…5 des DBA Österreich - BRD auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern, was dem Sinn des § 4 Abs.1 ErbStÄquG zuwiderzulaufen schien, gewesen. Es wurde weiters festgestellt, dass eine Verknüpfung des Erbschaftsteueräqivalents mit der Vermögensteuer auf Gesellschaftsebene im Rahmen des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens mit der BRD Österreich das…
…Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. Gemäß Art. 14 Abs. 2 DBA Ö-BRD umfasst der Ausdruck "freier Beruf" insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte…
…Projekten nach Wien entsendet. Im Laufe des Kalenderjahres 2002 war sie insgesamt mehr als 183 Tage in Österreich physisch anwesend und hat daher Österreich gemäß Art 9 DBA Ö/BRD das Besteuerungsrecht an den auf die Tätigkeit in Österreich entfallenden Vergütungen. Der Lebensmittelpunkt verblieb weiterhin…
…1 Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland sind Ruhegehälter grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat zu besteuern. Nach Art. 2 DBA Ö-BRD (Anmerkung UFS: Wohl gemeint Art. 18 Abs. 2) sind lediglich die Sozialversicherungspensionen im Kassenstaat zu besteuern Ihre Rente aus Berlin wurde daher lediglich zur…
…den Bw. hinsichtlich seiner deutschen Lohnbezüge der Monate Mai bis Dezember 2006 abweichend zur bisherigen deutschen Vorgangsweise als österreichischen Grenzgänger nach Deutschland mit Folge des alleinigen Besteuerungsrechts für diese Auslandsbezüge qualifiziert (Artikel 15 Abs. 6 DBA Ö-BRD 2000 iVm. Punkt 8 des Zusatzprotokolls), weil…
…Einkommensteuer unterliegen. Gemäß Art. 14 DBA Österreich-BRD hätte Österreich das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte und nach Ansicht der Amtspartei würden die österreichischen Einkünfte in Deutschland zum Progressionsvorbehalt gemäß Art. 23 DBA Ö-BRD heranzuziehen sein, da wie vom Berufungswerber ausgeführt worden wäre, der Mittelpunkt…
… 50 d Abs 1 iVm § 43 b dEStG bzw. dem DBA/BRD-Ö im begehrten Gesamtbetrag von 12.200,-- EURO gewährt. Den Erstattungsbetrag hatte das Bundeszentralamt an die ÖPSK als Korrespondenzbank der Deutschen Bank überwiesen, zur Weiterleitung an die endbegünstigte Bank des Empfängers auf sein…
…handelt sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die bei der Beurteilung den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gleichgestellt sind. (s Art 11 DBA Ö - SU). Es handelt sich um eine leitende Tätigkeit (Gesellschafter-Geschäftsführer). Der Sitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Der Geschäftsführer (die Bw.…
…nur teilweise) Anrechnung der dem Bw nach seinem Vorbringen 2011 vom deutschen FA vorgeschriebenen Einkommensteuer kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die deutsche Altersrente auf Grund des DBA Ö/D (vgl. obige Ausführungen) von der Besteuerung in Österreich ausgenommen ist (so genannte Befreiungsmethode - vgl…
…9 zu Art. 16 DBA). Zu dieser Frage hat die Abgabenbehörde zwar festgestellt, dass sich der Pflichtige an mehr Tagen in Österreich als in der BRD aufhielt, Post für den Berufungswerber an die Anschrift der (vormals) ehelichen Wohnung zugestellt wurde und die dortige polizeiliche Meldung…
…die Jahre 1993, 1994, 1995 und 1996 betreffender, Aufstellungen in welchen die auf das Büro in N sowie die auf das Büro in Wien entfallenden Betriebsausgaben getrennt dargestellt wurden. Da in den o. e. Aufstellungen des Bw. in den Jahren 1995 und 1996 keine Fahrzeugkosten…
…Hauptwohnsitz laut Zentralmelderegister). Weiters gab die Bw. im Betriebsprüfungsverfahren als Wohnsitz in Deutschland ein Untermietverhältnis "c/o R, Berlin" an. Die Einkünfte der Jahre 2002 und 2003 betrugen: | | Inländische Einkünfte | Ausländische Einkünfte als Künstler | 2002 | | | Selbst. Arbeit |…
…worden. Daraus geht Folgendes hervor: Der Vertrag wurde zwischen "KP's Klangwelt, vertreten durch Herrn KP, H, A-L" - nachfolgend V 1 genannt - und "JS, c/o B Productions, M, D-B, vertreten durch Herrn C K, Rechtsanwalt" - nachfolgend V 2 genannt - abgeschlossen. Als Vertragsgegenstand…
…berufungsgegenständlichen Zeitraum noch anwendbaren DBA-BRD vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 221/1955 idF. des Protokolls vom 8. Juli 1992, BGBl. Nr. 361/1994 ist eine dem Art. 24 Abs. 2 des DBA-Schweiz vergleichbare Bestimmung nicht enthalten. Das DBA-Deutschland 1954 enthält kein…
…chirurgische und prothetische Zahnbehandlungen. Er behandelt laut seinen Angaben auch Patienten in deutschen xxanstalten. Der Bw ist überdies Alleingesellschafter und Geschäftsführer der F Holding- und Dienstleistungs GmbH (im Weiteren kurz F genannt) mit Sitz in G (BRD), die nach seinem Vorbringen bzw. dem Vertrag vom…
…18 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (in der im Streitjahr gültigen Fassung; in der Folge kurz: DBA-BRD), dass Bezüge, die eine in einem…
…erfüllt angesehen werden, wenn der Steuerpflichtige in schädlicher Häufigkeit im Tätigkeitsstaat nächtigt. In Anlehnung an die Auslegung des Begriffes " üblicherweise" im DBA BRD ist jedenfalls ein Übernachten am Arbeitsort an mehr als 20% der Arbeitstage schädlich (UFS 28.3.2006, RV/0027-F/05; UFS…
…a.O., S. 43). Zusammenfassend musste der Unabhängige Finanzsenat auf Grund der dargelegten Erwägungen daher im gegenständlichen Fall zu dem Ergebnis kommen, dass der Berufungswerber in den berufungsgegenständlichen Zeiträumen über eine feste Einrichtung im Sinne des Art. 8 DBA 1954 bzw. Art. 14 DBA 2000…
…Ab März 1995 habe die Reederei die Schiffe unter liberianischer Flagge betrieben. Er hätte bezüglich seiner Ansprüche gegenüber seinem Dienstgeber ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg gehabt. "Ich habe gegen die o.a. Bescheide berufen, da insbesondere im Bescheid 1998 offenbare Mängel deshalb aufgeschienen sind…
…Zeitraum seiner Entsendung nach Österreich in Deutschland verblieben, weswegen er gemäß Art. 4 Abs. 2a DBA-Deutschland in Deutschland ansässig sei. Deutschland habe als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht auf sein gesamtes Welteinkommen. Folglich sei irrtümlich sein gesamtes Einkommen ab 1. September 2007 in Österreich besteuert worden…