beitragsstatus | | | beurlaubt | Studienrichtung/Studienzweig | Stud.plan | Beginn | ENDE Meldungsstatus | A 031 331 342 | | | | 031 Bakkalaureatsstud. Übersetz…