Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 13. November 1998, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. Oktober 1998, betreffend die Nachforderung von Lohnsteuer für den Prüfungszeitraum vom 1. Mai 1992 bis 31. Dezember 1997, entschieden: Der Berufung…
…ist Gelegenheitspendler: Er fährt in der Regel montags mit seinem Pkw zur österreichischen Arbeitsstätte, nächtigt dann in der Hotelanlage in einem vom Arbeitgeber entgeltlich zur Verfügung gestellten Burschenzimmer und fährt - je nachdem, wann sein Schichtdienst zu Ende geht - am Freitag oder Samstag wieder zu seinem…
…die keinen Wohnsitz darstellt, also nicht geeignet ist, einem dauernden Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen (zB. eine einem "Burschenzimmer" ähnliche Unterkunft) und seinen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) im Haus der Eltern beibehält. In diesem Fall seien Aufwendungen für die Unterkunft am Arbeitsort Werbungskosten, ebenso stehen Familienheimfahrten…
…2002: 654 €, 2003: 2.573 €, 2004: 2.100€). Es würde sich hierbei um ein sog. "Burschenzimmer" oder eine berufliche veranlasste Schlafmöglichkeit handeln. Diese Wohnung sei keineswegs geeignet einen Hauptwohnsitz zu begründen. Weiters wurde ausgeführt, der Berufungsfall sei mit jenem Sachverhalt vergleichbar, der dem…
…dass ihm die Unterbringungsmöglichkeit an der Polizeischule maximal bis zur Beendigung seiner Ausbildung zur Verfügung stehen würde, sohin von vornherein zeitlich begrenzt sein solle. Die Unterkunftsmöglichkeit in der Polizeikaserne entspreche einem sogenannten Burschenzimmer. Es sei ihm nur ein Zimmer im dritten Stock zur Verfügung gestanden…
…Küche. Diese sei daher keinesfalls geeignet gewesen, dem dauernden Wohnbedürfnis eines Primars Rechnung zu tragen. Sie sei vielmehr mit einem Burschenzimmer vergleichbar, welches gemäß dem Protokoll über die Lohnsteuerbesprechung 1999 zu § 16 EStG (Erlass des BMfF GZ 07 0101/30-IV/7/99 vom 30…
…Gebäudekomplexes befunden hätten (alte Kegelbahn, ehem. Pferde- und Schweinestall, ehem. Waschküche und Burschenzimmer sowie Flugdach), sei generell der Zustand der elektrischen Anlagen sehr veraltet gewesen. Zahlreiche Reparaturen und Neuinstallierungen seien belegt. Selbstverständlich sei in diesem Teil der Anlage auch keine Fernsehantenne montiert gewesen. Im Gebrauchtwarenhandel…
…in Steyr eine eigene Wohnung, welche zumindest für diesen Zeitraum ausreichend seine Wohnbedürfnisse befriedigen konnte. Von lediglich einem sog. "Burschenzimmer" kann bei einer Wohnung im Ausmaß von 55m² nicht gesprochen werden; auch dann nicht, wenn diese mit einem Arbeitskollegen geteilt wurde. Auch bei einer befristeten…
…in Steyr eine eigene Wohnung, welche zumindest für diesen Zeitraum ausreichend seine Wohnbedürfnisse befriedigen konnte. Von lediglich einem sog. "Burschenzimmer" kann bei einer Wohnung im Ausmaß von 55m² nicht gesprochen werden; auch dann nicht, wenn diese mit einem Arbeitskollegen geteilt wurde. Auch bei einer befristeten…
…welche zumindest für diesen Zeitraum ausreichend ihre Wohnbedürfnisse befriedigen konnte. Von lediglich einem sog. "Burschenzimmer" kann bei einer Wohnung im Ausmaß von 35m² nicht gesprochen werden. Auch bei einer befristeten Entsendung ist jedenfalls ein "doppelter Haushalt" notwendig, um allenfalls Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigen zu können …
…Bestandteil dieser Berufungsentscheidung ist. 6.) Insoweit die Bw im Ergebnis unter Hinweis auf Doralt die Meinung vertritt, dass bei Vorliegen einer einfachen Unterkunft am Beschäftigungsort (Burschenzimmer) und Beibehaltung des Familienwohnsitzes im Haus der Eltern, die Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei einem ledigen Steuerpflichtigen abzugsfähig seien…
…zum Teil leer gestanden, zum Teil vermietet gewesen. Im Obergeschoß seien sogenannte Burschenzimmer den Angestellten des Schlachtereibetriebes zur Verfügung gestellt worden. Es sei aber auch an Fremdmieter vermietet worden und zwar an einen Elektriker und an einen Tierarzt jeweils im Erdgeschoß. Im Zeitpunkt des Erwerbes…
…keinen Wohnsitz darstellt, also nicht geeignet ist, einem dauerhaften Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen (zB eine dem Burschenzimmer ähnliche Unterkunft) und behält er seinen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) im Haus der Eltern bei, dann sind die Aufwendungen für die Unterkunft am Arbeitsort Werbungskosten. Aufwendungen für die…
…die keinen Wohnsitz darstellt, also nicht geeignet ist, einem dauernden Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen (zB. eine einem "Burschenzimmer" ähnliche Unterkunft), und seinen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) im Haus der Eltern (bzw. hier im Haus der Mutter) beibehält, dann sind Aufwendungen für die Unterkunft am Arbeitsort…
…1990, Zl. 90/14/0232). Der Standpunkt, dass eine Schlafstelle bzw. ein Burschenzimmer nicht als Wohnung angesehen werden kann, wird in der Literatur mehrfach vertreten, wobei auch auf die Konstellation in der Hotellerie hingewiesen wurde (vgl. Pülzl in SWK 2001, 753). Die vom Bw. an…
…wo ein Steuerpflichtiger den Wohnsitz im Haus der Eltern beibehalte, während er am Ort der Berufstätigkeit lediglich eine einfache Unterkunft, etwa einem Burschenzimmer ähnlich, beziehe und dieser Fall dem ihren vergleichbar sei, weil sie in W. lediglich eine einfache Unterkunft bewohnt habe und es sich…
…einem dauernden Wohnbedürfnis Rechnung trägt (Doralt, a. a. O., zu "Burschenzimmer" und "einfache Unterkunft"). Da unbestritten ist, dass in T der Familienwohnsitz des Berufungswerbers liegt (laut VwGH vom 24.4.1996, 96/15/0006 ist das der Ort, an dem der Steuerpflichtige mit seinem Gatten…
…Eine Schlafstelle, die diese Anforderungen nicht erfüllt, ist einem Burschenzimmer vergleichbar, nicht jedoch einer Wohnung (vgl ähnliche Entscheidungen UFS RV/0482-I/02 sowie RV/2114-L/02). Aus der Bestimmung des § 16 Abs Abs 1 Z 6 lit b EstG 1988 "im Lohnzahlungszeitraum überwiegend…
…Familienheimfahrten unternommen würden. Dort habe die Bw jedoch keinen Aufwand. Es mangele also am für die doppelte Haushaltsführung vorausgesetzten "Mehraufwand". Der zitierten Literatur hinsichtlich der Absetzbarkeit von "Burschenzimmern" werde nicht widersprochen. Derartige Werbungskosten lägen hier jedoch NICHT im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vor, sondern wären…
…Garconniere am Ort der Arbeitsstätte. Fest steht, dass das Problem Pendlerpauschale bei einer Wohnung (und nicht bloß einer Schlafstelle oder eines so genannten Burschenzimmers) am Arbeitsplatz und einer weiteren Familienwohnung in Entscheidungen des UFS teilweise unterschiedlich behandelt wurde (vergl. z.B. RV/0506-W/03…