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UFSW RV/3800-W/02Ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.07.2005Teil 1/2

…BAO) Berücksichtigung gefunden hatten. Begründend wurde ausgeführt, dass die Berichtigungen gem. § 293 BAO deshalb erfolgt seien, weil durch den Einsatz einer automatisierten Datenverarbeitung Fehler entstanden seien, durch die die maßgeblichen Bescheide anders lauteten, als es die Abgabenbehörde beabsichtigt habe. Der Bw. erhob gegen die gem. …

UFSW RV/3800-W/02Ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.07.2005Teil 2/2

Bei der Ermessensübung ist vor allem darauf Bedacht zu nehmen, ob sich aus der Berichtigung für die Partei wesentliche Auswirkungen ergeben. Daher werden in richtiger Ermessensübung im Allgemeinen nur sich geringfügig auswirkende Fehler nicht berichtigt werden (Ritz, Bundesabgabenordnung - Kommentar, 2. Auflage, § 293, Tz 10). Im…

UFSW RV/2808-W/10Ausfertigung von Bescheiden mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2011

…treten, dass die Ausfertigung mit der genehmigten Erledigung des betreffenden Geschäftsstückes übereinstimmt und das Geschäftsstück die eigenhändig beigesetzte Genehmigung aufweist. Ausfertigungen, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden, bedürfen weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung und gelten, wenn sie weder eine Unterschrift noch eine Beglaubigung aufweisen…

UFSG RV/0230-G/08Bescheidqualität von Ablichtungen von mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Ausfertigungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2009

…einer Unterschrift (bzw. Beglaubigung) versehen sein. Dies gilt nur nicht für Ausfertigungen, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden. Im o.a. Sinne mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt sind jedoch nur maschinelle Ausdrucke, nicht auch Ablichtungen solcher Ausdrucke. Derartigen Ablichtungen fehlt somit die Bescheidqualität, wenn sie weder…

UFSL RV/0755-L/06Berichtigung bei Eingabefehlern in die automationsunterstützte Datenverarbeitungsanlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2008

…Finanzamt aus, dass durch die Novellierung 1980 des § 293 Abs. 1 BAO dem Umstand Rechnung getragen wurde, dass auch bei Unterstützung durch eine automatisierte Datenverarbeitungsanlage Fehler unterlaufen können, durch die bewirkt wird, dass der Bescheid anders lautet, als es die Abgabenbehörde beabsichtigt hat. Zweifelsfrei lägen…

UFSI RV/0557-I/08Zurückweisung der Berufung gegen einen vom Finanzamt händisch abgeänderten, jedoch nicht unterfertigten (mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten) Bescheidausdruck
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…treten, dass die Ausfertigung mit der genehmigten Erledigung des betreffenden Geschäftsstückes übereinstimmt und das Geschäftsstück die eigenhändig beigesetzte Genehmigung aufweist. Ausfertigungen, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden, bedürfen weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung und gelten, wenn sie weder eine Unterschrift noch eine Beglaubigung aufweisen…

UFSS RV/0673-S/02Bescheidberichtigung nach § 293 BAO wegen Fehlern, die ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

…BAO berichtigt. Das FA begründete diese Berichtigung damit, dass die Abgabenbehörde in ihrem Bescheid unterlaufene, ausschließlich auf dem Einsatz einer automatisationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten gemäß § 293 BAO berichtigen könne. Gegen diese berichtigten Bescheide erhob der BW fristgerecht Berufung und führte dazu im wesentlichen aus, dass…

UFSG RV/0450-G/04Verspätungszuschlag iZm Umsatzsteuervorauszahlung - fehlende Begründung der Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2005

…im Vorlageantrag, wonach der angefochtene Bescheid ohne Zutun eines behördlichen Organs ausschließlich im automatisierten Verfahren erlassen worden sei und keine entsprechende für die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes geeignete Begründung enthalte, ist Folgendes auszuführen: Da der im Wege automationsunterstützter Datenverarbeitung ergangene Verspätungszuschlagsbescheid, mit Ausnahme der Begründung, alle…

UFSG RV/0069-G/02Berichtigter Bescheid gemäß § 293 BAO wegen Fehler im Bereich der EDV
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2003

…September 2000 gemäß § 293 BAO mit folgender Begründung berichtigt: Der ausschließlich auf den Einsatz der automatisationsunterstützten Datenverarbeitung beruhende Fehler der Nichteinbeziehung einer der beiden Aktivgehälter (Bürgermeister und gesonderter Bezug als Gemeindesekretär) in die Einkommensteuerbemessungsgrundlage war zu berichtigen. Mit Schriftsatz vom 9. Oktober 2000 wurde gegen…

UFSK RV/0665-K/07Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2008

…der Willensbildung, sondern erst im Rahmen der EDV-unterstützten Ausfertigung eines Bescheides. Die Eintragung auf einem Eingabebogen unter einer falschen Kennziffer stelle eine Unrichtigkeit dar, die auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruht (VwGH 4.6.1986, 85/13/0076). Die Berufung des Bw. erscheine…

UFSW RV/1482-W/05Zulässigkeit einer Berichtigung gemäß § 293 BAO ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…sind, sind auch dann Unrichtigkeiten iSd § 293 BAO, wenn sich die Behörde beim technischen Vorgang der Erstellung und Ausfertigung der Bescheide einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage bedient hat. Darüber hinaus erfasst die Bestimmung auch solche Mängel, die ihre Wurzel in der Unkenntnis über den Programmablauf haben, der…

UFSS RV/0185-S/08Unzulässige Bescheidberichtigung gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.05.2008

…Mai 2002 ausgedrückt, umsetzender Bescheid erlassen war. Die Unrichtigkeit der Bescheide vom 14. Mai 2002 beruht daher nicht auf einer fehlerhaften Willensbildung der Behörde, sondern ausschließlich auf dem Einsatz einer "automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage" durch die, wie ausgeführt, nach Eingabe der Erklärungsdaten am 5. April 2002 eine…

UFSL RV/1361-L/11Zurückweisung von Berufungen betreffend abgabenbehördliche Erledigungen ohne Bescheidqualität (Nichtbescheide) gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO (hier: händisch adaptierte Erledigungsausfertigung ist weder mit einer Unterschrift, noch einem Beglaubigungsvermerk versehen).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.12.2012

…von der zulässigen Ersetzbarkeit dieser Erledigungen durch neue Erledigungen auf anderer Rechtsgrundlage ausging. Am 2. November 2010 fertigte die Veranlagungsreferentin vor diesem Hintergrund deshalb im Wege der BRZ GmbH neue, mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung (ADV) erstellte "Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008" aus…

UFSW RV/0988-W/12Zurückweisung eines Vorlageantrages, der per E-Mail eingebracht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 11. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 12. September 2011 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

…ausdrücklichen Anordnung im § 96 dritter Satz BAO sind die Unterschrift des Genehmigenden bzw. der Beglaubigungsvermerk allerdings dann entbehrlich, wenn es sich um eine mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellte Ausfertigung handelt, weil die konkrete Gesetzesstelle für so erzeugte Ausfertigungen eine unwiderlegliche Genehmigungsvermutung enthält. Durch § 96 dritter Satz…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…die Vermerke gedruckt im Bundesrechenzentrum auf chlorfrei gebleichtem Papier (Anm.: BRZ GmbH, IT-Dienstleister der Österreichischen Bundesverwaltung), DVR 0009512 (Anm.: Registernummer 9512 des Datenverarbeitungsregisters) und RSa (Anm.: eigenhändig zuzustellende Sendung). Die Ausfertigungen des Wiederaufnahme- und neuen Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2005, das Jahr 2006 bzw…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…die Beglaubigung treten, dass die Ausferti-gung mit der genehmigten Erledigung des betreffenden Geschäftsstückes übereinstimmt und das Geschäftsstück die eigenhändig beigesetzte Genehmigung aufweist. Ausfertigungen, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden, bedürfen weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung und gelten, wenn sie weder eine Unterschrift noch…

UFSI RV/0685-I/09Örtliche Unzuständigkeit des bescheiderlassenden Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2010

…Unterschrift kann (von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen) die Beglaubigung treten. Lediglich Ausfertigungen, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden, bedürfen weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung. Mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt sind maschinelle Ausdrucke, nicht jedoch Ablichtungen solcher Ausdrucke. Derartigen Ablichtungen fehlt die Qualität eines Bescheides…

UFSZ1W ZRV/0169-Z1W/02Unterschrift bzw. Beglaubigung als Voraussetzung für den Bescheidcharakter einer Mitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.05.2003

…Geschäftsstückes übereinstimmt und das Geschäftsstück die eigenhändig beigesetzte Genehmigung aufweist. Ausfertigungen, die mittels automatisationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden, bedürfen weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung und gelten, wenn sie weder eine Unterschrift noch eine Beglaubigung aufweisen, als durch den Leiter der auf der Ausfertigung bezeichneten Abgabenbehörde…

UFSL RV/1094-L/05Zulässigkeit einer separaten Bescheidbegründung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.10.2011

…ist im Wesentlichen, ob im Aufhebungsbescheid die Aufhebungsgründe und die Ermessensübung fehlen oder nicht. Der mit Hilfe einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage erstellte Aufhebungsbescheid beschränkt sich auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes und enthält keine weitere Begründung und auch keinen Hinweis auf eine separate Begründung. Offenbar hat das…