…9.1967, 760/67) stellen Pflichtteilsansprüche sohin Quotenansprüche dar, die nicht mit bestimmten Teilen des Nachlasses in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Da im DBA mit der BRD von Pflichtteilsansprüchen überhaupt keine Rede ist, können diese nicht anders behandelt werden als die im Art. 6 Abs. 1…
…eines Antrags "betreffend Rückzahlung von Einkommensteuer" (inhaltlich gerichtet auf Neubewertung des Sachverhaltes nach Art. 24 DBA BRD- Österreich und dementsprechend Rückzahlung der entrichteten Einkommensteuer der Jahre 2004 bis 2008) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe H.B.…
…Bezugsgröße festgelegt. f) Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die Berufungswerberin neben Pensionseinkünften, für die inländische Einkommensteuer festzusetzen ist, auch Pensionseinkünfte bezieht, welche zwar nach den Bestimmungen des DBA-BRD nur zum Progressionsvorbehalt herangezogen werden dürfen, aber ungeachtet dessen nach § 25 Abs. 1 Z. 3 lit…
…auf sämtliche in- und ausländischen Einkünfte. Verfügen natürliche Personen über einen Wohnsitz in zwei oder mehreren Staaten, so sind die Besteuerungsrechte auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen auf die beteiligten Staaten aufzuteilen. Art 1 Abs 1 DBA-Deutschland in der für den gegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung, BGBl…
…Art. 15 Abs. 6 DBA Deutschland anzuwendenden Grenzgängerregelung beim Ansässigkeitsstaat Deutschland. Beigelegt wurde eine Anmeldebestätigung wonach H ab 22. Februar 2010 in z1, BRD gemeldet war sowie die Zuteilung einer deutschen Steueridentifikationsnummer mit 10. März 2010 sowie ein Ermittlungsschreiben des Finanzamtes Berchtesgaden-Laufen vom 24…
…das ihm als Kassenstaat zugewiesene Besteuerungsrecht ausschöpft bzw. ausschöpfen kann, ist nach der zitierten Bestimmung und nach der in Art. 15 DBA-BRD vorgesehenen Befreiungsmethode ohne Belang (vgl. Lang/Schuch, DBA Deutschland/Österreich, Anm. 30 zu Art. 10 und das dort angeführte Erkenntnis des VwGH…
…297. In der Begründung wurde ausgeführt, hinsichtlich des Grundvermögens in Österreich (Haus in W.) mit dem geschätzten Wert von DM 300.000 sei der Progressionsvorbehalt lt. DBA-BRD anzuwenden, weshalb der Steuersatz 11 % betrage. Laut einem Schreiben der deutschen Rechtsvertreter B&P vom 12. Feber…
…VwGH 21.5.1985, 85/14/0001). Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland (DBA-BRD) wird jedoch eine Doppelbesteuerung im Bereich der Einkommensteuer durch Normierung einer speziellen Berechnung des inländischen Steuersatzes in Form der Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt vermieden. Das bedeutet, dass bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes das…
…ist. Der seit 1978 existierende Wohnsitz in F.(BRD) sowie die mit dem Dienstverhältnis verbundene überwiegende Aufenthaltsdauer pro Kalenderjahr in F.(BRD) führe zu einer Beurteilung durch das Finanzamt Frankfurt am Main II als unbeschränkt steuerpflichtige bzw. als in Deutschland ansässige Person lt. DBA. In…
…361/1994 (DBA BRD) DBA Italien: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 29. Juni 1981, BGBl. Nr. 125/1985 DBA Niederlande: Abkommen…
…berufungsgegenständlichen Zeitraum noch anwendbaren DBA-BRD vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 221/1955 idF. des Protokolls vom 8. Juli 1992, BGBl. Nr. 361/1994 ist eine dem Art. 24 Abs. 2 des DBA-Schweiz vergleichbare Bestimmung nicht enthalten. Das DBA-Deutschland 1954 enthält kein…
…23 Abs. 2 DBA-BRD ex 2000 (Methodenartikel) regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung aus Sicht einer in Österreich ansässigen Person und bestimmt zur Steuerfestsetzung wie folgt: lit. a) "Bezieht eine in der Republik Österreich ansässige Person Einkünfte und dürfen diese Einkünfte nach diesem Abkommen in…
…erfüllt angesehen werden, wenn der Steuerpflichtige in schädlicher Häufigkeit im Tätigkeitsstaat nächtigt. In Anlehnung an die Auslegung des Begriffes " üblicherweise" im DBA BRD ist jedenfalls ein Übernachten am Arbeitsort an mehr als 20% der Arbeitstage schädlich (UFS 28.3.2006, RV/0027-F/05; UFS…
…18 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (in der im Streitjahr gültigen Fassung; in der Folge kurz: DBA-BRD), dass Bezüge, die eine in einem…
…Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (DBA-BRD) hat eine natürliche Person einen Wohnsitz im Sinne dieses Abkommens in dem Vertragsstaat…
…BGBl III Nr. 182/2002 (AÖFV Nr. 214/2002) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (im Folgenden: DBA-BRD) enthält für den gegenständlichen Fall folgende relevante Bestimmungen in den Artikeln 10, 11, 23 und 27 (Fettdruck durch…
…Bezirk in Wien bemerkt, dass eine Anrechnung der in der BRD entrichteten Steuer in Höhe von 27.089,65 S nach dem DBA-BRD Artikel 8 und 15 nicht möglich sei. Desweiteren scheine auf dem angefochtenen Bescheid infolge eines Ausfertigungsfehlers nur das Sonderausgabenpauschale auf. Die…
…hier: Deutschland) besteuert werden. Nach Art. 23 Abs. 2 lit. a DBA-BRD nimmt Österreich als Ansässigkeitsstaat Einkünfte die nach diesem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden dürfen, von der Besteuerung aus. Die solcherart von der Besteuerung ausgenommenen Einkünfte dürfen nach Art. 23 Abs…
…der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 182/2002 (DBA-BRD) lautet: "(1) Vorbehaltlich der Artikel 16 bis 20 dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden…
…2 DBA-BRD kommt das Besteuerungsrecht für derartige Bezüge Deutschland zu. Gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. a DBA nimmt Österreich als Ansässigkeitsstaat diese Einkünfte von der Besteuerung aus. Gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. d DBA dürfen aber die von der Besteuerung ausgenommenen Einkünfte…