…Vollziehung der angefochtenen Entscheidung für ihn ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte (siehe Witte Rz. 36 zu Artikel 244 ZK). Dieser Darlegungspflicht hat der Bf. mit seinen nur sehr allgemein gehaltenen und beweislos vorgebrachten Behauptungen nicht entsprochen. Dem Vorbringen des Bf. ist auch nicht zu entnehmen…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde ihn "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat der Bf. nicht entsprochen. Er hat weder konkrete Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H, vom 10. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 9. Juni 2006 zu StNr. 000/0000 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F-GmbH, vertreten durch Sadleder Friedrich Buchprüfungs- und Steuerberatungs- KEG, 4502 St. Marien, Linzer Strasse 62a, vom 23. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 21. Juni 2006 zu StNr. 000/0000 betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E, vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Lessingstraße 40, vom 16. August 2005 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Linz vom 11. Juli 2005 zu StNr. 000/0000, mit dem die Berufungswerberin gemäß § 9…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M-GmbH, vom 31. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 28. September 2006 zu StNr. 000/0000 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B, vom 22. Juni 2005, eingebracht von der damaligen Masseverwalterin Dr. Gudrun Truschner, Rechtsanwältin, 4600 Wels, Franz-Keim-Straße 17, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 11. Mai 2005 zu StNr. 000/0000, mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Wenzel Drögsler, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 20. März 2000, GZ. 100/67824/99-4, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Eckert Löb & Partner Rechtsanwälte GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. Februar 2002, GZ. aa, betreffend Zollschuld, entschieden: Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bf. hat am…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Gerda Pramhas, in der Finanzstrafsache gegen EE, geb. X, Adresse, vertreten durch Süd-Ost Treuhand Wirtschafts- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, 4751 Dorf an der Pram, Dorf an der Pram 16…
Eingang als auch | | bei Ausgang: 2 x 17.452,00 = | 34.904,00 | Dito Storno gemäß Auszüge 28 und 29 bei Ein- und Ausgang: | 5.088,00 | von 8xxx am 06.11.89 an Akr | 4.250…
Die Aussagen des Gutachters gehen davon aus, dass die in Rede stehende Stiftung Anspruch auf Geheimnisschutz (auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt…
…sich - spätestens dann, wenn im Zeitpunkt der Beendigung der Vertretungstätigkeit fällige Abgabenschulden unberichtigt aushaften - jene Informationen zu sichern, die ihm im Fall der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im hier maßgeblichen Sinn ermöglichen. Dies gilt auch für solche Haftungspflichtige, die im Zeitpunkt der…
…gewesen. Die haftungsgegenständliche Lohnsteuer sei vom Gleichbehandlungsgebot ausgenommen. Ferner verwies das Finanzamt auf die den Berufungswerber als Vertreter der Gesellschaft im Haftungsverfahren treffende Darlegungspflicht und den unbeantwortet gebliebenen Vorhalt vom 7.6.2010. Der Haftungspflichtige sei 34 Jahre alt und damit noch geraume Zeit erwerbsfähig…
…aus, dass der Vertreter, der auf Grund gesetzlicher Bestimmungen abgabenrechtliche Pflichten zu erfüllen habe, diesen ihm obliegenden Pflichten aber nicht nachkomme, einer besonderen Darlegungspflicht unterliege. Es treffe ihn die Beweislast, nämlich insbesondere die Verpflichtung darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung unmöglich gewesen sei, widrigenfalls…
…für Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin in Höhe von S 13,638.864,50 (€ 991.174,94) in Anspruch. In der Bescheidbegründung wurden die allgemeinen Haftungsvoraussetzungen dargestellt, auf die den Berufungswerber im Haftungsverfahren treffende Darlegungspflicht hingewiesen, sowie ausgeführt, es sei "auf Grund der Aktenlage" davon auszugehen…
…der Vertretungstätigkeit fällige Abgabenschulden unberichtigt aushaften - jene Informationen zu sichern, die ihm im Falle der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im oben beschriebenen Sinn ermöglichen. Diese Darlegungspflicht trifft nämlich auch solche Haftungspflichtige, die im Zeitpunkt der Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der…