…Dispositionsfähigkeit des Bw. durch die sofortige Abgabenentrichtung beeinträchtigt wird. Die bloße Behauptung, dass eine derartige Beeinträchtigung vorliegt, reicht nicht aus. Mangels Darlegung der derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bw. kann die Frage, ob eine erhebliche Härte der Abgabenentrichtung vorliegt, nicht beurteilt werden. Wie bereits dargelegt…
…Dispositionsfähigkeit der Bw. durch die sofortige Abgabenentrichtung beeinträchtigt wird. Die bloße Behauptung, dass eine derartige Beeinträchtigung vorliegt, reicht nicht aus. Mangels Darlegung der derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bw. kann die Frage, ob eine erhebliche Härte der Abgabenentrichtung vorliegt, nicht beurteilt werden. Wie bereits dargelegt…
…verbucht werden. Zudem hat der Bw. nicht dargelegt, warum er nicht bereits bei Verwirklichung des Steuertatbestandes für die Entrichtung der Abgaben Sorge getragen hat. Mangels Darlegung der derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bw. kann die Frage, ob eine erhebliche Härte der Abgabenentrichtung vorliegt, nicht beurteilt…
…als Begründung herangezogenen TZ 1 nicht angeführten Ermittlungsergebnissen im Zuge der Prüfung dahin abgeändert hat, dass diesen eine konkrete Gegenleistung zugrunde liege, fehlt die Darlegung derselben. (Nicht unerwähnenswert ist auch, dass im Zuge wiederholter Prüfungen der Vorjahre in ertragssteuerlicher Hinsicht vom Finanzamt die Auffassung vertreten…
…39 nicht entrichtet worden seien. Diese wären, soweit sie nicht durch die im Insolvenzverfahren zu erwartende Quote entrichtet würden, bei der Gesellschaft uneinbringlich. Er möge darlegen, weshalb er nicht dafür Sorge tragen habe können, dass die Abgaben entrichtet wurden (z.B. Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der T-GmbH., nunmehr L-GmbH, Adr, vertreten durch die Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft, 1090 Wien, Währingerstraße 2 - 4, vom 19. November 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 16. Oktober 2008, Zahl xxxxxx/xxxxx…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der T-GmbH., nunmehr L-GmbH, Adr, vertreten durch die Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft, 1090 Wien, Währingerstraße 2 - 4, vom 19. November 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 16. Oktober 2008, Zahl xxxxxx/xxxxx…
…und zu begleichen gewesen wäre. Der Umsatz aus der verfahrensgegenständlichen Rechung wird auch unrichtig in der Umsatzsteuervoranmeldung für das dritte Quartal 2009 ausgewiesen. Eine Darlegung der Verfehlung einer Verkürzung der Umsatzsteuer für Juni 2009 liegt in der schriftlichen Selbstanzeige nicht vor. Eine Ermittlung der richtigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch A., vom 20. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 29. Oktober 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich der Jahre 1996 bis 2000…
…Prüfung für den Bw. eine Selbstanzeige zu erstatten gewesen. In diesem Falle wäre sowohl die Verfehlung darzulegen, als auch eine Offenlegung der geschuldeten Abgaben vorzunehmen gewesen. Eine Darlegung der Verfehlung des Bw. bzw. eine Bekanntgabe einer Person für die Selbstanzeige erstattet werden soll (§ 29 Abs…
…Vollziehung der angefochtenen Entscheidung für ihn ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte (siehe Witte Rz. 36 zu Artikel 244 ZK). Dieser Darlegungspflicht hat der Bf. mit seinen nur sehr allgemein gehaltenen und beweislos vorgebrachten Behauptungen nicht entsprochen. Dem Vorbringen des Bf. ist auch nicht zu entnehmen…
…weil eine derartige, wenngleich formlose Prozesserklärung, mit welcher einer Anzeiger sich selbst von ihm begangener Straftaten bezichtigt (die Darlegung seiner Verfehlung, vgl. § 29 Abs. 1 FinStrG), im gegenständlichen Fall der Aktenlage nicht zu entnehmen ist. Die Darlegung begangener Finanzvergehen, der wesentlichen Aspekte derselben, erschöpft sich…
In gesamthafter Abwägung kann daher doch der Ausgangswert ausnahmsweise auf € 25.000,00 abgemildert werden, wovon in Anbetracht der Sorgepflicht für die Tochter ein Abschlag um ein Fünftel und in Anbetracht der nunmehrigen äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten ein weiterer Abschlag um die…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Christoph Bauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen RT, technische Dienste, geb. am 19XX, in L, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und der…
…6.956,85 | Dienstgeberbeitrag | 2005 | 806,81 | Zuschlag zum DB | 2005 | 112,11 Der Berufungswerber sei als Geschäftsführer für die Entrichtung der Abgaben der Gesellschaft verantwortlich gewesen sei, und möge darlegen, weshalb er nicht dafür Sorge tragen habe können…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 28. November 2007 - über die Berufung des B, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 2. Oktober 2003 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO nach der am 28. November 2007 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden…
…die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen würde. Im gegenständlichen Fall ist auch festzuhalten, dass es die Bw. entgegen ihrer diesbezüglichen Darlegungslast verabsäumte, die Auswirkungen der Entrichtung derjenigen Abgabenschuldigkeiten, deren Stundung beantragt wurde, auf ihre wirtschaftlichen Verhältnisse konkret darzulegen. Somit liegen keine konkreten Ausführungen dahingehend vor…