…Arzt, Dentist, Psychotherapeut, Hebamme sowie als freiberuflich Tätiger im Sinne des § 52 Abs. 4 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/1961 in der Fassung BGBl. Nr. 872/1992 und des § 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 460/1992 steuerfrei. Befreite Heilberufe sind demnach Ärzte, Dentisten…
…Beschuldigten zu tragenden Kosten wurden gemäß § 185 Abs.1 [lit.a] FinStrG pauschal mit € 363,-- bestimmt. Diesem Erkenntnis liegt das Ergebnis einer Betriebsprüfung beim Abgabepflichtigen L, einem Dentisten, über die Jahre 1990 bis 1993 zugrunde, wobei festgestellt wurde, dass in dessen steuerlichem Rechenwerk als…
…Voraussetzungen wie Schulungsräume oder angemietete Räume. Lt. Statuten liege das Ziel in der beruflichen Fortbildung. Nahezu sämtliche Teilnehmer seien hauptberuflich Zahnärzte oder Dentisten, deren Ausbildung primär an der Universität erfolge. Er habe daher ein anderes Ausbildungsziel. Von den angebotenen Veranstaltungen werde nur ein geringer Teil…
…Bandscheibenvorwölbungen. Natürlich würde es noch weitaus mehr Krankheiten, die für einen Zahnarzt typisch seien geben, und genau diese Arten von Krankheiten würden als Berufskrankheiten von Zahnärzten oder Dentisten angesehen und auch so behandelt. Um einen Haltungsschaden zu korrigieren, sollte früh mit der Behandlung begonnen werden…
…freiberuflicher Tätigkeit, dazu zählen die Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit, aus der Berufstätigkeit der Ziviltechniker oder einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit, der Tätigkeit als Ärzte, Tierärzte, Dentisten, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker, Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren, Bildberichterstatter und Journalisten, Dolmetscher…
…schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. | b) | Einkünfte aus der Berufstätigkeit der | - | staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der | - | Ärzte, Tierärzte und Dentisten, | - | Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder, |…
…aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der - Ärzte, Tierärzte und Dentisten, - Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder, - Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker, Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren…
…aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der - Ärzte, Tierärzte und Dentisten, - Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder, - Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker, Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren…
…einer inländischen mittleren/höheren Schule nach dem 15. Lebensjahr, eines Studiums an einer Akademie/Hochschule und Zeiten einer nach dem Hochschulstudium vorgeschriebenen Berufsausbildung oder einer Ausbildung am Lehrinstitut für Dentisten (vgl. http://www.......at/portal27/portal/pvaportal/....../cmsWindow?action=2&p_menuid=60360&p_tabid=4&p_pubid=92609…
…nur a) Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der - Ärzte, Tierärzte und Dentisten, - Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder, - Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker…
…aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der - Ärzte, Tierärzte und Dentisten, - Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder, - Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker, Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren…
…wurde erwogen: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Dentist, Psychotherapeut, Hebamme sowie als freiberuflich Tätiger im Sinne des § 52 Abs. 4 des Bundesgesetzes BGBl. Nr…
…aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. b) Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der - Ärzte, Tierärzte und Dentisten, - Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder, - Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker, Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren…
…und Teilprothesen von den nachfolgend angeführten Zahnärzten versorgen lassen. Diese Auflistung ist getrennt geführt und ist, bis auf den o. a. Unfall, nicht in der allg. Zusammenstellung (im Anhang) enthalten. mehrfach konsultierte Zahnärzte und Dentisten: Dr. A., Mödling Dr. B., Mödling C., Wien 12 Prim…
…die Umsätze ab dem Jahr 2003 dem 20%igen Steuersatz unterzogen. Zur Begründung führte die BP aus: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Dentist, Psychotherapeut, Hebamme sowie freiberuflich Tätiger iSd § 52 Abs. 4 des Bundesgesetzes…
…6 Abs 1 Z 19 USG 1994 fällt oder dem Normalsteuersatz unterliegt. § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 normiert die Steuerfreiheit von Umsätzen aus der Tätigkeit als Arzt, Dentist, Psychotherapeut, Hebamme sowie aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 52 Abs 4 des Bundesgesetzes BGBl…
…1 lit. b EStG 1988 zählen folgende Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit zu den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit: Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der - Ärzte, Tierärzte und Dentisten, - Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare…
…1 lit. b EStG 1988 zählen folgende Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit zu den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit: Einkünfte aus der Berufstätigkeit der - staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker oder aus einer unmittelbar ähnlichen Tätigkeit sowie aus der Berufstätigkeit der - Ärzte, Tierärzte und Dentisten, - Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare…
…Entgelte für Privatpatienten). § 3 GSBG sieht außerdem noch einen Ausgleich für Ärzte, Dentisten und sonstige Vertragspartner sowie Alten-, Behinderten- und Pflegeheime vor. Bei der Beihilfe handelt es sich kraft Gesetzes (§ 4 GSBG) um eine Abgabe (Selbstberechungsabgabe). Die BAO findet Anwendung (vgl. VwGH 23.6.2003…
…Herstellung von Arzneimittel im Sinne des Arzneibuchgesetzes und des Arzneimittelgesetzes sowie zur Abgabe von unversteuertem Alkohol in Kleinmengen an Ärzte, Tierärzte, Dentisten und Hebammen für medizinische Zwecke sowie an andere Personen auf Grund ärztlicher Verschreibung. Diesen Bewilligungsbescheiden lag ein am 25. Juni 1996 zu Zl…