…für eine Artfortschreibung vorliegen und ist daher im gegenständlichen Verfahren nicht zu beurteilen, ob die Liegenschaft noch zu Recht als landwirtschaftliches Vermögen bewertet ist oder ob sie bereits dem Grundvermögen zuzurechnen wäre. § 25 des burgenländischen Landwirtschaftskammergesetzes 2002 (LGBl. Nr. 76/2002) lautet wie Folgt: "(1)…
…verpflichtete sich der Übernehmer neben der Einräumung von Wohn- u.ä. Rechten Darlehensverbindlichkeiten der Übergeber gegenüber dem Land Burgenland zu übernehmen und sie diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Mit Bescheiden vom 11. April 2008 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien gegenüber…
…am 21. Mai 2008 wurde im Wesentlichen Folgendes vorgebracht: Seine nichtselbständige Tätigkeit war bei der Firma Arbeitgeber, Sitz in Linz. Der Berufungswerber war zuständig für die Gebiete Wien, Niederösterreich, Burgenland und teilweise Steiermark. Die Tätigkeit war Planung, Akquisition und Genehmigung von Telekommunikationsanlagen (Handymasten). Der zweite…
…5.1997, 96/13/0132, welches zu einem Beamten der Staatsanwaltschaft ergangen ist, der Dienst an mehreren burgenländischen Bezirksgerichten versehen hat und an Ortsaugenscheinverhandlungen im gesamten Burgenland teilnahm, entschieden, dass in typisierender Betrachtungsweise von der Kenntnis der günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten im Einsatzgebiet auszugehen ist. Hinsichtlich der…
…11.2007], § 34 Anm. 72mwN) oder - für Buspendler aus dem Burgenland - auch die Bushaltestelle Südtiroler Platz. Die tatsächliche Ein- oder Ausstiegsstelle ist nicht maßgebend. Wird die Fahrzeit nur in einer Richtung überschritten (zB 45 Minuten für die Hinfahrt, 75 Minuten für die Rückfahrt), liegt keine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Gabriele Krafft und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Johannes Böck, Mag. Michael Schiller und Isabella Krejci im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung der Bw., 2xxx L., O-Straße, vertreten durch LBG…
…Umsatzsteuerbescheid 2003 wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 2004 bis 2006 wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (im Folgenden mit Bw. bezeichnet) ist eine burgenländische Gemeinde, wo im Untergeschoß der Volksschule N…
…hat in der Berufung die Entscheidung einer unzuständigen Berufungsbehörde verlangt. Im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides war nicht mehr die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland sondern der Unabhängige Finanzsenat zuständig. Diese Falschbezeichnung schadet nicht, weil die Bezeichnung der Berufungsbehörde kein Erfordernis einer zulässigen…
…Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden Weist der Steuerpflichtige nach, daß die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden." § 32 der burgenländischen Gemeindeordnung, LBGl. Nr. 55/2003, lautet: "Ortsvorsteher und Ortsausschuss …
Niederösterreich und Burgenland vom 20. Oktober 1983 zu GZ. GA11-xxx kannte, hat sie es zumindest ernstlich für möglich gehalten, dass zusätzlich zum Kaufpreis für die Bestandfreimachung an die Verkäufer zu zahlende Beträge in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind, wenn das Grundstück frei von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Deloitte Burgenland, Wirtschaftsprüfungs GmbH, 7343 Neutal, Werner von Siemens Straße 1, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adresse, vertreten durch LBG Burgenland Steuerberatung GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 7100 Eisenstadt, Franz Liszt-Gasse 25-27, vom 19. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Fachexpertin Hofrätin Mag. Sabine Niederreiter-Stipsits…
…Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Josef Gutl, Dr. Raimund Brandl, Arbeiterkammer Burgenland, und Kommerzialrat Dkfm. August Tree, Wirtschaftskammer Wien, im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Maurer über die Berufung der AA als Rechtsnachfolger der BB, Adresse…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Josef Gutl, Dr. Raimund Brandl, Arbeiterkammer Burgenland, und Kommerzialrat Dkfm. August Tree, Wirtschaftskammer Wien, im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Maurer über die Berufung des AA, Adresse, vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Kriegsopfer- und Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Lange Gasse 53, 1080 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Melk betreffend erhöhte Familienbeihilfe ab 1. April 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 16. Dezember 2003 betreffend Antrag vom 18. November 2003 auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 206 lit b BAO entschieden: Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Rechtsbelehrung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 19. Dezember 2003 betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen…
…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 19. Dezember 2003 betreffend Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung eines Rückstandsausweises entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO)…
…vertreten durch Guido Grimme, gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland betreffend Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung eines Rückstandsausweises entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…Mag.Ute Bittmann, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin, 2460 Bruck/Leitha, Burgenlandstraße 21, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16 .April 2009 betreffend Abweisung eines Aussetzungsantrages gemäß § 212a BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe A.A. verstarb am xxx…