…in Wirklichkeit um einen Verschmelzungsmehrwert, der durch den Unterschiedsbetrag des Buchwertes der Beteiligung der HG (nicht der Abgabepflichtigen!) an der MSS und den niedrigeren Buchwerten des übernommnen Vermögens entstanden ist. Derartige Buchverluste aus Verschmelzungsvorgängen sind gem. Artikel I § 1 Abs. 3 StruktVG steuerlich außer Ansatz…
…sehen und beziehe sich jedenfalls nicht auf die Eigenschaft "Firmenwert". Der Verschmelzungsverlust sei als steuerlich abzugsfähiger Teil des Buchverlustes eine rein steuerliche Vermögensposition und könne daher nur auf eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden, weshalb die vorgenommene Abschreibung (Ausbuchung) wieder hinzuzurechnen und die Fünfzehntel…
…als sie von Personen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, Mitglieder oder in ähnlicher Eigenschaft geleistet würden. Wiesner (SWK 1992 A 1121ff) führe zu Buchverlusten aus, dass bei der Verschmelzung ein Buchverlust, der beispielsweise dadurch entstehe, dass der Buchwert des (der aufnehmenden Gesellschaft) übertragenen Vermögens (der…
… 8 (3) EStG rein technischer Natur sei. § 8 (3) EStG würde nur die Verteilung des steuerlich abzugsfähigen Teiles des Buchverlustes der Firmenwertabschreibung gleichstellen, das hieße die 15tel Abschreibung anordnen würde. Der Gewinn des Jahres 1996 würde sich sohin um ATS 8.063.577,-- erhöhen. Gegen…
…201/1996 erhielt § 3 Abs. 2 UmgrStG folgende Fassung: Buchgewinne und Buchverluste bleiben bei der Gewinnermittlung außer Ansatz. Gleichzeitig wurde dem 3. Teil des Umgründungssteuergesetzes folgende Z 4 angefügt: 4.a) Die Abschreibung eines nach § 3 Abs 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes…
…Wirtschaftsjahr 1996 steuerlich nur ein letztes Fünfzehntel dieser Sonderabschreibung geltend gemacht werden konnte und der Restbetrag dieser Position somit in § 3 Abs. 2 Z 1 UmgrStG in der Fassung BGBl. Nr. 699/1991 zurückfällt und steuerneutraler Buchverlust bleibt. Gemäß BGBl. Nr. 201/1996 Art. 42…
…A.GmbH mit der Bw. gem. Art I UmgrStG rückwirkend zum Stichtag 31. Dezember 1992 verschmolzen. Den aus diesem Vorgang resultierenden Buchverlust/"Verschmelzungsmehrwert" aktivierte die Bw. zum 31.12.1992 in Höhe von ÖS 3.013.375,44. Die Bw. wertete diesen Verschmelzungsmehrwert zur Gänze…
…auf § 3 Abs. 2 und 3 vor, dass Buchgewinne und Buchverluste bei Einbringungen grundsätzlich steuerneutral zu behandeln sind. Da im Steuerrecht grundsätzlich eine verpflichtende Buchwertfortführung gilt und unternehmensrechtlich unter Umständen eine Aufwertung möglich ist, gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit im Rahmen der Bewertung nicht (vgl…
…Beschränkung auf seine Einlage unbegrenzt an den Verlusten teilhaben lässt und keine Nachschlusspflicht für den stillen Gesellschafter vereinbart wird. Das bedeutet nämlich, dass bei negativem Einlagestand dem stillen Gesellschafter reine "Buchverluste", die dieser wirtschaftlich gar nicht zu tragen hat, zum steuermindernden Verlustausgleich unlimitiert überlassen werden…
…Huber in Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, UmgrStG4 § 16 Rz. 1). Die durch die Einbringung bei der übernehmenden Körperschaft entstehenden Buchgewinne (Buchverluste) sind grundsätzlich neutral und wirken sich auf den steuerlichen Gewinn nicht aus (vgl. Walter, Umgründungssteuerrecht7, 176). Findet anlässlich der Einbringung bei der übernehmenden Körperschaft…
…Stammfassung BGBl. Nr. 699/1991 ein Firmenwert, der bei der Anschaffung von Gesellschaftsanteilen an der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft abgegolten wurde, soweit er im Buchverlust Deckung findet, ab dem den Verschmelzungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr angesetzt und gemäß § 8 Abs. 3 EStG 1988 abgeschrieben werden kann. Voraussetzung…
…dass - wie vom Verteidiger vorgebracht - bei der Berechnung der strafrelevanten Umsätze zwingend die jeweils erklärten Buchverluste zum Abzug zu bringen waren. Unter Einbeziehung dieser Einwände ergeben sich mit amtswegig durchzuführenden Korrekturen somit für die Umsatzsteuer folgende strafbestimmenden Wertbeträge: Umsatzsteuer 1998 ATS 82.665,00 bzw…
…der XY-Holding-GmbH ausgewiesene Vermögenswert für das Fruchtgenussrecht in Höhe von 23.524.622,60 ATS (1.709.601,00 EUR) wurde in den Büchern der Bw. im Jahr 2000 sowohl handelsrechtlich als auch steuerlich aufwandswirksam als Confusio-Buchverlust im Sinne von § 3 Abs…
…vor Ablauf der Laufzeit des Fruchtgenussrechtes wieder mit den vollen Aktionärsrechten ausgestattet. Dem Untergang des Fruchtgenussrechts und dem damit verbundenen Buchverlust auf Gesellschaftsebene (bei der übernehmenden Gesellschaft) steht auf Gesellschafterebene ein entsprechender Wertausgleich gegenüber, zumal der Wert der Aktien um die ursprünglich abgespaltenen Rechte aus…
…UmgrStG (Artikel 1 betreffend Verschmelzungen) könne ein Firmenwert, der bei der Anschaffung von Gesellschaftsanteilen an der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft abgegolten wurde, soweit er im Buchverlust Deckung findet, ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr angesetzt und gemäß § 8 Abs.3 des EStG 1988 abgeschrieben werden…
…für Franz See und 1,030.038,00 S für Herma See ebenfalls aus der Berechnung der Teilwerte ausgeschieden werden. Wie oben erwähnt, würden sich solche Buchverluste durch bilanzmäßige Überbewertung der Passiva und Unterbewertung der Aktiva, wodurch sich jedoch kein realer Vermögensverlust iSd § 167 Abs…
…und 1,030.038,00 S für H.S. ebenfalls aus der Berechnung der Teilwerte ausgeschieden werden. Wie oben erwähnt, würden sich solche Buchverluste durch bilanzmäßige Überbewertung der Passiva und Unterbewertung der Aktiva, wodurch sich jedoch kein realer Vermögensverlust iSd § 167 Abs. 3 HGB ergebe…
…Buchgewinne und Buchverluste bleiben bei der Gewinnermittlung außer Ansatz. 2. Besitzt die übernehmende Körperschaft Anteile an der abspaltenden Körperschaft, ist Z 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Ermittlung des Buchgewinnes oder Buchverlustes der steuerlich maßgebende Buchwert der Anteile an der abspaltenden Körperschaft in…
…2000, Rz 41 zu § 18). Aus § 3 Abs. 2 folgt, dass der nach Handelsrecht ermittelte Gewinn für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung um Buchgewinne zu kürzen, um Buchverluste aber zu erhöhen ist (Adaptierung gemäß § 44 Abs. 2 EStG 1988) [vgl. Hügel/Mühlehner/Hirschler, Umgründungssteuergesetz, Kommentar, Wien…
…2 UmgrStG habe zugelassen, dass ein Firmenwert, der bei Anschaffung von Gesellschaftsanteilen an der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft abgegolten wäre, soweit er im Buchverlust Deckung gefunden habe, im Rahmen einer Verschmelzung ab dem Verschmelzungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr angesetzt und gemäß § 8 Abs. 3 EStG 1988 abgeschrieben…