…und Beilagengebühren nach dem Gebührengesetz abgegolten, kann nicht gefolgt werden. Bei der Pauschalgebühr gemäß § 177 Abs. 1 BVergG 2002 handelt es sich um eine Bundesverwaltungsabgabe im Sinne des § 78 AVG, die der Abgeltung für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes dient, und ist von diesem zu erheben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Mai 2005 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Kalendermonate August 2003 und September 2003 wie folgt entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 3. Oktober 2005, ErfNr. betreffend Eingabengebühr gemäß § 24 Abs. 3 VwGG und Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund eines…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 18. August 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 17. Juli 2012, ErfNr. betreffend Gebühr und Erhöhung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) brachte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Ingrid Weber, Rechtsanwältin, 1010 Wien, Rotenturmstraße 19, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom xyz, betreffend Festsetzung der Gebühren gemäß § 14 TP 5 und TP 6 GebG 1957…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. P., vom 3. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. Jänner 2010, Erfassungsnummer zzz, Steuernummer ZZZ, betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als…
…Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien übersendet. In diesem Formular NeuFö 1 wurde im Punkt 3. beantragt, dass die Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben nicht behoben werden. Die Nichterhebung weiterer Abgaben wurde in diesem Punkt nicht beantragt. Laut Punkt 4. wird diese Erklärung bei folgenden Behörden vorgelegt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 31. August 2006, ErfNr. betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 23. März 2006, eingelangt beim…
…Juli 2007 angeführt. Unter Punkt 3. wird die Nichterhebung folgender Abgaben, Gebühren und Beiträge durch Ankreuzen der entsprechenden Rubrik beansprucht: a) Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, b) Gerichtsgebühren für die Eintragungen ins Firmenbuch. Die Nichterhebung der "Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten" wurde nicht angekreuzt. Laut Punkt…
…Gebühren und Beiträge für die unmittelbar durch die Gründung veranlassten Vorgänge nicht erhoben wird") das Kästchen: "Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben" und bei Punkt 4: (in dem es heißt: "Diese Erklärung wird (voraussichtlich) bei folgenden Behörden vorgelegt werden") das Kästchen: "Bezirkshauptmannschaft. Der zweite in Kopie übermittelte Vordruck…
…worden ist. 9. Da es sich hier ausschließlich um Maßnahmen gegen das Hochwasser im Jahre 2003 handelt, was ja dem Ganzen Ort Y., der Öffentlichkeit zu Gute kommen soll, sind wird von den Bundesverwaltungsabgaben lt. § 78a Abs. 3 AVG befreit. 10. Da die Einbringungsfrist der…
…sei. Die Bw. habe sich bei der Wirtschaftskammer/Gründerservice beraten lassen und werde eine ausgestellte Bestätigung vorgelegt. Angefügt wurde ein Computerausdruck über eine Bestätigung der Antragstellung betreffend Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben des Gründerservices der Wirtschaftskammer Graz. Das Finanzamt entschied mit Berufungsvorentscheidung vom 30. März 2009 abweislich…
…F. BGBl. I 24/2007 seit 1.1.2005 von den bundesgesetzlichen Abgaben mit Ausnahme der Umsatzsteuer, der Bundesverwaltungsabgaben sowie der Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben befreit sei. Die Bw. habe in den Jahren 2005 bis 2007 der ÖBB-Infrastruktur Bau für Exzendenten - Betriebshaftpflichtversicherungen Versicherungsprämien inkl. Versicherungssteuer…
…Bestätigung der gesetzlichen Berufsvertretung, der Wirtschaftskammer für Niederösterreich, unter Inanspruchnahme deren Beratung erstellt. In dem Abschnitt des Vordruckes in dem der Antragsteller anzukreuzen hat welche Abgabenbegünstigungen er beansprucht (zur Auswahl stehen: Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Firmenbuch, Grunderwerbsteuer soweit der für…
…Zahlschein zu überweisen. ............................." Weiters übermittelte die Bezirkshauptmannschaft Horn dem UFS eine Telekopie eines zur Vorlage bei der Bezirkshauptmannschaft Horn vom Bw. als Betriebsinhaber und auf die Inanspruchnahme der Befreiung von den Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben erstellten Formblattes NeuFö 1 vom 22. Dezember 2004. Als Zeitpunkt der…
…Zahlschein zu überweisen. ............................." Weiters übermittelte die Bezirkshauptmannschaft Horn dem UFS eine Telekopie eines zur Vorlage bei der Bezirkshauptmannschaft Horn vom Bw. als Betriebsinhaber und auf die Inanspruchnahme der Befreiung von den Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben erstellten Formblattes NeuFö 1 vom 22. Dezember 2004. Als Zeitpunkt der…
…welches zur Vorlage bei der Bezirkshauptmannschaft zwecks Inanspruchnahme einer Befreiung von den Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben ausgestellt wurde. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens setzte das FAG mit dem nunmehr angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheid für eine auf den Erwerb des gegenständlichen Liegenschaftsanteiles entfallende Gegenleistung von € 46.616,80 Grunderwerbsteuer…
…des Kalendermonates der Betriebsübertragung mit "Mai 2007" wurden darin unter dem Abschnitt "Ich beanspruche, dass die folgenden Abgaben und Gebühren für die unmittelbar durch die (Teil-)Betriebsübertragung veranlassten Vorgänge nicht erhoben werden" lediglich angekreuzt die "Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben", nicht jedoch die Begünstigung für die "Grunderwerbsteuer…
…Des Weiteren waren in dem Abschnitt in dem der Antragsteller anzukreuzen hat welche Abgabenbegünstigungen er beansprucht (zur Auswahl stehen: Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Firmenbuch, Grunderwerbsteuer soweit der für die Berechnung der Grunderwerbsteuer anzusetzende Betrag € 75.000,- nicht übersteigt sowie…
…Gemäß § 1 Z 1 Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) werden zur Förderung der Neugründung von Betrieben nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch eine Neugründung unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen nicht erhoben. Nach § 4 Abs. 1 NeuFög treten die Wirkungen nach § 1…