…keine Einlagenrückzahlung bzw. actus contrarius keinen Einlagevorgang erkennen könnten, sondern "herkömmliche" Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge: Reiner, Aktienrückerwerb als Einlagenrückzahlung?, RdW 1999, 619; Toifl in Betten (Hrsg), Share Buy-Backs (Austrian Chapter), 51 ff; Staringer, Liquidation, Kapitalrückzahlung und Aktienrückkauf, in FS Loukota, 495 ff; Bauer, Aktienrückerwerb einer…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen ihres Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde. Die Abgabenbehörde führte…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen seines Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde. Im Zusammenwirken mit…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen ihres Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde. Die Abgabenbehörde führte…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen ihres Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde. Die Abgabenbehörde führte…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen ihres Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde. Die Abgabenbehörde führte…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen ihres Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde. Die Abgabenbehörde führte…
…GSpG 1989, 2009, zu § 2, RZ 9). Beim Kartenpokerspiel besteht die Verpflichtung jedes Spielers, den Einsatz zu leisten, bzw. den Einsatz in die Mitte des Pokertisches zu legen, dagegen besteht der "Anspruch" eines jeden Spielers in der Hoffnung auf die Chance zu gewinnen, die Erwartung…
…gewesen und dort für die Leitung der Werkstätte und für die Auftragsfertigung zuständig gewesen. Bei Übernahme der Anteile habe er eine Haftung gegenüber der kreditgewährenden Bank abgeben müssen. Er habe in der Folge in die kaufmännischen Handlungen nicht eingreifen können und diese seien ihm bis…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen ihres Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde. Auf Grund der…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen ihres Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde. Die Abgabenbehörde führte…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen ihres Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde. Die Abgabenbehörde führte…
…b GebG vom Gewinn 25%. Die Bw./das Finanzamt haben die Rechtsgeschäftsgebühr folgendermaßen berechnet: "Gesamtsumme Starteinsätze (buy-in) plus Gesamtsumme nachträgliche Einsätze (rebuys and add-on), dividiert durch Gesamtzahl der Spieler und multipliziert mit der Anzahl der Gewinnränge." Die Besteuerung in Höhe von 25% vom…
…Zusammenfallen in einer Körperschaft auflösen, wenn also Forderung und Verbindlichkeit, oder das Recht und die Verpflichtung in einer Körperschaft zusammenfallen. Dies ist im Fall der Verschmelzung der beiden Schwestergesellschaften XY-Holding-GmbH und A&B-AG hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes gegeben. Was die von der BP…
…Angaben hervorgehen, ausreichend sein muss. Ein pro-aktives Tätigwerden des Steuerpflichtigen, im Sinne einer verpflichtenden Nachschau kann im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Steuerpflichtigen nicht gefordert werden. Vielmehr muss er auf die behördlich bestätigten Angaben vertrauen können. Es obliegt den Behörden eine entsprechende Überprüfung vorzunehmen. Unverhältnismäßig…
…Da sich nun aber der Stiftungsrat wohl nicht selbst alljährlich ein Testat zum eigenen Geschäftsbericht ausstellen konnte, wird - weil die R-Bank als wirtschaftliche Stifterin 1986 bzw. als wirtschaftliche Voreigentümerin des gestifteten Hauptvermögens (= Aktien der NN) nach den Feststellungen des Senates ausscheidet (siehe unten…
…96, BStBl. II 1998, 728 Bezug genommen. Ein Leitsatz dieses Erkenntnisses lautet: "Die Verpflichtung einer Bank zur Leistung einer Sparprämie, die am Ende der Laufzeit eines Sparvertrages gutgeschrieben wird, ist als zusätzliche Verzinsung für das angesparte Kapital anzusehen, für die eine Rückstellung gebildet werden kann…
…96, BStBl. II 1998, 728 Bezug genommen. Ein Leitsatz dieses Erkenntnisses lautet: "Die Verpflichtung einer Bank zur Leistung einer Sparprämie, die am Ende der Laufzeit eines Sparvertrages gutgeschrieben wird, ist als zusätzliche Verzinsung für das angesparte Kapital anzusehen, für die eine Rückstellung gebildet werden kann…
…mit der Unterfertigung dieses Abtretungsvertrages. Ein allfälliger Ertragsanteil aus dem laufenden Geschäftsjahr kommt zur Gänze der übernehmenden Gesellschaft zu. Der übernehmenden Gesellschaft ist bekannt, dass der abtretende Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft bei der A-Bank. persönliche Haftungen übernommen hat. Die erwerbende Gesellschaft kennt diese…